Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur aktuellen Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber informiert: Nach offiziellen Angaben gibt es zurzeit 3,8 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine. Ein großer Teil der Flüchtlinge kommt über die polnische Grenze, was für Polen eine große Herausforderung ist. Besonders hervorzuheben ist hier das staatliche und soziale Engagement. Das Bundesinnenministerium geht mit heutigem Stichtag davon aus, dass ca. 218.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland angekommen sind, davon im Landkreis SPN 884 und in Forst 87. Innerhalb von 90 Tagen ist keine Registrierung notwendig, sondern erst bei längerem Aufenthalt und Inanspruchnahme von Sozialleistungen. In Deutschland ist die Registrierung bei mindestens drei Behörden notwendig: Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt und Sozialamt der Landkreise. Der Hauptzufluchtsort mit Registrierung ist auf polnischer Seite und der Flüchtlingsstrom geht nach Warschau, aber auch mit Zugverbindungen über Krakau und Breslau durch Forst nach Cottbus (Sonderzüge zweimal täglich). Berlin und Hannover sind in der Drehkreuzfunktion, wo es eine hohe Verteilfrequenz in andere europäische Länder gibt. Der Bund hat entschieden, ein drittes Drehkreuz zu eröffnen, ab kommenden Mittwoch in Cottbus. Mehrere Züge aus Breslau werden Cottbus direkt anfahren (5 große Zugpaare mit 3.000 5.000 Personen täglich). Dort erfolgt der Umstieg in Züge und Busse zur Weiterfahrt in andere Bundesländer, aber auch die Verteilung in der Stadt Cottbus und an die umliegenden Landkreise. Am Spreewaldbahnhof werden die Flüchtlinge aufgenommen und weiterverteilt. Die Messe Cottbus hat 500 Aufnahmeplätze, wo die Personen zwei bis drei Tage verbleibennnen und danach verteilt werden.

 

Herr Zuber informiert zur Situation in Forst (Lausitz): Die Bürgermeisterin hat den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen, der sich jeweils am Dienstag mit allen Behörden und Partnern trifft und Themen bespricht. Flüchtlinge kommen zuerst in den Ankommensbereich, danach in eine Erst- bzw. Notunterkunft bzw. später in eine längere Unterkunft. Die Frage der Integration in der Stadt Forst (Lausitz) steht mit an erster Stelle. Beim Ankommen gibt es neben dem Flüchtlingsnetzwerk auch ein ausgeprägtes privates Netzwerk.

 

Frau Jaehn verlässt die Sitzung um 20:30 Uhr. 

 

Er informiert ausführlich über die einzelnen Stufen der Unterbringung. glich ist auch die Unterbringung in kommunalen oder privaten Wohnungen. Die FWG hat Wohnungen zur Unterbringung fertiggestellt, wo eine Mindestausstattung erfolgt (bis Ende der Woche insgesamt 20 Wohnungen). Diese müssen auch mit alltäglichen Dingen ausgestattet werden, dazu gibt es r 10 Wohnungen eine Partnerschaft von städtischen Mitarbeitern über das Netzwerk „Team Forster Zusammenhalt“. Weitere Wohnungen werden durch einen privaten Unternehmer und die Stadtwerke ausgestattet.

 

Kinder haben Anspruch auf Schulunterricht. Die Stadt ist dafür gut vorbereitet, ebenfalls im Kita-Bereich. Die Flüchtlinge bekommen Infos über die Stadt Forst, dafür werden Vereinskonzepte erstellt und das Netzwerk weiter etabliert. Es gibt auf der Webseite der Stadt wichtige stadtrelevante Informationen in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache und inzwischen auch ein sehr gutes und umfangreiches Bundesportal.

 

Die Partnerstadt Lubsko und die Partnergemeinde Brody in Polen haben die Stadt Forst um Unterstützung gebeten. Deshalb wurde die Forster Bevölkerung an einem Wochenende zu einer Sammelaktionr Sachspenden in der Turnhalle der ehemaligen Realschule aufgerufen, die mit Unterstützung freiwilliger Helfer sehr erfolgreich war.

 

Aktuell sind neben den Planungen für Schul- und Kita-Besuch Notunterkünfte vorzubereiten (50 Plätze), 20 Wohnungen der FWG bezugsfertig auszustatten und weitere Sachspenden ab 23.03.2022 zu sammeln (Entgegennahme durch Ehrenamtliche an 3 Tagen in der Woche für mind. einen Monat). Weitere Unterstützung mit Sachspenden wird auch der Partnergemeinde Brody gegeben. Des Weiteren wird Forst ein Spendenkonto einrichten, der Einsatz dieser Mittel erfolgtr Kaufanforderungen, die nicht mit Sachspenden abgedeckt werden können. Diese Aktionen sind für Beschäftigte der Stadt Forst (Lausitz) und viele Ehrenamtliche des DRK und der Feuerwehr eine extreme Herausforderung.

 

Herr Staudacher stellt eine Frage zur Schulpflicht: Gibt es Zahlen, wie viele Kinder Forster Schulen besuchen werden?

Herr Zuber: Die genaue Anzahl der Kinder ist nicht bekannt, nur wie viele gemeldet sind. Diese werden nochmals mit den Zahlen des Landkreises abgeglichen. Es gibt Bereiche in der Ukraine, die noch Schulunterricht mit Fernschule durchführen (Schüler in Deutschland lernen über das Internet). Manche Eltern lehnen den Schulunterricht ab, weil sie der Meinung sind, dass es bald in die Heimat zurückgeht. Leider sieht die Realität anders aus und man muss sich hier auf einen längeren Zeitraum einrichten. Es gibt Überlegungen zum Einrichten von Willkommensklassen (vor Integrierung in Klassen jahrgangsübergreifender Deutschunterricht). Nach jetzigem Stand sind die Kapazitäten in Schulen und auch Kitas vorhanden und ausreichend. Das Bildungsministerium informierte heute, dass die Betreuungsobergrenzen ausgesetzt sind.

 

Frau Sonntag: Könnte es eine Gemeinschaftslösung geben, damit diese Kinder nicht allein in die Klassen gehen müssen?

Frau Müller: Der Schulträger wirkt unterstützend, aber Regelungen werden im Staatlichen Schulamt getroffen. An der Bildung von Willkommensklassen wird in Verbindung mit dem Staatlichen Schulamt gearbeitet.

 

Frau Abendrot: Die Kinder möchten sofort zur Schule. Sie haben aber keine Zeugnisse. Das Gymnasium in der Ukranine beginnt ab der 11. bis zur 12. Klasse. Wie ist die Verfahrensweise?

Frau Müller: Bei Eröffnung der Willkommensklassen erfolgt die Beschulung der Kinder in den Grundschulen bis zum 12. Lebensjahr. Sofern sie deutsch sprechen können, werden sie in die Klassen der Grundschulstandorte integriert. In weiterführenden Schulen soll auch eine Art Willkommensklasse eingerichtet werden. Unabhängig vom Schulsystem in der Ukraine wird das deutsche Schulgesetz umgesetzt. Vor dem Schul- oder Kita-Besuch ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wichtig.

 

Frau Maaß fragt, ob das komplett ausgestattete Hotel „Rosenstadt“r die Unterbringung der Flüchtlinge genutzt werden könnte.

Herr Zuber: Dies ist mehrfach vom Landkreis angesprochen und geprüft worden. Ziel ist vorerst die Nutzung kommunaler Strukturen. Das Hotel ist in Privatbesitz und wird vom Landkreis aus bestimmten Gründen nicht in Erwägung gezogen.

 

Frau Sonntag: Gibt es Möglichkeiten für die Kinder, an anderen Schulen zu hospitieren oder mitzulaufen?

Frau Müller: Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Es kann nicht in den bestehenden Schulbetrieb eingegriffen werden. Die Lösung muss vom Land mit den Schulen und Lehrern erfolgen bzw. individuell mit den Direktoren abgesprochen werden.