Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
16. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:07
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0377/2022 Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia

Herr Engwicht erklärt, dass er den Ergebnisprozess gut fand, nur zu langwierig. Er fragt, warum der §1, Abs. 2 nicht geändert worden ist.

Herr Zuber antwortet, dass man das ändern könnte und dort eine Korrektur gemacht werden kann. Es wird so eingearbeitet, wie es im Kommunalrecht Brandenburg geregelt ist.

 

Frau Zimpel fragt, ob es sinnvoll wäre, einen neuen Paragraphen zum Thema Wahl des Vorsitzenden vor dem §3 einzuführen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Frau Taubenek informiert, dass die Wahlen geregelt sind, nur die Formulierung geändert werden müsste, wenn man einen zweiten Stellvertreter wählen möchte.

Mehrere Stadtverordnete sprechen sich dafür aus, dass die Formulierung dahingehend geändert wird, dass „beide Stellvertreter/innen“ eingearbeitet wird und damit ein/e 2. Stellvertreter/in gewählt werden kann. Die Verwaltung wird eine passende Formulierung einarbeiten.

 

Herr Herzberg möchte wiederholt den Antrag stellen, dass die Ladungsfristen für die beratenden Ausschüsse und den Haupt- und Wirtschaftsausschuss zu knapp sind und er deshalb auf sieben Tage ausweiten würde.

 

Frau Taubenek fragt, ob alle mit der Änderung des Paragraphen 2 einverstanden sind.

Keiner der Anwesenden hat Einwände.

 

Frau Taubenek fragt weiter zu den geänderten Paragraphen, ob zusätzliche Änderungswünsche bestehen.

 

Herr Bayer äußert sein Bedenken zum § 9, mit der Formulierung „schriftlich“. Juristisch ist das mit Bestimmungen hinterlegt, die vermutlich in der Praxis nicht immer eingehalten werden.

Die Verwaltung informiert, dass dieses Vorgehen immer eingehalten wird und praxisorientiert ist.

 

Frau Taubenek fragt weiter zu den geänderten Paragraphen, ob zusätzliche Änderungswünsche bestehen.

 

Zu § 15 gibt es den Wunsch von mehreren Stadtverordneten, doch die Formulierung „zum dritten Male“ einzufügen.

Die Verwaltung wird das ändern.

 

Frau Taubenek fragt weiter zu den geänderten Paragraphen, ob zusätzliche Änderungswünsche bestehen.

 

Herr Bayer fragt, ob es sinnvoller wäre, die Aufzeichnungen aufzubewahren bis die Niederschrift bestätigt ist. Die Formulierung müsste dann „bis zur Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift“ formuliert werden.

Die Verwaltung bestätigt den Vorschlag einzuarbeiten.

 

Herr Herzberg möchte eine Verlängerung der Ladungsfristen von fünf auf sieben Tage haben (§17, Abs. 2).

Die Verwaltung erklärt, dass dann alle Fristen im Zusammenhang mit den Ausschüssen geregelt werden müssen.

Mehrere Fraktionen sprechen sich dafür aus, die Fristen nicht zu ändern, da die Treffen der Fraktionen über einen Jahresplan geregelt werden können und so alle handlungsfähiger bleiben.

 

Herr Dr. Wußmann gibt seine Bedenken bekannt zum §18. Er findet keine Vorteile zu einem zusätzlichen Gremium wie den Ältestenrat.

Herr Paeschke bezieht sich auf die Vorteile, die in der Arbeit mit dem Kreis herausgefiltert werden können, und befürwortet das. Auch Herr Staudacher spricht sich für einen Ältestenrat aus.

 

Herr Engwicht fragt zu §12 Abs. 8. Er kann sich nicht erinnern, dass die Fraktionen dort einen Wunsch zur Änderung hatten.

Herr Paeschke informiert, dass das ein Wunsch der Fraktionen war. Dieser Fall in der ursprünglichen Fassung ist noch nicht eingetreten und wäre schwierig durchzusetzen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Die Anlage 2 - Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung - gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung

 

10/0/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.