Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fragestunde für die Einwohner  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Vergabe
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10
Raum: Großer Saal des Kreishauses (C. 1. 08)
Ort: Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) Mesta Baršc (Lužyca)

Herr Bayer kommt zur Ausschusssitzung.

 

Es gibt keine Anfragen.

 

Vorstellung der einzelnen Planungen durch die Planungsbüros

 

Frau Steiniger stellte anhand eines Power-Point-Vortrages die einzelnen Varianten im Rahmen der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage vor. Herr Krautz dankte anschließend für die Ausführungen.

 

Herr Krautz unterbrach nun die Sitzung für 20 min, um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend zu beraten und abzustimmen.

 

Um 20.05 Uhr wurde die Sitzung fortgesetzt. Herr Krautz bat nun um die Anfragen der Anwesenden.

 

Herr Staudacher fragte nach, ob die Bahn in der Variante 2 noch etwas in Richtung Norden  geschoben werden kann. Dazu antwortete Herr Richter, dass die Kampfbahn genormt ist und damit alle Funktionen vorgegeben sind. Aus diesem Grund kann hier nichts mehr verändert werden.

 

Herr Engwicht möchte zunächst allen drei Planungsros und der Verwaltung ein Kompliment machen. Er fand die Vorträge sehr gut, es wurde ordentlich gearbeitet.

 

Bezüglich der Skateranlage stellte er fest, dass nur der eine Standort betrachtet wurde. Wenn eine 400-m-Bahn errichtet wird, steht der Platz für die Skateranlage nicht mehr zur Verfügung. Da dies nach seiner Ansicht im Vorfeld kein Thema war, wäre es doch aus seiner Sicht von Vorteil gewesen, wenn eine Variante etwas verschoben worden wäre.

 

Weiterhin stellte Herr Engwicht die grundsätzliche Anfrage, ob beim Funktionsgebäude die Lagerräume mit im Gebäude untergebracht werden müssen oder sie separat als Anbau möglich sind.

 

Bezüglich der Skateranlage antwortete Frau Steiniger, dass das Vorhabengebiet klar definiert war und dieses entsprechend betrachtet wurde. Die Anlage kann grundsätzlich verschoben werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass jeder neue Standort auch neu beurteilt werden muss.

 

Herr Hantke antwortete bezüglich der Lagerräume, dass es natürlich möglich ist, einen Schuppen separat anzubauen. Er ist jedoch dafür, den Lagerraum im Gebäude zu platzieren. Die Fläche kann in Abstimmung mit dem Nutzer optimiert werden.

 

Herr Bayer fragte an, ob die theoretische und praktische Möglichkeit besteht, die Platzierung von Stadion und Gebäude auszutauschen. Dazu antwortete Herr Richter, dass das Plateau, wo derzeit die Baracke steht, ca. 3,00 m höher liegt als das Stadiongelände. Das würde einen hohen Geländeeinschnitt bedeuten. Auch wäre die Fläche für das Stadion nicht ausreichend. Er hat viele Varianten geprüft, es passt aber flächenmäßig nicht.

 

Herr Kostrewa führte aus, dass alle glücklich sind, dass dieses Stadium jetzt erreicht wurde. Bezüglich der Teile für die Skateranlage fragte er nach, ob diese aus Beton sind. Weiterhin fragte er bezüglich der Kosten von Kunststoff- und Naturrasen, ob diese so bleiben, wie ausgewiesen. Ist das Funktionsgebäude kompatibel mit der Kampfbahn Typ B? Wäre die Kugelstoßanlage auch auf der rechten Seite möglich, sodass die Skateranlage an dem vorgesehenen Standort errichtet werden nnte?

 

Frau Steiniger führte dazu aus, dass die Elemente der Skaterbahn aus Beton sind. Herr Richter erklärte, dass die Kosten für den Naturrasen als Bestandteil der Kampfbahn Typ B ausgewiesen wurden. Hier geht nur Naturrasen, wenn eine Diskus- und Hammerwurfanlage installiert wird. Bei beiden Varianten wurde Kunstrasen als Eventualposition aufgeführt. Bezüglich der Anforderungen an ein Vereinsgebäude gibt es keine Unterschiede. Es ist egal, ob dieses für Fußballvereine oder für Teilnehmer von Laufwettbewerben genutzt wird. Dies hängt allein von den Nutzeranforderungen ab. Die Kugelstoßanlage wurde entsprechend den nationalen Anforderungen angeordnet.

 

Herr Stenzel führte aus, dass wir hier die Möglichkeit haben, ein Stadion für die Bürger der Stadt Forst (Lausitz) zu schaffen, welches eine große Bedeutung hat. Er ist für Naturrasen, da nach seiner Meinung ggf. auch Mannschaften, wie Energie Cottbus u.a. auf diesem Stadion spielen können.

 

Herr Richter widerspricht Herrn Stenzel mit dem Argument, dass 95 % alle Sportplätze in Kunstrasen ausgeführt werden. Die Tendenz ist steigend. Fußballturniere werden auf Kunstrasenplätzen gespielt. Dem widersprach Herr Stenzel, dass ab Regionalliga aufwärts nicht mehr auf Kunstrasenplätzen gespielt wird.

 

Herr Renner fragte an, wie es mit dem Feuerwehrsport im Stadion aussieht, wenn es bei der 370-m-Bahn bleibt. Die Feuerwehr benötigt für ihre Wettkämpfe unbedingt die 400-m-Bahn, um diese optimal durchführen zu können. Herr Richter erklärte dazu, dass es den Auftrag an das Büro gab, die Anlage im Bestand zu betrachten. Es können an der Bahn entsprechende Markierungen vorgenommen werden, um auch auf einer 370-m-Bahn 400 m zu laufen. Herr Krautz wies darauf hin, dass es nicht vorgesehen ist, den Feuerwehrsport im Stadion durchzuführen.

 

Frau Dressler wies darauf hin, dass für Menschen mit Handicap der Untergrund der Skateranlage in Beton nicht geeignet ist. Weiterhin ist es für sie wichtig, dass auf der gesamten Sportanlage auch Menschen mit Handicap Sport treiben können.

 

Frau Steiniger antwortete, dass die Skateranlage barrierefrei gestaltet wird. Wie die Anlage von Menschen mit Handicap genutzt werden kann, entspricht den jeweiligen Fähigkeiten des Nutzers. Herr Hantke ergänzte, dass eine behinderten- und barrierefreie Ausführung grundsätzlich in den baulichen Anforderungen enthalten und umzusetzen ist. Aus diesem Grund wird hier besonderes Augenmerk darauf gelegt.

 

Herr Auerswald führte aus, dass hier über ein sehr großes Projekt mit viel Geld gesprochen wird. Aus diesem Grund sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden. Er hält auch eine 400-m-Bahn für besser. Bei der Gegenüberstellung der Kosten, auf 15 Jahre gerechnet, von Kunstrasen und Naturrasen schneidet der Kunstrasen preiswerter ab. Es sollte qualifiziert gebaut werden, dass wir lange etwas davon haben. Vom Büro Richter wurde Kunstrasen favorisiert, die Fußballer wünschen sich Naturrasen. Er spricht sich für die 400-m-Bahn und Naturrasen aus.

 

Herr Krautz ist der Meinung, dass wir beide Varianten vom Planungsbüro vorgestellt bekommen haben. Jetzt liegt es an uns, welchen Auftrag wir dem Planungsbüro geben.

 

Herr Staudacher fragte nach, wann die Denkmalbehörde zum Funktionsgebäude beteiligt wird. Dazu antwortete Herr Hantke, dass dies ab der nächsten Planungsphase kostenrelevant ist. Frau Korittke ergänzte, dass die untere Denkmalbehörde über die Bewilligung der Mittel informiert wurde und bezüglich des Umgebungsschutzes in die Planung mit einbezogen wird.

 

Herr Kostrewa fragte nach, welche Kosten in der Planung von Herrn Richter enthalten sind. Können ggf. einzelne Anlagen herausgenommen werden (z. B. Wassergraben), wenn darauf verzichtet werden kann. Herr Richter erklärte dazu, dass die Kostenschätzung für die Variante 2 49 Seiten umfasst. Dort wurde alle Kosten detailliert aufgegliedert.

 

Herr Winkler wies darauf hin, dass bei Herstellung einer 400-m-Bahn die Medienlandschaft umverlegt werden muss. Er fragte an, ob bekannt ist, dass auf dem Gelände ein 500-er Regenwasserkanal liegt. Herr Richter ist der Meinung, dass dieser überbaut werden könnte. Es muss jedoch nochmals geprüft werden. Herr Winkler wies auch auf ein 20-kV-Kabel hin, welches dort im Boden liegt. Bezüglich des Technikraumes im Funktionsgebäude müssen hier die Kosten berücksichtigt werden. Herr Hantke erklärte, dass die Medien an die Stelle verlegt werden, wo sie zusammengeführt werden können. Die Kosten sind berücksichtigt.

 

Herr Renner fragte nach, ob bei Entscheidung für die kleinere Variante später eine Erweiterung möglich wäre. Hier verwies Herr Hantke auf die Variante 3. Die Variante 1 beinhaltet die Mindestanforderungen für ein Funktionsgebäude für drei Vereine.

 

Herr Engwicht gab zu bedenken, dass, wenn überall die Wunschvarianten gewählt werden, die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund ist er der Meinung, die Entscheidung in die Stadtverordnetenversammlung zu geben. Hierzu sollte auch der Kämmerer befragt werden und sagen, ob es generell möglich ist oder nicht. Die stellte er als Antrag.

 

Herr Dr. Jaehn kann mit diesem Antrag nicht mitgehen und findet es unkollegial, da schon alles besprochen wurde. Wir haben hervorragende Vorträge gehört und jetzt muss es eine Entscheidung geben. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe ist seiner Meinung nach sehr gut geeignet dafür.

 

Herr Krautz verabschiedete die Büros und dankte nochmals für die Ausführungen.