Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Jahresabschluss 2020 sowie Entlastung der Bürgermeisterin  

 
 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0331/2021 Jahresabschluss 2020 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hapke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: König, Ute

Herr Engwicht fragt, ob die offenen Fragen von ihm später behandelt werden.

Herr Handreck informiert über Anlagen zu dem Jahresabschluss 2020. Weitere Fragen beantwortet Herr Handreck schriftlich und wird die Fragen und Antworten allen Mitgliedern zur Verfügung stellen.

 

Herr Paeschke fragt, zum Thema Minderbeträge der Steuern. Er hätte gerne eine Erläuterung zu diesen Beträgen und fragt, warum die Stadtverordneten diesen Betrag nicht als Information bekommt.

Frau Langhammer informiert über die kommunale Haushalts- und Kassenverordnung.

Die Beschlüsse zu den Wesentlichkeitsgrenzen bestehen seit 2011 und sind seit dem nicht angezweifelt worden.

Herr Handreck fügt hinzu, dass in dem Rechenschaftsbericht alle Ertragsaufwandspositionen umfangreich erläutert wurden. Die Transparenz ist auf Grund der umfassenden Lage gegeben und können aber gern noch mehr ausgeführt werden im Einzelnen.

 

Herr Paeschke möchte die Vorgaben schriftlich bekommen.

Frau Langhammer informiert, dass diese Vorgaben in den erhaltenen Anlagen enthalten sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7/0/2

 

Damit ist die Vorlage mehrheitlich angenommen.