Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur Situation der Corona-Pandemie in Kitas und Schulen  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Müller informiert:

 

Das Pandemiegeschehen wechselt in allen Schulen und Kitas ständig (Kinder sind selbst infiziert oder in Quarantäne, weil Eltern betroffen sind, oder Fachpersonal ist betroffen). In den Kitas sind viele Mitarbeiter geimpft, so dass sie noch nicht wegen ausfallenden Personals geschlossen werden mussten. In den Schulen wird über das Staatliche Schulamt ein 3-Stufen-System angewandt, wenn eine bestimmte Anzahl von Lehrern ausfällt oder Schüler betroffen sind. Das Gesundheitsamt hat im Dezember 2021 festgelegt, dass keine kompletten Klassen mehr in Quarantäne gehen. Ähnlich ist es seit Januar in den Kitas, wo zurzeit eine Durchseuchung stattfindet, da Kinder in diesem Alter noch nicht geimpft sind.

 

r Schulen beschafft das Land Brandenburg die Tests (wöchentlich 3 Tests je Schüler), die Testung soll hier auf 5 Tage erweitert werden. In Kitas besteht ab 07.02.2022 Testpflicht und Betretungsverbotr Kinder und Erwachsene (nicht negativ Getestete, Nichtgeimpfte bzw. Nichtgenesene). Neu ist, dass entsprechend der Richtlinie des Landes die Tests von den Trägern der Kitas jetzt selbst zu beschaffen sind. Die Testung erfolgt zweimal in der Woche (Montag und Mittwoch) durch die Eltern mit Dokumentation in Erfassungslisten zum Vorzeigen in der Kita. Die Tests sind für die kommunalen Einrichtungen bestellt. Das Land trägt den Beschaffungspreis bis 3,50 €, höhere Beschaffungskosten zahlt der Träger. Die Übertragung dieser Beschaffungsaufgaben vom Land auf die Kommunen wird von den Kita-Trägern negativ betrachtet, zumal eine zentrale Beschaffung in größeren Mengen kostengünstiger wäre.

 

Herr Staudacher:re bei coronabedingtem Ausfall vieler Erzieher/-innen eine Zusammenlegung von Kitas möglich?

Frau Müller: Es gibt einen vom Land vorgegebenen Hygieneplan, der beinhaltet, dass Gruppen von Kitas/Horten nicht gemischt werden sollen. Der vom jeweiligen Träger mit den Eltern abgeschlossene Betreuungsvertrag spielt auch eine Rolle, hier ist die Kita enthalten und Änderungen sind nicht einfach möglich. Wie in der Schule gibt es auch im Kita-Bereich Vorgaben, in denen man agieren kann. Zu beachten ist das Alter der Kinder; denn bei Krippen- und Kleinkindern re ein Wechsel der Einrichtung und des Betreuungspersonals schwieriger als bei älteren Kindern. Eine letzte Möglichkeit wäre die Schließung der Einrichtung. Inzwischen ist ein Großteil des Personals geimpft und steckt sich nicht so schnell an, in Einzelfällen kommt es aber trotzdem vor.