Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vergabeordnung zur Anmietung eines neuen Gebäudes für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst am Standort des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm.  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 10.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:10
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0273/2021 Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens nach Vergabeordnung zur Anmietung eines neuen
Gebäudes für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst am Standort des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gemeinsam für Forst
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Richter bittet die Fraktion um Erläuterungen zur Vorlage.

 

Frau Sonntag: In den Erläuterungen zur Vorlage wurde verdeutlicht, dass es nicht um Schuldzuweisungen, sondern um einen neuen Gedanken zur Errichtung eines solchen Gebäudes am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm geht. Bundesrdermittel stehen dafür nicht zur Verfügung, Baugutachten bestätigen die Möglichkeit. Aufgrund der Schwierigkeit, dass die Kommune selbst tätig wird, gibt es den Gedanken, mit dem Bauträger (FWG) zusammenzuarbeiten, damit die Umsetzung schnell bzw. zeitnah erfolgen kann. Durch Mietkauf könnte das Objekt in das Eigentum der Stadt überführt werden. Einigkeit sollte zum Standort bestehen. Die Ausschussmitglieder sollten heute ihre Meinungen äern und diskutieren.  

 

Herr Bayer regt an, Frau Dreßler an der Diskussion zu beteiligen.

Herr Richter bittet um Abstimmung der Ausschussmitglieder insgesamt. Die Ausschussmitglieder erteilen Frau Dreßler Rederecht.

 

Frau Dreßler bittet Herrn Zuber nochmals um Beantwortung ihrer im TOP 5 gestellten Frage.

 

Herr Zuber: Es handelt sich um die Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2021 und entscheidend ist, welche Rechtslage am 19.06.2021 vorliegt. Die beratenden Ausschüsse (außer HWA) haben keine Entscheidungskompetenz in der Beratungsfolge, sondern empfehlenden Charakter. Das Einbringen der Vorlage und die Diskussion sind zulässig.

Aus Bundesfördermitteln wurde der Ausbau des Stadions, basierend auf dem SVV-Beschluss mit dem ursprünglichen Sanierungsinhalt, beantragt und bewilligt. Auch für den zweiten Komplex des Gesamtareals, den Bereich des Festplatzes, erfolgte die Fördermittelbewilligung und die Ausschreibung der Leistungen zur Vergabe an ein Planungsbüro ist in Arbeit. Diese Beschlussvorlage und die generellen Überlegungen zu einem Kinder- und Jugendhaus an dieser Stelle kollodieren grundsätzlich mit dem Stadtverordnetenbeschluss. Durch Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung des Baus einer 400-Meter-Bahn gibt es keinen Platz für irgendwelche Baumaßnahmen.

 

Frau Dreßler: Die Machbarkeitsstudie bezog sich nur auf das Schul- und Sportzentrum am Wasserturm. Ist die Umwandlung des Areals für Kinder- und Jugendarbeit möglich oder wieder eine Entwicklungsstudie notwendig? In den nächsten Wochen wird der Kinder- und Jugendbeirat neu aufgestellt. Bedarf es vor der Beschlussfassung wieder der Anhörung dieses Beirates?

 

Herr Richter bittet Frau Dreßler, ihre Fragen betreffs Nutzung und Fördermittelverwendung zuständigkeitshalber im morgen stattfindenden Bauausschuss zu stellen.

 

Herr Zuber: Die Kommunalverfassung schreibt eine Anhörung des Kinder- und Jugendbeirates vor. Diesesste bis zum 18.06.2021 vorliegen. Damit wird nicht der Wille der Stadtverordneten beeinflusst, sondern ein Votum der Kinder und Jugendlichen hinzugezogen.

 

Frau Zimpel bezeichnet Vorlage und Idee als gut. Aber ist der Zeitpunkt richtig, um darüber zu sprechen, wenn der 18.06.2021 betreffs Beanstandung abzuwarten ist und der Bebauungsplan am Wasserturm keinen Platz vorsieht? Erfolgt die finanzielle Einstellung des Vorhabens im Haushaltsplan 2022?

 

Frau Sonntag: Der Standort wurde mit einer Machbarkeitsstudie geprüft und entsprechende Wünsche des Kinder- und Jugendbeirates fanden Berücksichtigung, wenn auch nicht für diesen Standort. Heute sollen nicht baurechtliche Dinge betrachtet werden, sondern die Frage, ob ein neues Gebäude als Ergänzung des Gesamtareals an der Skaterbahn passend wäre, um den Jugendlichen neben sportlichen Aktivitäten auch andere Betreuungs- und Treffpunktmöglichkeiten anzubieten.

 

Die Frage von Frau Zimpel, ob die Machbarkeitsstudie eines Standortes für einen anderen Standort genutzt werden kann, verneint Herr Richter mit dem Hinweis auf Klärung im Bauausschuss.

 

Frau Sonntag: Machbarkeitsstudie und auch das Konzept für Kinder- und Jugendarbeit, welches nsche unabhängig von einem Gebäude berücksichtigt, sind Grundlage für die Planung.   

 

Herr Richter: Man befindet sich in derrderkulisse für ein Sportzentrum. Wichtige Punkte wie Finanzierung (Finanzausschuss zuständig) und Aufnahme eines neuen Objektes (Bauausschuss zuständig) sind vorher zu klären, auch aufgrund der mehrjährigen Zweckbindungsfrist. Nach Außen ist ein fachlich korrekt abgestimmtes Bild zu präsentieren.

 

Frau Sonntag: Beratungsvorlage und Diskussion sind beabsichtigt. Die Fraktion chte keine „leeren Worte“, sondern alle Möglichkeiten ausschöpfen. Zum Aussehen des Gebäudes gibt es mehrere Varianten. Die Finanzierung soll über einen Bauträger abgesichert werden und das Objekt durch Mietkauf nach mehreren Jahren in das Eigentum der Stadt übergehen. Referenzfälle für diese Finanzierungsart liegen vor.  

 

Herr Zuber: Das Projekt in der Gubener Straße war größtenteils mit Fördermitteln finanziert und sollte Ende 2021 fertiggestellt sein. Eine Änderung der Strategie erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung mit der Begründung „zu teuer“. Zurzeit gibt es keine Finanzierung durch Dritte. Vorgeschlagen wird nun ein Mietkaufprojekt. Ohne Fördermittel würde die Stadt 100 % und mehr ausgeben, da sich das Projekt über einen langen Zeitraum erstreckt. Hinzu kommt, dass sich der öffentliche Raum an Vergabevorschriften zu halten hat. Unabhängig von der Finanzierungskonzeption errichtet die Stadt ein Gebäude und braucht einen Bauträger für die europaweite Ausschreibung des Bauprojektes aufgrund der Bausumme. Die FWG kann sich zwar bewerben, notwendig ist aber ein sicheres juristisches Konstrukt. Somit ergibt sich erneut ein Strategiewechsel.

 

Herr Bayer: Für die Gubener Straße gab es bereits Architektenleistungen und es wurde Geld ausgegeben. Das gerichtliche Verfahren sollte abgewartet werden. Man kann noch andere Jugendzentren in der Stadt konzipieren, Frage ist die Finanzierung. Bei Zustimmung für dieses Projekt wird in eine unkontrollierte Planungsphase eingetreten und Ressourcen der Verwaltung verbraucht. Es ist ein „Luftschloss“. Der Stadt fehlen die finanziellen Mittel. Die Verwaltung sste zur Beschlussvorlage eine Stellungnahme aus rechtlicher Sicht einbringen, damit ein tragfähiger Beschluss gefasst werden kann.

 

Ergebnis der Diskussion:

Frau Sonntag möchte die Beschlussvorlage SVV 0273/2021 in eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport vor der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2021 vertagen, um nochmals rechtliche und finanzielle Aspekte zu besprechen.

Herr Richter bittet dazu um Abstimmung.       

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/3/3

Abstimmungsergebnis Sachk. Einwohner: 1/1/3

 

Von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.

 

Herr Richter bittet um Abstimmung über die Beschlussvorlage SVV/0273/2021.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/4/0

Abstimmungsergebnis Sachk. Einwohner: 1/4/0

 

Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.