Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Bohrau" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbare rEnergien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO  

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 17.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:20
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)
SVV/0301/2021 Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Bohrau" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbare rEnergien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Fragen zu der schriftlichen Beantwortung:

 

Herr Engwicht fragt nach der Gesamtinvestitionssumme und der Möglichkeit der Mitfinanzierung durch Privatpersonen (Eigentumsanteile). Außerdem interessiert ihn, ob es möglich ist, die Bürger in Forst über einen eigenen Stromtarif zu versorgen, also auch mit den Stadtwerken zu sprechen.

Herr Bayer erläutert zu dem Stromtarif, dass die LEAG als Stromproduzent nicht selbst auf dem Markt Verbraucherverträge anbietet. Darüber muss mit dem jeweiligen Stromanbieter gesprochen werden.

 

Der Vortrag von Herrn Bayer ist in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angehangen.

 

Herr Bayer gibt an, dass die Gesamtinvestitionen noch nicht genau benannt werden, da dieses Projekt noch nicht in der Planungsphase ist.

 

Herr Kostrewa und Herr Engwicht möchten, dass die Verwaltung der Stadt Forst (Lausitz) zu dem städtebaulichen Vertrag eine Meinung bezieht und zu den Ständen jeweils eine Rückmeldung gibt.

Frau Taubenek antwortet, dass es vor einer Einleitung dieses Verfahrens noch keinen städtebaulichen Vertrag geben kann. Frau Taubenek strebt aber an eine Absichtserklärung, eine Art „Letter of Intent“, mit der LEAG aufzusetzen, der vor dem städtebaulichen Vertrag entsteht. Darin sollen alle, für die Stadt wichtigen Punkte, festgehalten werden.

 

Herr Kostrewa hat den Raum um 18:18 Uhr verlassen.

 

Herr Engwicht bemerkt noch, dass es im Interesse der Landwirtschaft ist, weil auf Grund der Anlagen eine planbare Einnahmequelle entsteht.

 

Herr Kostrewa betritt den Saal 18:22 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ mit Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO lt. Anlage 1.

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan und die in der Anlage 2 befindliche Kosten-            übernahmeerklärung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: 14/7/1

Die AfD hat mit sieben Stimmen, also mit allen anwesenden Fraktionsmitgliedern, dagegen gestimmt.

 

Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210917_LEAG-EPNE_Präsentation_SVV_Stadt Forst_Energiepark Bohrau (1246 KB)