Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Frau Müller informiert:
Neu im Land Brandenburg sind freiwillige Tests der Kita-Kinder. Dazu hat das Land Selbsttests beschafft. Die Eltern können entscheiden, ob sie ihre Kinder testen (1. Lebensjahr bis Vorschulalter zurzeit zweimal wöchentlich). Vorgegebener Testmodus: Inzidenzwert über 100 = 2 Tests, zwischen 50 - 100 = 1 Test und darunter = anlassbezogen. Das Land hat die Schnelltests (42.000 für die Testphase bis Juni) an den Landkreis geliefert, der die Verteilung an Einrichtungen organisiert. Die Information der Eltern erfolgt durch die Stadt.
Kitas und Schulen befinden sich seit dem 10.05.2021 in der Notbetreuung. Anträge zur Notbetreuung musste die Stadt für alle Träger der Einrichtungen bearbeiten und bescheiden. Bei Kitas und Tagespflege ist eine Auslastung von ca. 64 %, bei den Grundschulen ca. 37 %. Im Grundschulbereich können jetzt auch Eltern mit Kindern in 5. und 6. Klassen Anträge auf Notbetreuung stellen. In den Schulen ist weiterhin kein Präsenz- sondern Wechselunterricht.
Frau Bandow fragt, ob die Tests bei Kita-Kindern identisch zu den Schulen sind. Frau Müller: Die Testung erfolgt wie bei Schülern im vorderen Nasenbereich. Dazu gibt es Anleitungen in mehreren Sprachen.
Frau Sonntag: Sind die Tests für Eltern im häuslichen Bereich oder in der Kita? Frau Müller: Die Eltern sollen Zuhause testen, nur im Notfall kann die Testung in der Kita erfolgen, aber in Anwesenheit der Eltern.
Herr Renner: Der Sommer steht bevor und das Freibad kann vielleicht wieder öffnen. Wird die Freibadnutzung für Nichtgeimpfte nur mit Corona-Test möglich sein? Wie können diese Gruppen auseinandergehalten werden? Herr Zuber: Die Regelung muss in der Eindämmungsverordnung erfolgen. Bei Öffnung der Freibäder ist ein Sicherheitskonzept notwendig. Im letzten Jahr gab es keinen ausdrücklichen Hinweis zur Testung. Besteht die Forderung des Gesetzgebers zu Testungen, sind sie durchzuführen. Es gibt noch keine entscheidende Richtung der Landesregierung.
Frau Beyer, Sylvia: Die Statistik weist einen Anstieg der Infektionszahlen zum 08.04.2021 aus. Ab diesem Zeitraum waren kostenfreie Schnelltests für Nichtgeimpfte möglich und die Testung der Lehrkräfte in Schulen startete. Können diese Testungen ins Verhältnis gesetzt werden zur Anzahl der positiven Testungen? Herr Zuber verneint dies. Inzwischen werden tausende Tests in Unternehmen und an vielen anderen Teststellen in den Städten durchgeführt, so dass weder Registrierung noch Verhältnisermittlung möglich sind. |
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