Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Krautz stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 29. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe wurden form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der Vorsitzende sowie weitere 6 Stadtverordnete und 5 sachkundige Einwohner des Ausschusses anwesend. Somit ist der Ausschuss beschlussfähig. Herr Krautz verweist zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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