Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 6a Altschuldenhilfegesetz (AHG) und der Altschuldenhilfeverordnung (AHGV) hier: Vorbereitende Untersuchungen für das Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Forster Wohnungsgenossenschaft e.G.  

 
 
14. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.01.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0340/2000 Vollzug des § 6a Altschuldenhilfegesetz (AHG) und der Altschuldenhilfeverordnung (AHGV)
hier: Vorbereitende Untersuchungen für das Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Forster Wohnungsgenossenschaft e.G.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernent III Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Goldschmidt führte aus, dass es sich bei dem Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept (SWK) um ein Konzept von großer städtebaulicher Bedeutung und Reichweite handelt. Mit diesem Konzept sollen Teile der Stadt im Wesentlichen verändert und umgebaut werden, was einen großflächigen Eingriff in die Stadtstruktur zur Folge hat. Nach Abschluss dieser städtebaulichen Maßnahme wird es ein völlig neues Stadtbild geben.

 

Anlass für dieses Konzept ist die immer schwieriger werdende Lage für die betroffenen Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern. Ursachen liegen hier im Einigungsvertrag von 1990 in Bezug auf Altschulden und Modernisierungs- und Privatisierungsverpflichtungen.

 

Schneller Handlungsbedarf ist nötig, damit in naher Zukunft die Stadt so gestaltet ist, dass es wieder einen Wohnungsmarkt gibt, die Stadt im Besonderen aufgewertet wird und die Wohnungsunternehmen stabilisiert werden und bestehen können.

 

Zu der Gesamtproblematik gab es am 18.01.2001 ein mehrstündiges Gespräch beim MSWV, bei dem im Ergebnis festgestellt wurde, dass dringender Handlungsbedarf nötig ist. Das SWK wird in der Stadt Forst (Lausitz) als erstes im Land Brandenburg gefördert und soll daher als Modellvorhaben gelten. Mit der Maßnahme kann sofort begonnen werden. Es ist das Ziel der Stadt Forst (Lausitz), gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen bis zum 30.09.2001 das Konzept vorzulegen. Ab 2003 könnte mit der Umsetzung der konzeptionellen Lösung begonnen und im Jahr 2005 die Maßnahme abgeschlossen werden. Es sind Gesamtinvestitionen von 20,0 Mio DM vorgesehen. Erste Fördermittel werden wahrscheinlich schon Anfang März 2001 zur Verfügung stehen.

 

Ganz wichtig bei diesem SWK ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Der Planungsausschuss und die Bürger werden ständig über den neuesten Stand informiert werden.

 

Herr Lindner dankte für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung.

 

Herr Heiber fragte an, ob bei dem Gesamtinvestitionsrahmen von 20,0 Mio DM auch die noch vorhandenen Industriebrachen in der Stadt Forst (Lausitz) mit in dieses Konzept einbezogen werden.

 

Dazu antwortete Herr Goldschmidt, dass die Industriebrachen in dieser Konzeption nicht enthalten sein werden. Hier geht es nur um Wohnungsminderung. Er weist aber darauf hin, dass von der Stadt Forst (Lausitz) ein Industriebrachenkonzept erarbeitet wurde und dies auch schrittweise umgesetzt wird (siehe z. B. Großküche und Uferstraße 6).

 

Herr Lindner fügt noch hinzu, dass beide Konzepte aufeinander abgestimmt sein müssen, da es sonst keine einheitliche Stadtentwicklung geben würde.

 

Frau Pigol spricht die Ausführungen im § 5 Abs. 3 des Vertrages zum Vorkaufsrecht an und fragt, ob dies so ohne weiteres durchführbar ist, da die Forster Wohnungsgenossenschaft e.G. über ein Statut verfügt und danach handeln muss. Dazu antwortete Herr Goldschmidt, dass der Vertrag mit der Wohnungsgenossenschaft besprochen wurde und juristische Details noch geklärt werden müssen.

 

Herr Niewiadomski fragte nach der Zusammensetzung der in der finanziellen Absicherung aufgeführten Summe von 2,0 Mio DM. Dazu antwortete Herr Goldschmidt, dass sich die Stadtplanung aus mehreren Phasen zusammensetzt und in der 1. Phase die Ideen gefunden werden, um damit ein privates Planungsbüro mit der Planung zu beauftragen. Hierfür sind bereits finanzielle Mittel notwendig. Haushaltsmäßig kann nur die Gesamtsumme aus einem Stadterneuerungsprogramm dargestellt werden.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0