Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Staudacher: In den Erläuterungen sind die Forderungen eindeutig aufgeführt. Dies sollte für die Stadt bis auf die Druckkosten der jeweiligen Karten kostenneutral sein.
Herr Zuber: Bisher erhielten die Eltern bei Geburten in der Lausitz Klinik ein Begrüßungspaket des Landes Brandenburg mit umfangreichem Informationsmaterial, ausgehändigt von der Klinik, und eine Begrüßungsmappe der Stadt mit Schreiben der Bürgermeisterin und Gutschein für die Babyrosen-Aktion einschließlich Anmeldeformular. Entsprechend der eingebrachten Beschlussvorlage würde es zwei Kategorien geben: in Forst geborene Kinder und in Forst wohnende Kinder. Herr Zuber bemerkt, dass Geburten, die aus medizinischen Gründen nicht in Forst erfolgen können, und auch Hausgeburten nicht bedacht wurden. Bei den Familienjahreskarten für den Forster Rosengarten (1. Kategorie) würden folgende Kosten entstehen: Im Jahr 2021 beurkundete das Standesamt 390 Geburten, davon 81 für die Stadt Forst (Lausitz). Die Familienkarte kostet im Vorverkauf 70,00 €, das wären insgesamt 27.300 €. Beim Babyschwimmen würde es 81 Geburten betreffen, die Kosten dafür wären moderat. Sie sind im Haushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes darzustellen.
Frau Beyer, Sylvia sieht die Unterteilung als schwierig. Positiv und nachhaltig wäre der Gutschein für das Babyschwimmen, da die Eltern voraussichtlich auch weiterhin Kurse aufgrund der entspannten Atmosphäre in der Schwimmhalle besuchen würden. Sie befürwortet diesen Gutschein unabhängig davon, ob die Familie in Forst wohnt oder nicht.
Herr Grund: Bei erforderlichen Geburten im CTK oder unterwegs entstehen Nachteile. Den Gutschein für das Babyschwimmen sollten alle Forster Geburten erhalten.
Frau Sonntag bezeichnet den Grundgedanken als gut. Die Babyrosen-Aktion ist bereits ein positiver Aspekt als Werbung für den Rosengarten. Beim Babyschwimmen wird das besondere Flair der Schwimnmhalle vermittelt. Den Gutschein für das Babyschwimmen sollten alle Forster Kinder erhalten, egal wo geboren.
Herr Staudacher wird den Rosengarten-Gutschein aus der Vorlage nehmen und den Gutschein für das Babyschwimmen für jedes im Forster Krankenhaus geborene Kind als auch für jedes neugeborene Forster Kind beibehalten.
Frau Sonntag fragt, ob die finanzielle Umsetzung für das Babyschwimmen machbar ist. Herr Zuber bejaht dies. Der Schnupperkurs für den Gutschein muss in die Tariftabelle aufgenommen werden.
Herr Staudacher: Die Vorlage wird aufgrund des besprochenen Hinweises zurückgestellt und ergänzt (Aufnahme des Gutscheins für das Babyschwimmen in die Tarifordnung). |
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