Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Präsentation zu diesem Thema liegt den Anlagen bei.
Herr Kostrewa fragt, ob es notwendig ist diese Strategie zu beschließen. Er möchte weiterhin wissen, welche konkreten Maßnahmen zum Beispiel bei der Buchung der Termine in der Turnhalle geplant sind. Er möchte wissen, ob diese Strategie vorrangig für die interne Verwaltung genutzt wird oder für die Bürger für Anträge etc. genutzt werden kann.
Herr Dr. Wußmann fragt, wann es konkret soweit sein wird, dass man Anträge online einreichen kann. Frau Rohr-Mehani antwortet, dass die Verpflichtung bis 2022 laut Gesetzgeber ist und es auch bis dahin möglich sein wird. Die digitale Weiterverarbeitung innerhalb der Verwaltung muss noch besprochen werden.
Herr Paeschke fragt, wann es soweit sein wird, dass man auch digital unterschreiben kann. Dazu hat er auf Landesebene noch nichts Festgelegtes gehört.
Herr Zuber antwortet, dass die Gesetzesvorlagen (Onlinezugangsgesetz) soweit angepasst sind, dass der Bürger mit einer Zertifizierung, indem man auch mit seinem Ausweis in einem Portal angemeldet ist, Onlineanträge bearbeiten kann und keine Unterschrift nötig ist. Dazu werden noch Verfahrensweisen erarbeitet und vom Gesetzesgeber vorgegeben.
Herr Dr. Wußmann bittet, dass auch die Stadtverordneten in Zukunft in die Digitalisierung einbezogen werden und die Verordneten, die Vorlagen nur noch digital haben möchten, diese auch digital zur Verfügung gestellt bekommen.
Herr Engwicht möchte den Einsparungsfaktor mit eingearbeitet haben. Die Strategie müsste mit entsprechender Technik auch auf Ressourceneinsparung eingehen. Die Einzelmaßnahmen möchte er im Detail erläutert bekommen.
Herr Staudacher fragt, wie Kosten im laufenden Prozess und Mitarbeiterkosten eingespart werden können mit Hilfe der Digitalisierung.
Mehrere Mitglieder des Ausschusses betonen in ihren Ausführungen, dass es jedem Bürger trotzdem möglich sein muss persönlich in das Rathaus zu kommen und Anträge zu stellen.
Herr Kostrewa möchte geklärt haben, ob die Stadtverordneten diese Strategie abstimmen müssen. Außerdem möchte er wissen, ob und wie die einzelnen Prozesse von den Stadtverordneten gesteuert werden können. Er möchte verhindern, dass einzelne Bedürfnisse der Bürger bei einer nur noch digitalen Verwaltung nicht erfüllt werden können.
Herr Dr. Jaehn möchte auch, dass Digitalisierung sinnvoll gestaltet wird und die Menschen am Ende nicht handlungsunfähig werden.
Herr Zuber informiert, dass Prioritäten innerhalb der Strategie aufgezeigt wurden. Der Beschluss innerhalb der Stadtverordnetenversammlung wäre wichtig, um handlungsfähig zu sein im Zuge der vorgegebenen Digitalisierung. Der Beschluss wird dann als Leitfaden gelten. Finanzielle Einsparungen stehen nicht im Vordergrund, sondern Vorteile für die Bürger und das Erarbeiten einer Strategie von Gesetzesvorgaben. Dabei ist es immer wichtig, diese Strategie anzupassen und zu überarbeiten. Frau Taubenek informiert zusätzlich, dass die Maßnahmen evaluiert werden und die Strategie immer angepasst wird. Aber es bedarf einem Grunddokument, das hier vorliegt und beschlossen werden sollte, um handlungsfähig zu sein.
Herr Bayer denkt, dass die Bundesvorgaben eingehalten werden sollten und müssen. Er findet, dass das aktuelle Informationssystem an dieser Stelle hätte beleuchtet werden müssen. Herr Bayer merkt an, dass die Probleme aus seiner Sicht nicht kommunale Probleme sind, da jede Kommune vor den gleichen Problemen steht. Er spricht an, dass er Probleme darin sieht, dass Dinge angeschafft werden, die jetzt noch nicht absehbar sind, aber mit der Zustimmung zu diesem Konzept gerechtfertigt werden.
Herr Zuber informiert, dass die Softwareversionen in den Kommunen vorliegen, jedoch bearbeitet werden müssen, um die jeweilige Funktion auch online für die Bürger zur Verfügung zu stellen. Für die Zukunftsfähigkeit benötigt die Stadt ein Dokumentenmanagementsystem. Dieses hat die Stadt bisher nicht, muss jedoch erarbeitet werden. Die Digitalisierungsstrategie muss daher beschlossen werden, um einen gemeinsamen Handlungsplan zu haben.
Herr Staudacher informiert, dass es bereits Städte gibt, in denen papierlos gearbeitet wird. Er möchte eine Folgenabschließung mit einer Zielsetzung formuliert bekommen. Ihm geht es um Kosteneinsparungen nach der Fertigstellung der Digitalisierung und Einführung eines Onlineprinzipes.
Herr Zuber informiert, dass jedes Projekt sehr umfangreich ist und auch jeweils im Haushaltsplan beschlossen und erfasst werden muss. Der Zwischenschritt mit Vor- und Nachteilen und auch die Kostenersparnisse werden dort auch besprochen und festgehalten. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird nur die Strategie zu diesem zum Beispiel Dokumentenmanagementsystem aufgezeigt. Es ist also nur ein Rahmen zum Handeln.
Herr Engwicht möchte festgehalten haben, dass auch nach Beschluss konkrete Zahlen besprochen werden.
Herr Handreck informiert, dass bereits im vorliegenden Haushalt diese Zahlen dargestellt sind und benennt die jeweiligen Seiten.
Herr Herzberg möchte beschließen, dass aus dieser Beschlussvorlage eine Informationsvorlage wird.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage vorgelegte Digitalisierungsstrategie der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Herzberg:
4/4/1 Herr Paeschke hat nicht abgestimmt.
Damit ist der Antrag abgelehnt, es bleibt eine Beschlussvorlage.
Herr Paeschke schlägt vor, die Strategievorstellung in der Stadtverordnetenversammlung auf 15 Minuten zu begrenzen und bei dem Vortrag das Hauptaugenmerk auf die Beleuchtung der Vorteile für den Bürger zu legen.
Herr Engwicht möchte geklärt haben, dass der Punkt Digitalisierung widerkehrend eingepflegt wird, um darüber informiert zu bleiben. Frau Taubenek bestätigt diesen Vorschlag und wird veranlassen, dass das im Beschlussvorschlag hinzugefügt wird. Die FDP-Fraktion wird dazu einen formulierten Vorschlag einreichen in der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis:
5/2/3
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
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