Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Müller informiert anhand einer Präsentation: Im Zusammenhang mit der Entwicklung im Bereich Schulen erfolgt durch die Verwaltung eine Ausschreibung zur Erarbeitung einer Schulentwicklungskonzeption als Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten und als Planungsgrundlage für die Verwaltung. Die Konzeption soll neben der Entwicklung von Schülerzahlen, erforderliche Räumlichkeiten sowie Entwicklungen im Bereich der Bildung auf Bundes- und Landesebene enthalten und zukunftsweisend den Zeitraum 2022 - 2035 betrachten. Die Aufgabenstellung wurde in vier Blöcke eingeteilt, welche Frau Müller ausführlich erläutert.
Block 1 – Ist-Standsanalyse aktueller kommunaler Schulinfrastruktur Block 2 – Bevölkerungsprognose Block 3 – Schulische Entwicklung auf Landes- und Bundesebene Block 4 – Umsetzungs- und Handlungsempfehlung
In der Ausschreibung wurde den Planungsbüros ein zeitlicher Rahmen vorgegeben (Ausführungsfrist vom 20.09.2021 – 30.06.2022). Zur Beteiligung bestimmter Personen wird es Veranstaltungen und Workshops geben. Das Ergebnis wird den Stadtverordneten vorgelegt.
Beim Ausschreibungsverfahren wurde ein Teilnehmerwettbewerb bevorzugt. 5 Planungsbüro hatten sich gemeldet und auch geforderte Referenzen abgegeben. 3 Planungsbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitliche Abfolge:
17.08.2021 – Abgabe Angebote 19.08.2021 – Prüfung durch Zentrale Vergabestelle (formell) 09.09.2021 – Auswertung FB 20 + RPA 14.09.2021 – Ausschuss für Bauen + Vergabe 16.09.2021 – Ende Zuschlagsfrist
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Grund fragt nach den Kosten für die Erarbeitung der Schulentwicklungskonzeption durch das Planungsbüro. Frau Müller antwortet, dass mit einer Summe von ca. 35.000 € geplant wurde.
Herr Grund: Die Verwaltung ist nicht in der Lage, anhand des vorhandenen Zahlenmaterials, der Geburtenentwicklung und Schulausstattung diese Konzeption selbst zu erstellen? Frau Zimpel: Dabei sind auch andere Aspekte wie Wirtschaftsentwicklung und Sozialraumanalyse zu betrachten.
Herr Zuber: Es gibt einige Grundsatzentscheidungen für die Entwicklung der Lausitz, wie das Bahnwerk und die Ansiedlung der Universitätsklinik in Cottbus. Für die Ansiedlung werden Wohnungen benötigt, die nicht alle in der Stadt Cottbus zur Verfügung stehen, sondern im Umfeld zu realisieren sind. Aber auch bei der Weiterentwicklung von Forst als Wohnstandort aufgrund neuer Arbeitsplätze ist die Schulinfrastruktur nicht zu vernachlässigen. Dies muss im Konzept betrachtet werden. Mit neuen Impulsen ist in die Zukunft zu blicken und auf die Infrastruktur zu reagieren.
Frau Beyer, Silvia: Für den Bereich Wirtschaft kann die städtische Wirtschaftsförderung Daten liefern und auch anderes Zahlenmaterial ist in der Stadtverwaltung vorhanden. Herr Zuber: Die Konzepterstellung wurde von verschiedenen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gefordert. Für Schulprognosen in die Zukunft ist wisschenschaftliches Know-how notwendig. Die Stadt hat dafür keine Mitarbeiter- und Zeitressourcen. Deshalb müssen solche komplexen Verfahren eingekauft werden. Das betrifft nicht nur dieses Konzept, sondern betraf auch das Sportstättenentwicklungskonzept und wird für alle weiteren Konzepte notwendig sein; denn die Erarbeitung geht über das Leistungsspektrum der Verwaltung hinaus. Haushaltsmittel stehen dafür im Rahmen der Stadtentwicklung zur Verfügung.
Herr Engwicht befürwortet die Konzepterarbeitung in diesem Kostenrahmen. Die letzte im Haus erstellte Schulentwicklungsplanung war ebenfalls sehr umfangreich. Werden auch Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt sind, konzeptionell betrachtet und erfasst? Herr Zuber: Es erfolgt eine komplexe Betrachtung, auch freie Schulträger werden berücksichtigt. Die letzte Schulentwicklungskonzeption bestand aus zwei Teilen: eingekaufter Prognoseteil und damalige Rahmenbedingungen der Verwaltung. Die Rahmenbedingungen sind heute ganz andere, z. B. durch Beschluss der Bundesregierung zum Ausbau des Ganztagsschulangebots oder Anforderungen an Raum- und IT-Bedingungen. Deshalb muss eine zukunftsfähige Schullandschaft erarbeitet werden.
Herr Engwicht: In der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, den Schulstandort Keune für Förderprogramme anzumelden. Gibt es Zwischenergebnisse? Wird es später ähnliche Förderprogramme zur Antragstellung geben? Herr Zuber: Sollten Zwischenergebnisse erforderlich sein, ist in Absprache mit der Firma ein Zwischenfazit für die Handlungsfähigkeit zu ziehen. In den Diskussionsprozess sind nicht nur die Grundschulen, sondern auch die weiterführenden Schulen (Oberschule und Gymnasium) einzubeziehen. |
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