Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnete, Frau Dreßler, stellt im Namen von Bürgern zwei Anfragen:
Auch in Forst (Lausitz) gibt es ukrainische Flüchtlingsfamilien. Sie wurde im Rahmen der Veranstaltung „Städteförderung“ angesprochen, dass die Stadt Cottbus für solche Familien eine Willkommenskultur initiiert. Besteht auch in Forst die Möglichkeit, dass Familien mit Kindern kostenlosen Zugang zum Rosengarten erhalten? Frau Dreßler bittet um Prüfung dieses Sachverhalts im Eigenbetrieb Kultur, Tourismus und Marketing und eine schriftliche Antwort.
Paul ist ein schwerstbehinderter, an Krebs erkrankter Junge. Ein Aufruf zur Stammzellenspende wurde für ihn gestartet. Sie spricht folgendes Anliegen seines Vaters an: Die Familie wohnt im Bereich der ehemaligen „Staatsreserve“, wo viele Veranstaltungen mit extremer Lärmbelästigung stattfinden. Die Pflege des kranken Jungen erfordert von der Familie viel Kraft, dabei ist der Lärm in den Abend- und Nachtstunden aber sehr belastend. Deshalb hat sich der Vater an die Fachbereichsleiterin des Ordnungsamtes und die Bürgermeisterin der Stadt gewandt. Mit den Antworten ist er noch nicht zufrieden. Dass die Familie die Stadt verlassen soll, kann nicht akzeptiert werden. Frau Dreßler bittet, den Sachverhalt an die entsprechende Stelle weiterzuleiten und einen Lösungsweg für die Familie zu finden. Sie möchte eine schriftliche Antwort erhalten.
Herrn Jaschan ist das Problem bekannt, die Lärmbelästigung war auch bereits Thema eines Ausschusses. Es sollte Lärmmessungen geben. Absprachen zwischen Veranstaltern, Anwohnern und Stadt wurden nicht eingehalten. Es besteht „Gefahr im Verzug“ und man muss das Gespräch führen. Lärmbelästigung entsteht nicht nur in der „Staatsreserve“, sondern auch ganztägig durch die „Schrauber“. Massive Beschwerden gibt es von allen Hausbewohnern. Es muss eine Lösung gefunden werden.
Frau Vogt bemerkt, dass nicht nur die Lärmbelästigung, sondern auch Glasscherben und Müll problematisch sind.
Herr Dr. Jaehn: Im Zuge von Genehmigungsverfahren werden bestimmte Auflagen für Gewerbetreibende erteilt, z. B. Dämmmaßnahmen, Einbau Schallschutzfenster, die einzuhalten sind. Er rät den Gang zum Verwaltungsgericht an, um dies zu unterbinden. Wenn vorgeschriebene Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, können dort keine Veranstaltungen stattfinden. Bei Verstößen werden verwaltungsrechtliche Verfahren durchgeführt.
Herr Staudacher: Die nächste Veranstaltung (28.05.) wurde bereits genehmigt. Der Veranstalter muss unmittelbare Anwohner darüber informieren. Die Anfragen werden an den Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit bzw. an den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing zur Beantwortung weitergeleitet. |
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