Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Ausführungen dazu macht Herr Handreck mittels einer Präsentation. Diese wird allen zugeleitet.
Info zur Zeitschiene Jahresabschluss 2021 Aufstellen durch Verwaltung bis Ende März 2022 Abschluss im Frühherbst 2022 - Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung
Herr Paeschke möchte wissen, ob wir Strafzinsen zahlen müssen? Herr Handreck verneint dies. Grundsteuer B, § 33 a GrStG Erlassgründe
Herr Handreck macht einige Ausführungen zur Grundsteuerreform. 3 Info-Veranstaltungen vom Finanzamt Cottbus im Sommer 2022 dazu
Herr Paeschke bemerkt, dass es dieses Mal mit den Aufwandsentschädigungen für die Stadtverordneten im Dezember für das IV. Quartal 2021 „nicht geklappt“ hat und fragt an, bis wann diese gezahlt werden. Herr Handreck antwortet, dass diese bis zum 15.01.2022 gezahlt werden, so auch die Regelung in der Entschädigungssatzung. Bitte Prüfung VV 1 / FB 30
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