Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck stellte anhand eines Power-Point-Vortrages den Haushalt für das Jahr 2022 vor.
Herr Kostrewa dankte für die Ausführungen und bat um die Anfragen der Ausschussmitglieder.
Herr Engwicht fragte nach, ob eine Ermächtigungsübertragung, wie beim BTM, auch für andere Bauvorhaben möglich ist. Dazu antwortete Herr Handreck, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Herr Kostrewa konnte aus seiner Sicht feststellen, dass für die Großinvestitionsvorhaben die entsprechenden Eigenmittel bereit stehen. Das trägt dazu bei, dass es Bauaufträge in der Region gibt. Was ihm fehlt ist die GS Keune und auch der Bereich der Städtebauförderung. Weiterhin konnte er die Mittel für den Ausbau der Sorauer Straße sowie die Außenanlagen der Kita Talitha Kumi nicht finden.
Herr Handreck führte dazu aus, dass in der Übersicht „bewilligte, beantragte und zugesagte Mittel“ Maßnahmen im Programm „Sozialer Zusammenhalt und Soziale Stadt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung und Aufwertung“ als größte Maßnahme der Platz des Friedens enthalten ist. Über die Förderkulisse sollen künftig in den beiden Kitas, Talitha Kumi und Fröbel, die Außenanlagen gestaltet werden. Im Bereich Stadtumbau/Aufwertung werden im Wesentlichen Maßnahmen der Grünen Mitte durchgeführt. Die Baumaßnahme Sorauer Straße ist vollumfänglich im Wirtschaftsplan des EB Städtische Abwasserbeseitigung enthalten.
Zur GS Keune führte er aus, dass in 2021 noch 80 TEUR enthalten sind. Ansonsten verwies er auf die Vorstellung der Machbarkeitsstudien, wo ein Investitionsvolumen von ca. 12 – 18,0 Mio EUR veranschlagt wurde. Hier soll zunächst der Beschluss zur Schulentwicklungskonzeption abgewartet werden. Danach wird geprüft, ob ggf. über das Programm KIP II bzw. über eine Kreditaufnahme das Bauvorhaben durchgeführt werden kann.
Herr Staudacher konnte den Dorftreff Bohrau in der Präsentation nicht finden und fragte nach, ob es hier eine Kostensteigerung gibt. Herr Handreck führte dazu aus, dass das Gemeindezentrum Briesnig und der Dorftreff Bohrau mit Eigenanteilen von je 50,0 TEUR unter dem Begriff „Dorfgemeinschaftshäuser“ (S. 408 im Haushaltsplan) enthalten sind. Der Bewilligungsbescheid für Bohrau liegt seit Januar 2021 vor. Eine Kostensteigerung ist ihm nicht bekannt. Die Baumaßnahme ist finanziell abgesichert.
Herr Kostrewa dankte nochmals für die umfassenden Informationen. Der Power-Point-Vortrag wird den Ausschussmitgliedern per Mail am 05.11.2021 übersandt. |
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