Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße (EÜ Euloer Straße) hier: Information über den Planungs- und Vorhabenstand  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0319/2021 Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes Bahnstrecke Forst - Cottbus / Euloer Straße (EÜ Euloer Straße)
hier: Information über den Planungs- und Vorhabenstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Jahnke gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage. Herr  Mundus-Weichert (Verkehrsplaner), Herr Gunske ( Planer Ingenieurbauwerke), Herr Pötter (Projektleiter der DB Netz AG) erläuterten das Projekt.

 

Herr Paeschke fragte an, ob eine Sperrung über 27 Monate der Euloer Straße vorgesehen ist, da die Bauzeit 27 Monate beträgt?

 

Herr Mundus-Weichert erläuterte dazu, dass nach bauvorbereitenden Maßnahmen zuerst der Knotenpunkt hergestellt wird, einschließlich des südlichen, westlichen, östlichen Anschlusses der Straßen. Das Trogbauwerk muss in einem Zug hergestellt werden. In den ersten 1 ½ Monaten wird die Straßenkreuzung hergestellt, d. h. in dieser Zeit ist die Euloer Straße von Norden her bis zur Kreuzung Teichstraße befahrbar und auch der „alte“ Knotenpunkt, Ost-West-Achse Teichstraße, nutzbar.

 

In Richtung Süden ist die Fahrbahn für den Durchgangsverkehr gesperrt. Mit dem Beginn der Arbeiten am Bauwerk in den einzelnen Bauphasen wird der Verkehr über eine Lichtsignalanlage geregelt.

 

Herr Dr. Jaehn fragte an, warum die Fahrbahnbreite nur 6,50 m beträgt, obwohl im Verkehrsgutachten 7,00 m für eine gefahrlose Begegnung von Lkw/Lkw gefordert wird. Frau Jahnke wird diese Anfrage im Rahmen des TOP 7 zur Verkehrskonzeption zur Euloer Straße beantworten. Herr Mundus-Weichert beantwortete die Frage im Zusammenhang mit dem Kreuzungsbauwerk, indem er auf das Regelwerk für innerörtliche Straßenbreiten verwies.

 

Herr Dr. Jaehn fragte weiter, ob die Straßenbreite auf 7,00 m erweiterbar ist. Herr Mundus-Weichert antwortete, dass es grundsätzlich möglich ist.

 

Herr Dr. Jaehn möchte wissen, warum das Genehmigungsverfahren 2 ½ Jahre dauert und die Fertigstellung 8 Jahre. Herr Pötter führte aus, dass es eine  abgestimmte Planungsvereinbarung mit vereinbarten Planungsparametern gibt. Wenn von einer Seite eine Änderung veranlasst wird, dann sind von dieser auch die Kosten der Veränderung zu tragen. Der erhöhte Kostenanteil müsste über Eigenmittel finanziert werden, was die Deutsche Bahn ablehnt.

 

Weiterhin erklärte Herr Pötter, dass er keinen Einfluss auf die Dauer des Planrechtsverfahrens hat, weil dieses beim Eisenbahnbundesamt durchgeführt wird. Vorsorglich wurde im Rahmen der Zeitplanung ein Puffer für die Genehmigungsplanung berücksichtigt, um bei der Vergabe der Bauleistungen auch tatsächlich Planungsrecht zu haben. Zum Baubeginn ist auch zu beachten, dass baubetriebliche Einflüsse, wie Gleissperrungen usw. langfristig angemeldet werden müssen.

 

Frau Jahnke bat Herrn Pötter Daten zur Kostenentwicklung zu benennen.

 

Herr Pötter sagte, dass es gegenüber der Vorentwurfsplanung eine Kostensteigerung von 15 % gibt.  Bei der Vorentwurfsplanung wurde eine Kostenschätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten zugrunde gelegt.

 

Die Berücksichtigung von Mengen findet erst in der Phase der Entwurfsplanung statt, u. a. sind dann Leitungsumverlegungen geplant, um absolute Baufreiheit zu haben. Der genaue Kostenplan beinhaltet 18.020.725 EUR, darin sind 1.600.000 EUR für ein ggf. Baugrund- und Nachtragsrisiko enthalten. 

 

Die Kreuzungsvereinbarung wird auf Basis der Kosten der Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Abrechnung nach Fertigstellung aller Leistungen erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Kosten. Es ist auch erforderlich, sich den jeweiligen Marktpreisen zu stellen. Ggf. muss nach Ausschreibung der Bauleistungen gemeinsam mit der Stadt Forst (Lausitz) entschieden werden, ob die Ausschreibung aufgrund der Höhe der Angebotskosten aufgehoben werden muss. Baukosten für 2026 sind derzeit  nicht exakt zu ermitteln und können nur hinsichtlich der Baupreisentwicklung abgeschätzt werden. Entscheidend wird die Marktsituation sein.

 

Herr Mundus-Weichert bat um eine zeitnahe Stellungnahme, um die Auflagen und Hinweise kurzfristig einpflegen zu können. Frau Jahnke sagte diese zu.

 

Frau Jahnke bedankte sich für die Ausführungen bei Herrn Pötter, Herrn Mundus-Weichert und Herrn Gunske und beendete die Videokonferenz.

 

Herr Kostrewa fasste zusammen, dass seitens der Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben wird. Er fragte die Anwesenden, ob es noch Fragen bzw. Hinweise und Anmerkungen gibt, die die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit aufnehmen sollte.

 

Herr Paeschke versteht den Sinn der Stellungnahme nicht, da diese bereits zum Ausschuss für Bauen und Vergabe am  24.02.2021 vorgelegt wurde.

 

Frau Jahnke erklärte, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Entwurfsplanung vorliegt und bewertet werden muss. Auf der Grundlage der Entwurfsplanung werden die voraussichtlichen Kosten für die Kreuzungsvereinbarung ermittelt. Aus diesem Grund erwartet die Deutsche Bahn von der Stadt Forst (Lausitz) nochmals eine Stellungnahme. Dies entspricht auch der Planungsvereinbarung.

 

Herr Paeschke merkte in dem Zusammenhang an, dass es eine Kostenexplosion von ca. 11.800.000 EUR auf ca. 18.200.000 EUR in der Entwurfsplanung gab. Er hat Bedenken dahingehend, dass in den Jahren 2026 ff. vermutlich ca. 25.000.000 EUR zu Buche stehen. Bevor die Kostenübernahme nicht geregelt ist, kann nach seiner Meinung dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.

 

Frau Jahnke führte aus, dass sie die neu angegebenen Kosten der Bahn aufgearbeitet hat.  Die Höhe der Differenz hängt mit den prozentualen Ansätzen auf der Grundlage der Baukosten verschiedener pauschal angesetzter Leistungen zusammen, die die Bahn in ihrer Berechnung angibt, z.B. 15 % Baugrund- und Nachtragsrisiko.

 

Die kreuzungsbedingten Kosten hat Frau Jahnke überschlägig mit einem fiktiven Verteilungsschlüssel ermittelt, wobei sie im ungünstigsten Fall für die Stadt Forst (Lausitz) 55% angenommen hat. Auf die sich daraus ergebenen Baukosten wird noch die Verwaltungskostenpauschale von 10 % aufgeschlagen sowie die Mehrwertsteuer. Daraus ergeben sich lt. Frau Jahnke die ca. 11.000.000 EUR. Mögliche weitere Kostensteigerungen kann sie in dem Zusammenhang nicht beurteilen. Notwendige Fördermittel wurden dazu beim Land Brandenburg angemeldet.

 

Frau Janke informierte darüber, dass die Chance besteht, 75 % Fördermittel (Landesmittel) über den Kommunalen Straßenbau zu erhalten. Der Eigenanteil ist dann aber immer noch sehr hoch, den die Stadt Forst (Lausitz) zu tragen hat. Lt. Aussage des Landes Brandenburg ist Grundlage für den Fördermittelantrag die unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung. Erst dann würde die Stadt Forst (Lausitz) einen Zuwendungsbescheid erhalten.

 

Frau Jahnke ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst die Fördermittelzusage und danach die Unterschrift unter die Kreuzungsvereinbarung erfolgen sollte. Herr Paeschke gab den Hinweis, dass man diese Absicht als Forderung formulieren sollte.

 

Frau Jahnke fragte an, bis wann die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet sein sollte. Wenn die Baumaßnahme ausgeschrieben wird, sollte die Kreuzungsvereinbarung unterschrieben vorliegen. Nach dem derzeitigen Zeitplan sollte die unterzeichnete Vereinbarung bis Ende 2023 vorliegen.

 

Innerhalb der nächsten 2 Jahre ist die Finanzierung mit dem Land Brandenburg zu klären. Herr Paeschke führte an, dass bereits vor Baubeginn sehr viele Kosten entstehen und Probleme vorprogrammiert sind.

 

Herr Kostrewa sagte, man sollte die technische Durchführungsplanung und die Finanzierung trennen. Die Finanzierung bedarf jedoch einer grundsätzlichen Klärung, was auch im Haushalt festgelegt werden muss. Die Verschiebung ist gut. Es ist ein relativ enger Zeitplan, sodass mit der Klärung der Finanzierung unverzüglich begonnen werden sollte.

 

Herr Engwicht ist von den Zahlen überrascht, fand die Stellungnahme vom Februar 2021 aber sehr gut. Er konnte die Kostensteigerung, die von Herrn Pötter benannt wurde, nicht nachvollziehen. Die Folgekosten wurden seiner Meinung nach nicht erläutert. Und er hat die ähnliche Ansicht wie Herr Paeschke, dass es wichtig ist die Kostenübernahme zu klären, da ansonsten die Vereinbarung nicht unterschrieben werden kann. Seiner Meinung nach erwartet das Planungsbüro eine kurzfristige Stellungnahme von der Stadt Forst (Lausitz).

 

Frau Korittke bemerkte in dem Zusammenhang, dass in der Ausschusssitzung die Entwurfsplanung vorgestellt wurde. Die Planungsvereinbarung wurde unterschrieben. Wichtig ist, dass in der Stellungnahme auf die Punkte hingewiesen wird, die für uns wichtig sind.

Die Vorzugsvariante der Linienführung wurde bereits besprochen. Es sind bei der Videopräsentation in erster Linie die technischen Parameter vorgestellt worden. Maßgebliche Angaben für die Stellungnahme werden durch die Verwaltung gern schriftlich aufgenommen, um die Stellungnahme abschließend  fassen zu können.

 

Herr Engwicht fand die Brückenabschrägung nicht verständlich. Insgesamt ist nach seiner Meinung die vorgestellte Planung die wirtschaftlichste und beste Variante. Von der technischen Seite her bestehen keine Einwände.

 

Herr Kostrewa fasste zusammen, dass die Verwaltung zeitnah eine Stellung­nahme zum gegenwärtigen Planungsstand abgibt und die Finanzierungsfrage der Klärung bedarf. Er gab den Hinweis, dass der Zeitraum der Sperrung der Schie­nenverbindung minimiert werden sollte.

 

Herr Dr. Jaehn erwartet ebenfalls eine zeitnahe Klärung der Finanzierung und die Elektrifizierung der Strecke Cottbus – Forst (Lausitz).

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird den Ausschussmitgliedern nach Fertig­stellung zur Verfügung gestellt.

 


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.