Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 13. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses wurden form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind zur Zeit die Vorsitzende und weitere acht Mitglieder anwesend. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Frau Taubenek verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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