Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Korittke führte eingangs aus, dass es schon länger Gespräche gibt, die Straßenreinigungssatzung und -gebührensatzung zu ändern. Dazu wurden auch schon Gespräche in den Ortsteilen geführt. Nun wurde ein erster Entwurf erstellt und dieser auch zur rechtlichen Prüfung an das Anwaltsbüro der Stadt Forst (Lausitz) übergeben. Es gab ein erstes Gespräch mit der Rechtsberatung, in dem der Stadt Forst (Lausitz) aufgrund der neuesten Rechtsprechung empfohlen wurde, Neufassungen der beiden Satzungen zu veranlassen. Aus diesem Grund wird die Stadt Forst (Lausitz) die Neufassungen der beiden Satzungen vorbereiten.
Es besteht weiterhin die Forderung des Ministeriums, dass die beiden Satzungen bis zum 31.03.2021 in Kraft treten. Da dies aus Zeitgründen nicht mehr realisierbar ist, wird die Bürgermeisterin beim zuständigen Ministerium um Verlängerung ersuchen. Es ist erforderlich, die Ortsteile zu beteiligen. Der erste Entwurf wurde bereits zugesandt und erste Stellungnahmen liegen der Verwaltung vor.
Sobald der Verwaltung die Antwort des Ministeriums vorliegt, sind diese Fristen dann zwingend einzuhalten. Parallel dazu wird die Diskussion in den Ortsteilen geführt auf der Grundlage der Neufassung der Satzungen. Frau Korittke richtete die Bitte an die Ortsteile, die Kritikpunkte zu benennen und eigene Vorschläge zu ergänzen, um eine Satzung zu fertigen, die das Stadtgebiet und die Ortsteile gleich behandelt und somit kompatibel mit der Straßenreinigungsgebührensatzung macht. Sobald dieser Entwurf vorliegt, wird er im Ausschuss für Bauen und Vergabe behandelt.
Herr Kostrewa setzt voraus, dass nach Vorliegen des Entwurfes auch die Ortsteile nochmals Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.
Für Herrn Engwicht ist es schon interessant, welchen Zeitrahmen des Ministerium vorgibt. Er hält es auch für wichtig, dass die Wünsche der Ortsteile berücksichtigt werden und ein Kompromiss gefunden wird.
Frau Korittke erklärte, dass sie derzeit zur Frist nichts sagen kann. Herr Obst ergänzte, dass es derzeit eine gültige Straßenreinigungssatzung gibt, wo alle Straßen gleich behandelt werden. Jetzt wird die Reinigung in zwei Klassen geteilt und es muss geprüft werden, welcher Kompromiss gefunden wird, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. |
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