Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Sanierungsgebiet "Nordstadt" Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB  

 
 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0338/2021 Sanierungsgebiet "Nordstadt"
Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Horn fragt, warum die Durchführungsfrist verlängert werden muss.

Frau Korittke informiert, dass es einen Gesetzestext gibt, indem die Förderung nur durch einen entsprechenden Beschluss weitergeführt werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Durchführungsfrist der rechtskräftigen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Nordstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

10/0/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.