Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Stadtverordneten: Daniela Reuter, Günter Herzberg, Doris Dreßler, Thomas Engwicht, Wolfgang Gäbler, Kai Grund, Konstantin Horn, Dr. Thomas Jaehn, Cornelia Janisch, Chris Jaschan, Ingo Paeschke, Steffen Röhnisch, Bernd Schilensky, Dr. Torsten Schüler und Diana Sonntag  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 33
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 20:20
Raum: Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium - Mehrzweckhalle
Ort: Jahnstraße 3 - 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0359/2021/1 Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Stadtverordneten: Daniela Reuter, Günter Herzberg, Doris Dreßler, Thomas Engwicht, Wolfgang Gäbler, Kai Grund, Konstantin Horn, Dr. Thomas Jaehn, Cornelia Janisch, Chris Jaschan, Ingo Paeschke, Steffen Röhnisch, Bernd Schilensky, Dr. Torsten Schüler und Diana Sonntag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Bayer erklärt, dass die Tischvorlage zur Abstimmung sei, sodass die ursprüngliche Beschlussvorlage, welche mit der Einladung versendet wurde, heute nicht greife. Demzufolge haben alle 16 Mitglieder die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, ob sie sich für befangen erklären. Sollten diese 16 Personen die Erklärung nicht abgeben oder sich entsprechend verhalten, erfolge insofern eine Rüge. Dieses bringe eine Abstimmung zur Folge.

 

Herr Paeschke teilt nicht die Auffassung von Herrn Bayer. Es stelle keine Änderungsvorlage, sondern eine neue Beschlussvorlage dar.  

Herr Paeschke schlägt vor, die Vorlage in die nächste Stadtverordnetenversammlung mit einzubringen und abzustimmen. Über die ursprüngliche Vorlage könne in der heutigen Sitzung entsprechend gesprochen und entschieden werden.

 

Herr Bayer erinnert, dass die einbringende Fraktion die Hoheit über die Abstimmung der Vorlage habe.

 

Herr Engwicht schlägt vor, die Vorlage beim nächsten Mal einzureichen.

Zur Sache teilt Herr Engwicht die Auffassung, dass die Dinge gepft werden sollten. Hinweise zur Formulierung seien durch Herrn Engwicht an die Fraktion erfolgt.

 

Herr Bayer regt Zweifel an, dass Teile der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung dem Mitwirkungsverbot unterliegen.

Laut §22 Abs. 4 Satz 4 gebe es eine entsprechende Beschlussherbeiführung. In dieser Beschlussherbeiführung seien die Mitglieder nicht stimmberechtigt.

 

Herr Dr. Jaehn informiert, dass er gegen alle Mitglieder der CDU-Fraktion einen Strafantrag erstatten werde, wegen des Verstoßes laut StGB §108 e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Herr Dr. Jaehn lehne das Verhalten von Herrn Bayer ab und erklärt, dass er dieses Objekt nie für gut befunden habe. Es sei abgelegen und aus inhaltlichen Gründen abzulehnen. Darüber hinaus werde Herr Dr. Jaehn einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht und zusätzlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

 

Herr Dr. Wußmann betont den Grund für den Antrag in der Verantwortung der Stadtverordneten.

 

Herr Paeschke erklärt aufgrund der Prüfung durch die Anwaltskanzlei, liege keine Befangenheit vor.

 

Frau Sonntag erklärt sich zu der gesamten Situation und zu den Gründen ihrer Entscheidung.

 

Nach langer Diskussion und Stellungnahmen wünscht Herr Bayer um Abstimmung zum Antrag.

 

Frau Sonntag richtet die Frage an die CDU-Fraktion, warum die Vorlage kurzfristig nochmal geändert wurde.

 

Herr Paeschke unterbricht die Sitzung um 19:15 Uhr für eine Rechtsberatung.

 

Herr Paeschke setzt die Sitzung um 19:30 Uhr fort.

 

Herr Paeschke bittet die CDU-Fraktion, auf die Frage von Frau Sonntag zu antworten.

Herr Bayer erklärt, dass aus der Begründung hervorgehe, dass die Mitglieder nicht an dem Beschluss mitwirkenrfen. Herr Bayer wünscht eine Erkrung der Mitglieder.

 

Herr Paeschke fasst zusammen, dass es Ziel war, die Befangenheit herzustellen.

 

Herr Dr. Jaehn wünscht eine Stellungnahme von der Bürgermeisterin zum Antrag der CDU-Fraktion.

Frau Taubenek erklärt, dass der Beschluss nicht geändert worden sei, ausgenommen in den Rechtsfolgen und sehe eine Rechtwürdigung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung als nicht umsetzbar.

Sollte es zu einer Klage kommen, rde es bis zum Verwaltungsgerichtsverfahren ausgesetzt werden.

 

Herr Dr. Wußmann erklärt, dass die CDU-Fraktion die Beschlussvorlage zurückziehe und reiche diese zur nächsten Stadtverordnetenversammlung ein.

 

Herr Dr. Jaehn wünscht das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtsverfahrens ins Cottbus. Dieses werde von Frau Taubenek ermittelt.

 

Herr Engwicht möchte eine persönliche Erklärung abgeben:

 

Es ging um Lippenbekenntnis. Hier möchte ich Herrn Bayer widersprechen. Wenn ich sage, ich stimme für etwas und stehe dazu, dann ist es ernst gemeint. Da bin ich ein Mann ein Wort. Ich finde es anmaßend, wenn Sie sagen, dass man sich auf Lippenbekenntnisse nicht verlassen kann. Wenn ich sage, ich stehe dazu, dann stehe ich dazu. Darauf können sogar Sie sich verlassen. Dankeschön.“