Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vergabeordnung zur Anmietung eines neuen Gebäudes für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst am Standort des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm  

 
 
19. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0273/2021 Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vergabeordnung zur Anmietung eines neuen
Gebäudes für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst am Standort des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gemeinsam für Forst
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Kostrewa wies eingangs darauf hin, dass zukünftig die Vorlagen, die von Fraktionen eingebracht werden, auf der Einladung als „Fraktionsvorlage“ kenntlich gemacht werden sollten.

 

Anschließend informierte Herr Engwicht zum Inhalt der Vorlage. Für ihn ist wichtig, so schnell als möglich ein Kinder- und Jugendzentrum in Forst (Lausitz) zu errichten. Aus diesem Grund hat er einen zweiten Weg aufgezeigt, falls es keine Bewilligung von Fördermitteln gibt, und zwar möchte er über einen Bauträger dieses Projekt realisieren.

 

Herr Richter versteht nach wie vor nicht, warum ein Projekt, welches bewilligt und so weit vorbereitet war, dass die Umsetzung erfolgen konnte, abgelehnt wurde. Grundsätzlich geht es um sehr viel Geld, was die Stadt nicht aufbringen kann. Wie soll am Standort des Stadions ein Kinder- und Jugendzentrum neu errichtet werden, wo jetzt die Baumaßnahmen für das Stadion beginnen sollen und kein Platz mehr für dieses Gebäude da ist. Er bat Frau Korittke um Auskunft, ob diese Maßnahme in der Förderkulisse überhaupt möglich ist.

 

Frau Korittke erläuterte zunächst, dass zum Stadion am Wasserturm das Koordinierungsgespräch stattgefunden hat. Der Projektteil r die rdermittel von 3,0 Mio EUR wurde eingereicht und die Maßnahmen sollen entsprechend des Beschlusses des HWA vom 27.01.2021 umgesetzt werden. Weiterhin wurden für den Festplatz über das Programm NESUR Fördermittel beantragt. Eine Förderzusage in Höhe von 600,0 TEUR hat die Stadt Forst (Lausitz) erhalten mit der Auflage, die Realisierung bis 30.06.2022 abzuschließen. Damit sind die Flächen, die in diesem Bereich zur Verfügung stehen, sowohl inhaltlich von den Stadtverordneten beschlossen und rechtlich im finanziellen Rahmen gesichert. Unter anderem gibt es auch die Forderung einer 400-m-Bahn. Das Ergebnis ist noch offen. Die Beschlüsse sind in der Umsetzung und entsprechende Anträge sind gestellt. Es würde jetzt zu Überschneidungen kommen, die fördertechnisch nicht möglich sind.

 

Bezüglich der Ausschreibung erklärte Frau Korittke, dass die Stadt vergaberechtlich sehr gut aufgestellt ist. Nur mit der Sicherung der finanziellen Mittel erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle die Ausschreibung. Da die Sicherung im Moment nicht gegeben ist, kann auch keine Ausschreibung erfolgen. Aus diesem Grund ist mit einer schnellen Umsetzung mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu rechnen. Dies wäre nur am Standort der Gubener Straße 10 möglich gewesen.

 

Frau Korittke wies darauf hin, dass aufgrund der Bestätigung der Maßnahmen im Stadion am Wasserturm im Haupt- und Wirtschaftsausschuss von der Fortführung der Aufstellung eines Bebauungsplanes abgesehen wurde. Bei Inanspruchnahme nur der Fläche des Stadions ist ein B-Plan in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde nicht zwingend erforderlich. Sobald die Flächen erweitert werden, muss eine Aufstellung des B-Planes erfolgen.

 

Herr Engwicht hat sich sehr viele Gedanken gemacht und seiner Meinung nach wäre das Kinder- und Jugendzentrum im Bereich des Festplatzes mit integrierbar. Daher wundert er sich, dass die Erarbeitung des B-Planes auf Eis gelegt wurde. Auch die Skateranlage hat einen sehr hohen Stellenwert und muss unbedingt integriert werden. Ob die 400-m-Bahn notwendig ist, kann er nicht einschätzen. Ihm wäre wichtiger, dass das Kinder- und Jugendzentrum seinen Platz dort findet. Das hat aus seiner Sicht eine höhere Priorität. Dieser Punkt muss diskutiert werden. Er würde Angebote einholen, um für eine Ausschreibung konkrete Zahlen zu haben. Aus diesem Grund wurde die Beschlussvorlage eingebracht.

 

Herr Kostrewa führte dazu aus, dass grundsätzlich alle für ein Kinder- und Jugendzentrum sind. Dazu werden aber realistische Vorschläge gebraucht. Der Standort ist weiterhin in der Schwebe. Für die Umsetzung der vorgelegten Beschlussvorlage müssen auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben und entsprechend untersetzt sein. Die Mittel müssen in den Haushalt aufgenommen werden. Es handelt sich um ein kreditähnliches Geschäft, wofür eine kommunalrechtliche Zustimmung erforderlich ist.

 

Herr Engwicht erklärte, dass Mittel im Haushalt für das Kinder- und Jugendzentrum enthalten sind. Im Investitionshaushalt wurden die Mittel erhöht. Sie werden dafür sorgen, dass weitere Mittel im Haushalt eingestellt werden.

 

Frau Langhammer wies nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Ausschreibungen nur veröffentlicht werden können, wenn die gesamten finanziellen Mittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen. Das Geld von der Gubener Straße 10 ist weg. Der Fördermittelbescheid ist aufgehoben.

 

Herr Richter kritisierte nochmals, dass er nicht verstehen kann, dass der Standort Gubener Straße 10 verworfen wurde, obwohl dort 90 % Fördermittel zur Verfügung standen. Dem Argument von Herrn Engwicht, dass keine Steuermittel verschwendet werden sollen, kann er nicht folgen, zumal jetzt 100 % durch die Stadt getragen werden sollen.

 

Dem widersprach Herr Engwicht und wies auf die Beschlussfassung des Haushaltsplanes im Dezember 2020 hin, wonach 40,0 TEUR für das Kinder- und Jugendzentrum ohne Standortfestlegung eingestellt sind. 70,0 bis 80,0 TEUR sind weiterhin im Haushalt zur Verfügung. Diese Mittel könnten zunächst für die Ausschreibung verwendet werden.

 

Herr Kostrewa wies Herrn Engwicht darauf hin, dass seine Theorie so nicht umsetzbar ist. Im Bau- und Vergabegeschehen gibt es, wie auch Frau Langhammer ausführt, gewisse Regeln. Aus diesem Grund ist seine vorgenannte Vorgehensweise nicht umsetzbar. Wenn wir in dieser Form weiterarbeiten, können wir zu keinem Ergebnis kommen.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/3/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/1/1