Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2021 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis:
19/0/0
Damit ist die Vorlage einstimmig angenommen.
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