Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vorstellung des Förderprogramms "Demokratie leben!" und der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:13
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Müller informiert anhand einer Präsentation:

Der Bund hat seit vielen Jahren unterschiedliche Förderprogramme auf den Weg gebracht, um extremistischen Entwicklungen entgegenzuwirken und Demokratie stärker zu fördern. Seit 2015 gibt es das Förderprogramm „Demokratie leben!“. Die Stadt Forst (Lausitz) hat in diesem Jahr Fördermittel im ProgrammPartnerschaft für Demokratie“ r den Förderbereich Kommune beantragt. Sie erläutert die Ziele und Förderbereiche des Förderprogramms sowie die vorgegebenen Grundpfeiler. Zurzeit läuft die 2. Förderperiode (2020 2024). Die Bundesregierung arbeitet an einem Demokratiegesetz, um solche Programme dauerhaft zu etablieren.

 

Die Koordinierung erfolgt durch den Kompetenzzentrum Forst e. V., bei der Stadt Forst (Lausitz) ist der Fachbereich Bildung und Soziales federführend. Es gibt einen Begleitausschuss mit unterschiedlichen Personen aus Vereinen, Verwaltung, Polizei, Kirche, Seniorenbeirat, Kinder- und Jugendbeirat u. a., der über die Anträge entscheidet. Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare werden demnächst auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Eine maximale Fördersumme von 125.000 € kann beim Bund für das Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ beantragt werden. Die Stadt Forst (Lausitz) hat für 2021 eine Fördersumme von 72.916 € bewilligt bekommen. Abschließend erläutert Frau Müller die Ziele dieses Programms.

 

Herr Ließ: Das Kompetenzzentrum ist an den Seniorenbeirat herangetreten zwecks Beteiligung. Ein Mitglied des Seniorenbeirates wird im Begleitausschuss mitarbeiten. Er schätzt das Programm für Forst als positiv ein. Die Vereine und Verbände müssen ihren Beitrag dazu leisten.

 

Frau Sonntag fragt, nach welcher Finanzierungsmaßgabe der Antrag gestellt wurde. Gibt es ein Finanzierungskonzept für die Fördersumme von 72.916 €? Was passiert, wenn Gelder nicht abgerufen werden?

Frau Müller: Die Stadt Forst (Lausitz) hat die vorgegebene Fördersumme pauschal beantragt. Werden Gelder nicht abgerufen, müssen sie zurückgezahlt werden. Das Programm ist mit einer Koordinierungs- und Fachstelle ausgestattet, weil von der Verwaltung allein die dauernde Werbung von Vereinen und Hilfe bei der Antragstellung nicht bewältigt kann. Im Fokus dieses Programms steht, dass Menschen gemeinsam Ideen entwickeln und umsetzen.

 

Herr Zuber: „Startschuss“ gibt die Bürgermeisterin am 19.08.2021 mit einer Pressekonferenz. Vereine erhalten Informationen und Formulare über die Internetseite der Stadt.