Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Ortsteil Klein Jamno der Kreisstadt Forst (Lausitz)" sowie auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:35
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Gäbler erklärt zu der Vorlage, dass dieser Beschluss eingereicht wurde, weil diese Fläche in einem beschleunigtem Verfahren bebaut werden soll, sodass der Investor die Flächen nutzen kann. Es soll nicht auf das Gesamtkonzept der Stadtfläche gewartet werden.

Herr Kostrewa fügt hinzu, dass bei einer vergangenen Sitzung bereits alle Fakten zu der Vorlage diskutiert wurden.

 

Herr Staudacher fragt, ob die dargestellten, zur Verfügung stehenden Flächen, städtischer Grund sind.

Frau Korittke möchte diese Frage, wenn sie beantwortet werden soll, im nichtöffentlichen Teil beantworten.

 

Herr Heiber gibt zu bedenken, dass in der vergangenen Sitzung der Besitzer dieser Fläche erläutert hat, dass er auf Grund der wirtschaftlichen Nutzung um Zustimmung bittet. Außerdem gibt er zu bedenken, dass der Investor möglichst bald beginnen möchte.

 

Herr Ernst gibt bekannt, dass die Fläche in dem landesweiten Planr Fotovoltaikanlagen diese Fläche als dunkelblaue bzw. hellblaue Fläche ausgewiesen ist und demzufolge landwirtschaftlich keine hohen Erträge abwirft. Außerdem fragt er, inwieweit eine Zustimmung dieser Vorlage der Stadt zu Gute kommen könnte, zum Beispiel Gewerbeeinnahmen etc.

Herr Heiber antwortet, dass die Entschädigungen im Gesetz geregelt sind. Die Gewerbesteuern werden hauptsächlich am Standort der Anlagen abgegeben und nicht am Firmensitz. Er gibt an, dass auch die Vergütung der Kilowattstunden geregelt ist.

Herr Herzberg regt an, dass dazu verlässliche Angaben in Zukunft von der Kämmerei gemacht werden könnten.

 

Frau Korittke fragt, ob eine schriftliche Stellungnahme des Ortsbeirates nach §46 der Kommunalverfassung vorliegt.

Herr Engwicht beantwortet, dass die Stellungnahme vorliegt und nachgereicht werden kann.

Außerdem fügt er hinzu, dass diese Fläche in das Gesetz der erneuerbaren Energien zählt und somit die 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben muss und 90 % der Gewerbesteuern der Stadt Forst (Lausitz) zu Gute kommen. Dabei können auch zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden mit dem Investor.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines

Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Ortsteil Klein Jamno der Kreisstadt Forst (Lausitz)“ sowie die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die in der Anlage befindlichen Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmung zur Vorlage:

 

Stadtverordnete: 2/1/2, sachkundige Einwohner: 3/0/0