Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Müller: Die Information zu diesem Thema erfolgt aufgrund der Anforderung des letzten Ausschusses. Die Stadt hat mehrere Leistungsverträge, die in der Pflichtaufgabe des Landkreises als Träger der öffentlichen Jugendhilfe begründet sind, im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu fördern. Grundlage ist die Jugendhilfeplanung des Landkreises, die alle 5 Jahre aktualisiert wird (letzter Stand aus 2018). Der Landkreis berechnet die zu fördernden Stellen für die Kommunen nach verschiedenen Kriterien (siehe Präsentation), für Forst sind zurzeit 10,25 Stellen aktuell. Diese sind aber nicht mit den im jeweiligen Bereich tätigen Personalstellen identisch, als Beispiel die Sozialarbeiterstellen an den Grundschulen, welche die Stadt zusätzlich mit 0,5 Personalstellen fördert. Der Landkreis setzt also eigene Prioritäten, die entweder von der Kommune akzeptiert oder ergänzt werden.
Die Bestandteile der Leistungsverträge legt der Landkreis fest und fordert von den Trägern jährliche Leistungsnachweise. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht von einer Vertragspartei mit halbjährlicher Frist zum Ende d. J. gekündigt wird.
Leistungsverträge bestehen aktuell mit dem Paul Gerhardt Werk (Familientreff Nordstadt) und mit dem NIX e. V. (SFZ, Schulsozialarbeit Oberschule, Schulprojekt und Jugendkoordination). Weitere Dienstleistungsverträge gibt es unabhängig von der Förderung des Landkreises mit dem Paul Gerhardt Werk für den Familientreff und dem NIX e. V. für den Jugendclub Waggon mit jeweils 0,5 VZE.
Der Landkreis fördert außerdem 2 weitere Stellen ohne Beteiligung der Stadt (Sozialarbeiterstelle am Gymnasium und das Mehrgenerationenhaus).
Herr Staudacher: Gibt es eine Möglichkeit, mit dem Landkreis ins Gespräch zu kommen und die Vertragslaufzeiten wegen des Fachkräftemangels auf 2 Jahre zu erhöhen? Für den Stellenbewerber ist die Befristung nicht attraktiv; denn auf dem Arbeitsmarkt können unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Mit der Erhöhung würde sich mehr Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben. Frau Müller wird diese Anregung mitnehmen. Eine schwierige Situation entsteht für den Träger; denn er ist verpflichtet, die Person weiter zu beschäftigen, weil laufende Befristungen nicht möglich sind.
Herr Staudacher: Die anfangs dargestellten Zahlen der Förderung einzelner Kommunen haben eine gewisse Konstanz. Vielleicht wäre eine teils unbefristete und teils befristete Beschäftigung möglich, damit wenigstens für einige Beschäftigten die halbjährliche Arbeitsplatzdiskussion wegfällt.
Frau Sonntag: Als Zukunftsmodell für die Betreibung des Kinder- und Jugendzentrums war auch ein längerfristiger Vertrag mit dem NIX e. V. angedacht. Das wäre Planungsgrundlage für eine längere Laufzeit, um mit dem Jugendhilfeausschuss oder der Jugendhilfe des Landkreises zu sprechen. Frau Müller wird dieses Thema mit dem Jugendamt besprechen.
Herr Zuber ergänzt, dass die Stadt beim Mehrgenerationenhaus auch Sachkosten mitfördert, nur beim Gymnasium nicht beteiligt ist. Mit dem Landkreis wurde hart gekämpft bei der Verteilung der Stellen, wobei es für die Stadt erhebliche Verluste gab. Die gute Stellenbesetzung mit Sozialarbeitern wurde durch den Landkreis ohne Beachtung der Ein- oder Zweizügigkeit gekündigt und auf 0,5 Stellen je Schule verringert. Somit stellt die Stadt weitere finanzielle Mittel zur Verfügung, damit das System funktionsfähig ist, jetzt auch für eine weitere Sozialarbeiterstelle. Der Landkreis wird von der Stadt als Schulträger auch eine weitere Mitfinanzierung der Stelle Sozialarbeit am Gymnasium fordern. Somit erfolgt zu Lasten der Stadt die Finanzierung einer Kreisaufgabe. Da der Landkreis auch Schulträger ist, könnte der Einsatz eigener zusätzlicher Mittel des Landkreises ebenfalls erwartet werden. Er stimmt den Ausschuss darauf ein, dass in Zukunft die Förderung der Sozialarbeit des Landkreises in dieser Richtung weitergehen wird.
Herr Staudacher: Sind andere Städte im Landkreis mit Gymnasien ebenso betroffen wie Forst? Herr Zuber: Es gibt Unterschiede. Der Vergleich Einwohner- und Schülerzahlen der Städte wurde nicht proportional hochgerechnet für die Stadt Forst (Lausitz). Nach diesem Berechnungsschlüssel müsste die Stadt mehr zur Verfügung haben aufgrund größerer sozialer Probleme an den Schulen gegenüber anderen Städten. Die politische Lobby ist nicht für Forst ausgeprägt. Kreistag und Jugendhilfeauschuss müssten hier reagieren. |
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