Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kostrewa wies einleitend darauf hin, dass es sich heute um das Einbringen der Satzung handelt und noch keine Beschlussvorlage vorliegt. Weiterhin informierte er über eine bei ihm eingegangene Stellungnahme des Ortsbeirates Briesnig, und verteilte diese an die Ausschussmitglieder. Von den anderen Ortsteilen liegt bisher keine neue Stellungnahme vor. Anschließend übergab er das Wort an Frau Korittke.
Frau Korittke informierte zunächst zum derzeitigen Bearbeitungsstand und unterbreitete das Angebot, gemeinsam mit Herrn Handreck nochmals in die Ortsteile zu kommen und Erläuterungen zu den beiden Satzungen zu geben. Sie wies darauf hin, dass es sich um eine komplette Neufassung beider Satzungen handelt. Sie übergab dann das Wort an Herrn Obst.
Herr Obst stellte anhand einer Power-Point-Präsentation den Entwurf für die neue Straßenreinigungssatzung vor.
Herr Kostrewa dankte Herrn Obst für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung.
Herr Engwicht bat um Aufklärung zur Briesniger Schulstraße in der Anlage 4, RK 3, die er nicht finden kann. Herr Obst führte dazu aus, dass in Abstimmung mit Herrn Handreck eine separate Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung und den Winterdienst durchgeführt wurde. Es handelt sich daher um eine rein kalkulatorische Einordnung. Die RK 3 umfasst alle Straßen, außer die RK 4. Die RK 4 ist nur Winterdienst und Straßen, die aus aufgrund des technischen Zustandes nicht gekehrt werden können.
Herr Kostrewa ist der Meinung, dass die Satzungen in jedem Fall in den Fraktionen beraten und auch das Angebot der Verwaltung angenommen werden sollte, die Thematik nochmals gemeinsam zu besprechen.
Herr Engwicht wies auf die letzte Sitzung des Ausschusses hin, in der eine Abwägung der Einwendungen und Bedenken der Ortsteile vorgelegt wurde. Diese Übersicht sollte den Ausschussmitgliedern übergeben werden. Ihm liegt sie nicht vor. Die Verwaltung wird diese den Ausschussmitgliedern nochmals zur Verfügung stellen.
Frau Janisch kann nicht verstehen, warum nach der neuen Satzung Straßen gereinigt werden sollen, die jahrelang nicht gereinigt wurden. Warum werden den Bürgern Kosten auferlegt. Sie kann mit der Reinigung, was die Ortsteile betrifft, nicht mitgehen.
Frau Korittke führte aus, dass es für die Erstellung der Satzung einen sehr geringen Ermessensspielraum gibt. Es gibt die Stadt Forst (Lausitz) und es gibt die Ortsteile, die zur Stadt gehören. Insbesondere bei belastenden Verwaltungsakten gilt der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Das Ermessen der Verwaltung, welches gegen „Null“ geht, muss der Nachprüfbarkeit durch das Gericht standhalten. Die Veranlagung der Grundstücke in den Ortsteilen erfolgt analog den Grundstücken im Stadtgebiet, d. h. eine kleine Anliegerstraße im OT Briesnig kann nicht anders behandelt werden als eine kleine Anliegerstraße in Noßdorf.
Sie betonte, dass eine Satzung beschlossen werden muss, die einer gerichtlichen Nachprüfung standhält. Diese Erfahrungen hat sie bereits mit dem Beschluss der Satzungen im Abwasserrecht (Kostenersatz) gemacht. Durch die begleitende Anwaltskanzlei für die Neufassung der Satzungen wurde auf diese Problematik hingewiesen.
Der 1. Entwurf der Gebührenkalkulation trägt dem Rechnung, dass die Stadt ihre Pflicht als Gemeinde sieht. Nur 75 % der anfallenden Kosten gehen in die Gebührenkalkulation ein. Auch der angewandte „Frontmetermaßstab“ gilt als sicherer Maßstab für die Berechnung. Die Anregungen der Ortsteile wurden geprüft und abgewogen. Dabei wurden unter anderem auch die Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer im Stadtgebiet geprüft.
Herr Selent vom OT Groß Jamno wies darauf hin, dass die enormen Kostensteigerungen auch den Bürgern im Ortsteil erklärt werden müssen. Die Sinnhaftigkeit nachzuweisen, sieht er als großes Problem. Er wies darauf hin, dass der Ortsvorstand gegen den vorgelegten Entwurf der Satzung sein Veto eingelegt hat, da die Hinweise und Bedenken der Bürger nicht beachtet wurden.
Er sieht es als Straßenreinigungsabgabe an und kann dies im Ortsteil nicht argumentieren. In Groß Jamno wurden die Leistungen erheblich reduziert und die Gebühren erhöht. Müssen dann für die öffentlichen Bereiche die Umlagekosten aus dem Gemeindehaushalt beglichen werden?
Nach seinen Rechnungen gibt es eine Steigerung bei der Reinigung von 115 % und beim Winterdienst von 300 %. Das kann er nicht nachvollziehen.
Auch Herr Jahrow vom OT Briesnig schließt sich den Ausführungen von Herrn Selent an und kann die erhöhten Gebühren keinesfalls nachvollziehen. In diesem Zusammenhang verwies er auf die übergebene Stellungnahme an den Ausschussvorsitzenden, der diese den Ausschussmitgliedern in der Sitzung übergab. Dem ist nichts hinzuzufügen. Er verwies noch auf eine Mail an die Bürgermeisterin und Frau Korittke, in der um eine Erläuterung zum Thema im Ortsteil gebeten wurde. Hierzu gab es von der Bürgermeisterin nur die knappe Antwort „Das ist nicht notwendig“. Auch sind die Bürger des OT Briesnig über Jahre und Jahrzehnte nicht im „Dreck“ erstickt. Es gibt viele verantwortliche Bürger, die ihre Grundstücke pflegen, auch im öffentlichen Bereich. Mit dem Vorschlag zur Reinigung der Bundesstraße können sie mitgehen, jedoch nicht alle 14 Tage.
Auch Herr Kolm vom OT Bohrau schließt sich grundsätzlich seinen Vorrednern an. Die Frage, ob der Grundstückseigentümer, der vor dem Ortseingangsschild in Bohrau wohnt, diesen Bereich eigenständig reinigen muss, beantwortete Herr Obst mit nein.
Weiterhin stellte er fest, dass die Reinigung übertragen werden kann. Für den OT Bohrau stellt sich die Frage, ob es die Stadt macht oder der Grundstückseigentümer selbst. Es gibt Hauptstraßen, bis auf die Bundesstraße, die nicht befestigt sind, keine Bankette haben usw., die durch die Kehrmaschine gereinigt werden. Es bleiben Streifen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze, die nicht mit gereinigt werden. Bereits vor fünf Jahren war es der Wunsch, diese Straßen insgesamt in Eigenregie zu reinigen. Hierfür gab es ein striktes Verbot. Der Zustand hat sich jedoch nicht geändert. Er ist grundsätzlich dafür, dass die Bundesstraße alle vier Wochen gereinigt wird. Alles andere ist für ihn Geld kassieren für wenig erbrachte Leistungen. Als vergleichbares Beispiel führte er die Kreuzschenkenstraße in Noßdorf und die Kleine Bohrauer Straße im OT Bohrau an, wonach die Kreuzschenkenstraße nicht in der Liste ist und nicht gereinigt wird, wohl aber die Kleine Bohrauer Straße. Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz. Sie sind mit diesen Regelungen absolut nicht zufrieden und erwarten eine Überarbeitung des vorgelegten Entwurfes.
Herr Kostrewa führte aus, dass in der heutigen Sitzung nicht auf alle Detailfragen geantwortet werden sollte. Es ist jedoch zwingend zu prüfen, dass für gleiche Verhältnisse auch der gleiche Maßstab angewandt wird.
Herr Obst führte zu dem Vorgenannten aus, dass es jetzt eine gültige Satzung gibt, in der bereits viele Regelungen enthalten sind, die auch jetzt im Satzungstext verankert sind. Im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) können die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst nachgelesen werden. Die Gebührensätze wurden in den zurückliegenden Jahren nicht verändert. Aus diesem Grund hat die Stadt Forst (Lausitz) die Auflage erhalten, diese Satzungen den neuen Gegebenheiten anzupassen und die Gebühren entsprechend zu erhöhen. Er appellierte an die Ortsvorsteher, so ehrlich miteinander zu reden. Denn in der Vergangenheit konnten Anliegen der Ortsteile bezüglich der Reinigung immer im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
Herr Selent fragte an, wie es sich mit unbefestigten Stichwegen verhält, z. B. in Groß Jamno die Urwaldstraße. Herr Obst antwortete dazu, dass hier eine Abschnittsbildung notwendig ist. Das wird im konkreten Fall nochmals geprüft. Herr Selent regte an, dass sich die Ortsteile nochmals gemeinsam mit der Verwaltung zu diesem Thema verständigen, da der meiste Gegenwind aus den Ortsteilen kommt.
Herr Kolm sprach in Bezug auf die Reinigung der Bundesstraße auch das Anbringen eines Smilys für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im OT an und fragte nach, warum dies nicht möglich ist. Dazu antwortete Herr Obst, dass die Straßenreinigung im Verantwortungsbereich der Kommune liegt, die Smily-Anbringung jedoch im Verantwortungsbereich des Landkreises Spree-Neiße. Auch die Stadt Forst (Lausitz) muss hier einen Antrag stellen. Er wies nochmals darauf hin, dass die Straßenreinigung gesetzlich vorgeschrieben ist und dieser Pflicht kommt die Verwaltung nach. Eine Reinigung der Bundesstraße durch Anlieger ist nicht gestattet. An anderen Straßen kann dies durchaus an die Grundstückseigentümer übertragen werden.
Herr Kostrewa findet es gut, dass mit den Ortsteilen nochmals eine Abstimmung erfolgen soll. Es muss versucht werden, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Durch die Verwaltung ist zu begründen, warum bestimmte Wünsche aus den Ortsteilen nicht umgesetzt werden können. Auch in den Fraktionen sollte man sich eine Meinung bilden.
In diesem Zusammenhang bat Herr Kostrewa darum, die Präsentation an die Ausschussmitglieder und Fraktionsvorsitzenden sowie ggf. den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen.
Herr Engwicht unterbreitete den Vorschlag, diese Unterlagen im Internet abrufbar zur Verfügung zu stellen. Herr Kostrewa würde dies jedoch erst nach Vorlage der Beschlussvorlage empfehlen. In diesem Zusammenhang bat er darum, dass beide Satzungen, sowohl die Straßenreinigungs-, als auch die -gebührensatzung im ABV am 19.08.2021 beraten werden. Dies sagte die Verwaltung zu. Die Vorlagen müssen den Stadtverordneten rechtzeitig vor der Sitzung vorliegen, um eine Abstimmung in den Fraktionen zu ermöglichen.
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