Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Verkehrsentwicklungsplan Forst Knotenpunkt B 122 / L 48 Anbindung Euloer Straße an den geplanten Kreisverkehr  

 
 
Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0333/2000 Verkehrsentwicklungsplan Forst
Knotenpunkt B 122 / L 48
Anbindung Euloer Straße an den geplanten Kreisverkehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Urbitsch gab einleitende Worte zur Vorlage und stellte das beauftragte Büro bpü, Ingenieurgesellschaft für Planung und Baumanagement mbH Strausberg, vor.

 

Herr Krause vom oben genannten Büro stellte die Vorplanung den Ausschussmitgliedern vor. Er führte aus, dass es sich um eine absolut symethrische Ausbildung des Kreisels handelt. Es wurde der kleinste Radius von 32 m angeordnet. Ein noch kleinerer Radius hätte die Ausbildung eines Knotenpunktes gefordert. Weiterhin wurde ein Anliegerweg zur Er­schließung der anliegenden Grundstücke mit angeordnet. Hier ist zu prüfen, ob dieser als Einbahnstraße ausgebildet wird.

 

Die Baustrecke ist 250 m lang mit geschlossener Entwässerung. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m; es schließen sich Sicherheitsstreifen, getrennter Rad-/Gehweg und beidseitig Bankette an.

 

Die Straßenentwässerung soll über den vorhandenen verrohrten Graben erfolgen. Hierzu laufen noch Verhandlungen mit dem Wasser- und Bodenverband, um diesen Graben wieder zu öffnen.

 

Herr Röhrs dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung der Ausschussmit­glieder.

 

Herr Urbitsch wies darauf hin, dass die angesprochene Einbahnstraßenregelung noch diskutiert werden muss und nicht Bestandteil dieser Vorlage ist. Hier geht es nur um die Linienführung vom 4. Ast zur Euloer Straße, um im B-Planverfahren weiter voranzukommen.

 

Frau Ließ fragte an, wieviele Eichen in diesem Zusammenhang gefällt werden müssen und welche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Dazu antwortete Herr Krause vom beauftragten Büro, dass ca. 4 bis 5 Eichen gefällt werden müssen. Herr Urbitsch führte aus, dass Ersatzpflanzungen auf dem verbleibenden Areal sowie entlang der neuen Euloer Straße vorgesehen und möglich sind. Eine weitere Aus­gleichsmaßnahme wäre die Öffnung des verrohrten Grabens.

 

Herr Buttermann ist der Meinung, dass die Problematik im Ganzen gesehen werden muss; also auch im Zusammenhang mit der Einbahnstraßenregelung.

 

Herr Röhrs erklärt, dass dies Detailfragen sind; jetzt soll nur die Vorplanung bestätigt werden.

 

Frau Ließ wies noch darauf hin, dass in den nächsten Planungsstufen unbedingt die Neu­anpflanzung von Eichen mit aufgenommen werden muss.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 7/0/0