Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Reuter stellt fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse, eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 14. Stadtverordnetenversammlung wurden form- und fristgemäß nach §15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Frau Reuter stellt fest, dass die Bürgermeisterin sowie 23 Stadtverordnete anwesend sind und die Stadtverordnetenversammlung somit beschlussfähig ist. Sie verweist auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||