Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Horn fragt, warum die Durchführungsfrist verlängert werden muss. Frau Korittke informiert, dass es einen Gesetzestext gibt, indem die Förderung nur durch einen entsprechenden Beschluss weitergeführt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Durchführungsfrist der rechtskräftigen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Nordstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
10/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
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