Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Krautz stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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