Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber: Nach der Ausschreibung hat die Fa. B.B.S.M. aus Potsdam den Zuschlag zur Konzepterarbeitung erhalten, die auch in der Stadtentwicklung aktiv ist und verschiedene Facetten in den entsprechenden Analysen betrachtete. Im Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport am 16.05.2022 wurde die Konzeption von den Gutachtern der Firma, Frau Kaiser und Herrn Fröhlich, vorgestellt, mit den Ausschussmitgliedern ausführlich diskutiert und Fragen wurden beantwortet. Die heute vorgelegte Beschlussvorlage enthält den Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Forster Modells. Die in der Konzeption enthaltenen Angaben sind grobe Schätzungen und bilden einen wesentlichen Richtwert, weil sie aus der Informationsbasis entsprechender Fachbereiche der Verwaltung zusammengetragen wurden (z. B. Investitionskosten aus dem Zentralen Gebäudemanagement). Zum Aufbau der Konzeption informiert Herr Zuber, dass die Schulentwicklungskonzeption im Kontext mit der Einwohnerentwicklung steht. Deshalb erfolgte nicht nur eine Analyse und Bewertung der Schulstandorte, sondern es wurden auch Rahmenbedingungen besprochen, welche insbesondere auf die Grundschulen in den nächsten Jahren zukommen werden. Die Einwohnerprognose für Forst erfolgte sehr differenziert und ist Grundlage für dieses Konzept. Es beinhaltet fünf mögliche Entwicklungsvarianten, die unterschiedliche Investitionskosten erfordern. Letztendlich ist es auch eine politische Entscheidung, welches Schulmodell favorisiert wird. Herr Zuber stellt den Ausschussmitgliedern die Eckpunkte der Schulentwicklungskonzeption anhand einer Präsentation ausführlich vor.
Frau Zimpel dankt Herrn Zuber für die Konzeptvorstellung und bittet die Ausschussmitglieder um Diskussion und Fragen.
Herr Paeschke schlägt vor, wenn der von der AfD-Fraktion eingebrachte Beschlussvorschlag zum Aufbau einer sportbetonten Klasse/Schule heute gemeinsam beraten wird, der Fraktion jetzt die Möglichkeit zur inhaltlichen Erläuterung zu geben und danach über beide Konzepte zu diskutieren sowie abzustimmen. Die Ausschussmitglieder bestätigen diese Verfahrensweise.
Herr Dr. Jaehn gibt ergänzende Erläuterungen zu seinem Beschlussvorschlag: Bei der Schulentwicklung ist die Geburtenzahl nur ein Kriterium von vielen. Die ausreichende Versorgung mit Schulen und Kita-Plätzen stellt einen enormen Standortvorteil dar. Durch geopolitische Veränderungen sind immer wieder Zuzüge zu erwarten. Bei mehr Initiative der Verantwortlichen in den Kommunen könnte auch der Zuzug aus Ballungsgebieten aufgrund der enormen Standortvorteile von Forst, besonders auch für junge Familien, aktiviert werden. Kleine Klassenfrequenzen sind ideal für eine pädagogisch gute Arbeit. Ganztagsschule bedeutet nicht, die Schüler am Nachmittag Vereinen mit nicht pädagogisch ausgebildeten Mitgliedern zur Bespielung zu übergeben, sondern pädagogisch hochwertige Betreuung im Nachmittagsbereich. In anderen Städten gibt es Schulen, die sich um den Titel sportbetonte Grundschule bewerben, um den Kindern durch die forcierte Ganztagsbetreuung Sportunterricht anzubieten und positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden einzuwirken sowie Anreize für ein lebenslanges Sporttreiben zu geben. Bei einer sportbetonten Klasse steigt die Bereitschaft der Schüler enorm, am Schulbetrieb teilzunehmen. Er plädiert dafür, in einer Schule eine Klasse sportbetont zu spezialisieren und dafür auch Schüler aus dem gesamten Landkreis zu gewinnen. Mit den vorhandenen und geplanten Sportstätten und Sportanlagen gibt es gute Voraussetzungen in Forst. Ab der 1. Klasse sollten alle Kinder eine Stunde Sport erhalten und ab der 3. bis zur 4. Klasse ist eine Spezialisierung vorzunehmen, wo Trainingseinheiten am Vormittag und Nachmittag den Schulunterricht ergänzen. Damit könnten 20 neue Schüler pro Jahrgang gewonnen werden; denn Eltern treffen die Schulauswahl auch nach Neigungen ihrer Kinder. Er schlägt vor, dass sich die Stadt oder die Schule selbst beim Staatlichen Schulamt bzw. Ministerium um die Einrichtung einer solchen sportbetonten Grundschule bewerben, um die Schülerzahl und die entsprechende Zügigkeit zu gewährleisten sowie die Schulen auch in Forst am Leben zu erhalten.
Herr Staudacher weist auf einige rechtliche Änderungen bzw. andere Ergänzungen im Beschlussvorschlag der AfD hin (3. Absatz): Ab dem 3. oder 5. Schuljahr (laut § 8 der Grundschulverordnung), Trainingseinheiten streichen oder ergänzen, dass die genaue Unterrichtsorganisation der Grundschule obliegt, nach Spezialklassen Sport oder Spezialkurse Sport einfügen.
Herr Dr. Jaehn bedankt sich für die Anregungen. Der Beschlussvorschlag wird überarbeitet.
Herr Stenzel stellt fest, dass in der Vorlage SVV/0446/2022 auf einigen Seiten die Schülerzahlen nicht richtig angegeben wurden. Bei der Grundschule Keune sind verschiedene Kosten enthalten (17 Mio. und 19 Mio.). In die Cottbuser sportorientierte Schule gehen viele Kinder, die nicht in Cottbus wohnen. Wenn diese Schulvariante in Forst entstehen würde, könnten auch Kinder aus anderen Gemeinden diese Schule zu besuchen. Damit würde man eine Stabilisierung der Schülerzahlen erreichen.
Frau Zimpel: Die Zahlen wurden von Herrn Zuber erläutert. Die angegebenen 19 Mio. bei der Grundschule Keune beziehen sich auf das Ganztagsangebot (mehr Räume erforderlich).
Herr Zuber bittet Herrn Stenzel wegen der Zahlen mit der Fachbereichsleiterin Bildung und Soziales, Frau Müller, Kontakt aufzunehmen, es kann nachgesteuert werden. Wird die AfD-Vorlage in dieser Form beschlossen, ändert sich alles (zurück auf den Anfang); denn die Planungsaufgabe laut Stadtverordnetenbeschluss beinhaltet, eine einzügige Grundschule in Keune zu errichten. Bei Zweizügigkeit stimmt das Raumprogramm nicht mehr und die Kosten sind nicht mehr relevant. Er weist darauf hin, dass die Abstimmung mit dem Schulamt des Landkreises unabhängig von der Schulentwicklungskonzeption ist. Herr Zuber regt an, die Zweizügigkeit von Keune außen vor zu lassen und mit dem Schulbereich des Landkreises die sportbetonte Spezifikation abzustimmen. Die AfD-Vorlage wurde erst heute eingebracht und enthält die Lösung für ein Problem, was die Stadt Forst eigentlich nicht hat. Die Stadt ist Kostenträger für das Gesamtprojekt solch einer Schule, zumal die Schulkostenumlage nicht kostendeckend ist.
Herr Dr. Jaehn: Die Zweizügigkeit ist nicht festgeschrieben. Forst als Kreisstadt unterbreitet zur Einwohnergewinnung zu wenig Angebote. Mit solch einer sportbetonten Schule kommt sie aber ins Gespräch und jeder Zuzug ist ein Gewinn für die Stadt. Deshalb sollte man gegenüber dem Schulamt in die Offensive gehen, auch trotz des Lehrermangels.
Herr Dr. Kruse: Das Konzept ist über Wochen von der Firma in den Schulen und von der Verwaltung im Ausschuss besprochen worden. Die Zahlen sind Schätzungen nach Ober- und Untergrenzen. Er favorisiert das Forster Modell. Es geht um die Erhaltung der Schulstandorte.
Herr Paeschke: Bei den bisherigen Schulentwicklungskonzeptionen ging es um Schulschließungen. Seit 1996 kämpfen Eltern und Lehrer um die Erhaltung der Schulstandorte. Er plädiert für die Erhaltung der drei städtischen Grundschulstandorte. Bei der Schaffung sportbetonter oder anderer Varianten in Verbindung mit wechselseitiger Zügigkeit der Schulen würden solche Modelle schwierig funktionieren. Wird für die Grundschule Keune die Betreibung einzügig und sportbetont festgelegt, dann ist sie als Spezialisierung ausgeschlossen; denn alle Nichtsportinteressierten müssten ihre Kinder in einer innerstädtischen Schule unterbringen. Deshalb ist die Frage nach dem Ausbau von Keune in einer Größenordnung von 1 bis 1,5 entscheidend. Heute muss die Grundsatzentscheidung für Keune getroffen werden. Der nächste Schritt ist die Entscheidung über Lösungsvarianten. Die Kostendiskussion wird später aufgrund der Preisentwicklungen in eine andere Richtung gehen. Der Konzeptbeschluss sollte Nachsteuerung und Gestaltung ermöglichen. Er schlägt für alle drei Grundschulen eine gleiche Größenordnung vor; denn das bietet die besten Kombinationsmöglichkeiten unabhängig von der gesellschaftlichen Entwicklung nächster Jahre. Realistisch ist das Forster Modell mit der Erweiterung für die drei Grundschulstandorte. Der Beschlussvorschlag der AfD kann mit den baulichen Voraussetzungen einfließen.
Herr Kolm: Auf Seite 30 des Konzeptes sind in den Säulen Zahlen angegeben, welche addiert nicht richtig sind. Die Zahlendarstellung sollte identisch sein. Auf den Seiten 7, 10 und 13 fehlen die Angaben zu den Flex-Klassen. Wurde dies vergessen? Frau Müller: In den Grundschulen Nordstadt und Mitte gibt es keine Flex-Angebote mehr. Gründe sind weniger Personal vor Ort und weniger dafür ausgebildetes Personal. Die Stadt als Schulträger bedauert dies, es ist aber nicht beeinflussbar. Herr Zuber bittet Herrn Kolm, Fragen zu den Zahlen individuell mit Frau Müller zu besprechen.
Herr Gäbler: 25 Schüler wurden für beide freien Träger angenommen. In der Archimedes-Grundschule werden allein in diesem Jahr Schüler in dieser Größenordnung aufgenommen und auch die Ev. Grundschule hat Baumaßnahmen durchgeführt. Somit sind 25 Schüler für beide Schulträger sehr pessimistisch. Deshalb sind drei zweizügige Schulen sehr hoch angesetzt, wenn die freien Schulen höhere Schülerzahlen erreichen. Für Herrn Gäbler ist unklar, wie Ganztagsangebote von den Vereinen abgedeckt werden sollen; denn die Vereinsmitglieder werden immer älter. Seine nächste Frage bezieht sich auf das Personal. Bei Erhaltung der Schulen wird mindestens die gleiche Anzahl Lehrer bzw. bei Ganztagsangeboten werden mehr Lehrer gebraucht. Wie ist der Altersdurchschnitt der Lehrer? Besteht die Möglichkeit des Auffüllens von Personal? Er ist für das Zusammenführen von Oberschule und Gymnasium, um das Angebot an Leistungskursen in Zukunft aufrechterhalten zu können. Im Auftrag von Frau Sonntag bittet Herr Gäbler um eine Aussage von Herrnn Handreck zu den 20 bis 25 Millionen Investitionen. Bekommt man diese Summe?
Herr Staudacher: In Brandenburg geht in den nächsten 5 - 6 Jahren die Hälfte der Lehrerschaft in Rente. Die Steuerung der Lehrerausbildung und des Lehrereinsatzes ist keine kommunale, sondern eine Aufgabe des Staatlichen Schulamtes und des Bildungsministeriums.
Herr Handreck: Auf der Ebene von Kreis, Land und Bund ist für diese Zwecke die Bildung von Sondervermögen möglich, auf kommunaler Ebene aber nicht. Dem Landkreis gelang es bisher nicht, für die Gesamtschule seiner Trägerschaft ein Fördermittelprogramm zu erschließen. Zurzeit sind die Fördermittelprogramme des Landes Brandenburg für große Schulzentren als auch für die Erweiterung von Schulen mehrfach unterzeichnet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Finanzierung nur über Kredite möglich, obwohl sich die Eigenmittelausstattung der Stadt verbessert hat.
Herr Dr. Jaehn möchte wissen, woran die Zusammenarbeit mit dem Landkreis scheitert. Die Schülerzahl im Gymnasium ist rückläufig und Leistungskurse werden nicht angeboten. Wenn das pädagogische Angebot beschränkt wird, müsste Platz sein, um Grundschüler bis zum Neubau oder während der Sanierung dort unterzubringen. Herr Zuber: Der Landkreis hat eigene Projekte im OSZ und Gymnasium zu realisieren. Nach Abschluss der eigenen Interimslösung des Landkreises zur Schulunterbringung kann über eine Zusammenführung nachgedacht werden. Aber auch der Grundschulstandort am Gymnasium löst das Problem Keune nicht.
Frau Reuter schließt sich Herrn Dr. Jaehn an. Das Konzept enthält nicht, wie in den nächsten 5 - 6 Jahren mit dieser Schule umgegangen werden soll. Ihr fehlt die zeitliche und finanzielle Plattform für diese Schule. Eltern orientieren sich nicht unbedingt am baulichen Zustand der Schule, sondern am pädagogischen Konzept und am Erfolg der Schule. Wenn der Bauzustand für Kinder und Lehrer eine Zumutung darstellt, ist dies grenzwertig. Im Konzept sind große Fernziele dargestellt, aber es gibt keine mittelfristige Lösung.
Herr Zuber: Der schlechte bauliche Zustand der Grundschule Keune ist im Konzept genau beschrieben. Deshalb wurde die Sanierung oder ein Neubau der Schule vorbereitet, wobei die Finanzierung offen ist. Mit dieser politischen Festlegung in der Beschlussvorlage für drei Grundschulstandorte erhält die Verwaltung den Auftrag zur Umsetzung mit Sofortlösung für die Oberschule und Schaffung einer Übergangslösung für die Grundschule Keune. Da der Einzug in Objekte des Landkreises als Übergangslösung nicht möglich ist, entsteht die Frage, inwieweit durch eigene Sanierung die Schule noch wie lange betrieben werden kann, ohne zu wissen, wann die finanziellen Mittel für diese Großinvestition zur Verfügung stehen.
Frau Reuter: Wie viel Geld müsste aufgebracht werden, nicht nur für die Dachsanierung, sondern auch für andere Baumaßnahmen?
Herr Zuber: Bei Entscheidung zum Auslaufen des Schulstandortes Keune sind die Investitionen übersichtlich. Wenn die Grundschule als Standort gesichert ist, sind in der ersten Phase Investitionen, eine andere Übergangslösung oder das Aufstellen eines Containers zu betrachten.
Herr Paeschke: Die Grundschule Keune war im letzten Schulentwicklungskonzept zur Schließung vorgesehen. Deshalb erfolgten keine höheren Investitionen. Er wäre für einen Schulneubau, aber vielleicht sind Sanierung oder Umbau sinnvoller, weil Teilabschnitte schon wieder genutzt werden könnten. Hier sind fachliche Vorschläge des Baubereiches notwendig. Bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt sind einige Investitionen in Aussicht gestellt (z. B. der Solarpark in Briesnig), wodurch sich beim Gewerbesteueraufkommen eine stabilere finanzielle Lage als in den letzten Jahren entwickeln wird. Diese finanziellen Möglichkeiten werden nicht kurzfristig greifen, deshalb sind Zeitschiene und Kreditfähigkeit bei Entscheidungen zu beachten.
Herr Staudacher: Heute wurde gesagt, den Schulstandort Keune zu erhalten. Er wies nochmals darauf hin, im Forster Modell des Schulentwicklungskonzepts die Zügigkeit von 1 auf 1,5 zu verändern.
Herr Zuber wiederholt nochmals, dass in der Schulentwicklungskonzeption des Landkreises vorgesehen ist, die drei kommunalen Grundschulen mit der jetzigen Zügigkeit zu erhalten. Die Zustimmung des Landkreises für die Schulentwicklungsplanung der Stadt ist notwendig. Bei Veränderung der Zügigkeit muss das Raumprogramm in der Grundschule Keune angepasst werden.
Änderungsantrag von Herrn Paeschke: Auf Seite 49, Pkt. 6.1.1, Forster Modell (Übersicht) ist bei der Grundschule Keune folgende Änderung vorzunehmen: Sanierung/Neubau für 1- bis 1,5-zügige Grundschule erforderlich mit Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote/Vereine
Abstimmung ABSS Stadtverordnete: 4/0/1 Sachkundige Einwohner: 5/0/1
Abstimmung Finanzausschuss Stadtverordnete: 5/0/2 Sachkundige Einwohner: 3/0/0
Der Änderungsantrag wurde angenommen.
Abstimmungsergebnis zur geänderten Beschlussvorlage:
Abstimmung ABSS Stadtverordnete: 4/0/1 Sachkundige Einwohner: 4/0/2
Abstimmung Finanzausschuss Stadtverordnete: 6/0/1 Sachkundige Einwohner: 3/0/0
Herr Staudacher weist darauf hin, bei der Grundschule Keune auch die Grafik entsprechend der geänderten Beschlussvorlage zu ergänzen.
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