Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fragestunde für die Einwohner  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:05
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Engwicht fragte im Namen von Frau Reuter zu den Windkraftanlagen in Briesnig nach. Die konkreten Fragen wurden der Verwaltung bereits übergeben. Frau Geisler beantwortete die Anfragen wie folgt:

 

  1. In welchem Planungsstadium befindet sich derzeit der Windpark Briesnig der LEAG?

 

      Faunistische Untersuchung in den Jahren 2019-2020 im Auftrag der LEAG durchgeführt

      Schreiben des Landesamtes für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 1, Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus an die Stadt Forst (Lausitz)

 

  • Beteiligung und Einladung zu einem Scopingtermin für die Errichtung und den Betrieb von 17 Windkraftanlagen der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) am Standort der wieder nutzbar gemachten Flächen des Tagebaus Jänschwalde in den Gemeinden Jänschwalde, Heinersbrück und in der Stadt Forst (Lausitz) Reg.-Nr.: 40.U03.VP/20/1.62V/T12
  • Übersendung der Scoping-Unterlage zum Windprojekt Forst Briesnig II, Tischvorlage zum Scopingtermin

 

      Scopingtermin (Webkonferenz) am 19.11.2020 mit dem Landesamt für Umwelt, der LEAG, Gebietskörperschaften, Behörden

      Übermittlung von Hinweisen der Stadt Forst (Lausitz) zum Flächennutzungsplan, Angaben zu Immissionsorten

      Information an die Ortsvorsteher von Briesnig und Bohrau (Mail vom 20.11.2020)

      Abstimmungen mit den Ortsvorstehern zu Messpunkten im Rahmen einer zukünftigen Schall- und Schattenwurfprognose

      Vorstellung des Vorhabens durch die LEAG am 04.12.2020 unter Beteiligung der Ortsvorsteher von Briesnig und Bohrau, Hinweise der Ortsvorsteher zu Geräuschentwicklung, zum Schattenwurf, Auswirkungen der bestehenden Windkraftanlagen, Baustellenverkehr, Bürgerbeteiligung u.a.

      Treffen mit Herrn Leppin, Projektmanager, mit den Ortsvorstehern in Briesnig zu Immissionspunkten und Visualisierungspunkten

      Treffen mit der LEAG, der Fa. EPNE Projektentwicklung und den Ortsvorstehern in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) am 25.02.2021

Besprechungsinhalte:
Visualisierungen noch zu bearbeiten, Frage der Präsentation, Anfertigung eines Anschreibens an die Einwohner der Ortsteile von Briesnig und Bohrau, u.a.

chster Schritt:
Durchführung einer Bürgerinformation im Rahmen eines Bürger-Café, sofern es die Corona-Maßnahmen zulassen.
Art: Ausstellung mit mehreren Anlaufpunkten, die von Mitarbeitern der Fa. LEAG/EPNE begleitet werden. Zeigen von Visualisierungen

 

      Anregung der Ortsbeiräte: Informationswebseite, Projektwebseite

 

weiteres Vorgehen:

 

      Nach der Auswahl der Windenergieanlagen

Finalisierung des Layouts

Erarbeitung der Zuwegung

 

      Erarbeitung einer Strategie zur Umsetzung der technischen Vorbereitungen (Abschluss Verdichtungsarbeiten vor Errichtung der WKA)

 

      BImSch-Verfahren, verfahrensführende Behörde: Landesamt für Umwelt
Umweltverträglichkeitsprüfung
Betrachtung Umweltauswirkungen
(Schallprognose, Schattenwurfprognose, Artenschutzfachbeitrag Avivaunistisches Gutachten, Fledermausgutachten, Raumnutzungsanalyse, … -)
Landschaftspflegerischer Begleitplan
FFH-Vorprüfung
Bauantrag mit Baugrundgutachten, Turbulenzgutachten + Prüfbericht
Standsicherheitsnachweis und Prüfbericht, Typenprüfung, Brandschutzkonzept, Gutachten Waldbrandfrüherkennung
Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahrensdauer 12 Monate (ohne Ausnahme Moratorium: 2 Jahre)

 

  1. Bei der Errichtung der geplanten Windkraftanlagen in der Nähe der Ortslage Briesnig kommt es zu weiteren Lärmbelastungen, die je nach Windrichtung und Windgeschwindigkeit und Tages-/Nachtzeit durchaus erheblich sein können. Gibt es für die Betreiber der Anlagen die Verpflichtung, diese Lärmimmissionen zu messen, zu regulieren und ggf. durch zeitweilige Abschaltvorgaben für die Reduzierung der Belastungen für die Anwohner zu sorgen?

 

Grundlage der späteren Aufstellung von Windkraftanlagen bildet ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb sowie für wesentliche Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne der 4. BImSchV bzw. von Anlagen im Sinne von § 22 BImSchG ist nachzuweisen, dass die Lärmimmissionsrichtwerte in der Umgebung eingehalten werden.

 

Mit Hilfe einer Schallimmissionsprognose werden die zu erwartenden Schallemissionen und -immissionen geplanter Anlagen prognostiziert. Dabei wird in folgenden Schritten vorgegangen:

 

  • Ortsbesichtigung des geplanten Anlagengeländes und der Umgebung mit der schutzbedürftigen Bebauung,
  • Abstimmung der zu betrachtenden Immissionsorte mit der Behörde,
  • Recherchen über vorhandene Untersuchungen zum Lärmimmissionsschutz (z. B. schalltechnische Prüfberichte), die für die Gesamtuntersuchung von Bedeutung sind,
  • Ermittlung der schalltechnischen Kenndaten relevanter Geräuschquellen aufgrund von Unterlagen des Betriebes, des Herstellers oder Erfahrungswerten,
  • Ermittlung der im Gebiet durch vorhandene Anlagen verursachten Vorbelastung,
  • Erstellung eines rechnergestützten digitalen Geländemodells auf Grundlage topografischer Karten und Fixierung aller immissionsortrelevanten Geräuschemittenten,
  • Berechnung der Ausbreitung des Schalls unter Mitwindbedingungen mit Hilfe eines Rechenprogramms (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien). Die Berechnung dient der Ermittlung des Schalldruckpegels an jedem der Immissionsorte in der Umgebung, sodass für jede einzelne Geräuschquelle der Anlage der Immissionsanteil erkennbar wird,
  • Erstellung von Rasterlärmkarten für den Einwirkungsbereich der Anlage,
  • Erforderlichenfalls werden entsprechend dem derzeitigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik und unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Optimierung generelle Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen an den maßgeblichen Immissionsorten die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werdennnen.

 

Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose werden die Tag- und Nachwerte betrachtet. Prüfbehörde der Schallimmissionsprognose ist das Landesamt für Umwelt. Hierbei wird geprüft, welche Auflagen oder Nebenbestimmungen im Rahmen des Genehmigungsbescheides erfolgen. Es ist jedoch anzumerken, dass die geplanten Anlagen in größerem Abstand zu den Ortsteilen aufgestellt werden als die bereits aufgestellten Windkraftanlagen.

 

  1. Ist eine Einwohnerversammlung zur Information der Ortsteile Briesnig und Bohrau geplant? Eine solche Veranstaltung gab es im Zusammenhang mit dem ckbau des Schutzdammes hinter der Ortslage Briesnig und hatte viele Fragen beantwortet und geklärt. Daher wäre diese Art der Information auch für dieses Vorhaben zielführend.

    Soweit es die Corona-Pandemie zulässt, ist ein Bürgercafé geplant. Wie bereits unter Pkt. 1 ersichtlich, geht zunächst ein Schreiben an die Einwohner der Ortsteile von Briesnig und Bohrau. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Ortsbeiräte eine Informationswebseite/Projektwebseite angeregt haben. Es ist vorgesehen, bei der geplanten Aufstellung der Windkraftanlagen die Bürger umfangreich zu informieren und das Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz mit größtmöglicher Transparenz zu begleiten.

 

 

 

Herr Heiber fragte nach der Baumaßnahme an der Bahnunterführung in der Euloer Straße. Hier handelt es sich um eine private Baumaßnahme.

 

Herr Herzberg wies darauf hin, dass er in unregelmäßigen Abständen zum Stand der Gnen Mitte informiert werden möchte. Er wünscht eine Übersicht, welche Ausgaben seit dem Jahr 2012 für die Grüne Mitte getätigt wurden. Bisher hat er keine Antwort erhalten.