Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke bittet zunächst Fragen oder Anmerkungen an Herrn Dr. Lück zu richten.
Herr Dr. Schüler bedankt sich für die lebendige und interessante Darstellung des Vortrages. Er regt an, dass es grundsätzlich möglich sein müsse, Beschlüsse zu ändern, aufzuheben, sodass Beschlüsse neu gefasst werden können. Möglicherweise wäre eine Empfehlung an die Bürgermeisterin ratsam gewesen, den Beschluss aufzuheben und sodann neu zu fassen. Des Weiteren führt Herr Dr. Schüler aus, dass derzeit ein rein hypothetischer Schaden entstanden sei und das Objekt sich noch in der Liegenschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinde, sodass bei der Veräußerung ein möglicher Erlös erzielt werden könne, der höher sei, wie die bisher verausgabten Mittel.
Herr Dr. Lück bestätigt, dass eine Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse wieder aufheben könne. Nur bei der Aufhebung sollte berücksichtigt werden, was möglicherweise in Folgen bei der Beschlussfassung ausgelöst worden sei. Des Weiteren erklärt er, dass hierbei eine Folgenbetrachtung als Stadtverordneter angestellt werden müsse.
Hinsichtlich des materialen Schadens, sieht Herr Dr. Lück diesen darin, dass Fördergelder zurückgezahlt, jedoch bereits ausgegeben worden seien. Hierbei sei zu beachten, dass der Grundstückwert noch im Vermögen der Stadt Forst (Lausitz) liege. Ergänzend informiert Herr Dr. Lück, dass der veräußerte Wert nicht mehr im Vermögen der Stadt Forst (Lausitz) liege. Ob ein Schaden derzeit vorliege, sei aktuell nicht zu erkennen.
Herr Dr. Jaehn fragt, ob die Inaussichtstellung dem §145 BGB entspreche und ob es sich hierbei tatsächlich nun um ein Vertragsangebot handle oder um eine unverbindliche Erklärung, welche kurzfristig den Stadtverordneten schriftlich übermittelt worden war. Des Weiteren sieht er den Dualismus und die Exekutive im Grundgesetz als wichtige Rolle. Grundsätzlich bewertet Herr Dr. Jaehn den Vortrag als positiv.
Herr Paeschke präzisiert die Fragestellung von Herrn Dr. Jaehn und stellt klar, dass die Nachfrage sich auf die in Aussicht gestellten Fördermittel beziehe.
Herr Lück erklärt, dass ein Angebot eine zivilrechtliche Kategorie sei. Im Fördermittelrecht stelle der Fördermittelgeber einen Aussichtsfördermittelbescheid aus. Der hierbei entstandene Verwaltungsakt löse im Normalfall den Verbindlichkeitsakt aus. Doch aktuell könne man dieses nicht beurteilen und dies sei nicht entscheidungserheblich.
Herr Horn fragt zum dargestellten Zeitstrahl der Inaussichtstellung zu der Erweiterung der Fördermittel im Dezember 2019 und der Abstimmung im April 2020, ob er als Stadtverordneter im April 2020 bei der Abstimmung die Wahl gehabt hätte, eine andere Entscheidung zu treffen, da in „Aussicht stellen“ nicht verbindlich sei.
Herr Lück gibt an, dass man in der Entscheidung frei sei, solange diese nicht gegen Recht und Pflicht verstoße. In vielen Dingen sei man als Stadtverordneter beweglicher. Abschließend könne er nicht sagen, wie Herr Horn hätte abzustimmen habe, weist darauf hin, wie bereits von Herrn Dr. Jaehn vorgetragen, dass die Stadtverordneten als Teil der Exekutive sich an Rechte und Pflichten zu halten haben und alles daran zu tun sei, um rechtmäßige Entscheidungen zu treffen.
Herr Engwicht bedankt sich für den gelungenen Vortrag. Er führt aus, dass die Schadensfrage, vorgetragen von Herrn Dr. Schüler, anders zu bewerten sei, da nicht nur Planeraufträge ausgelöst worden seien, sondern von dem Geld ein Grundstück erworben worden sei und gibt an, dass der Schaden hätte anders ausgeglichen werden können. Somit sei die Schadensfrage anders zu bewerten. Abschließend gibt Herr Engwicht an, mit dem überarbeiteten Gutachten zufrieden zu sein und sei gespannt auf die Bewertung der Bürgermeisterin.
Frau Dreßler erklärt, dass sie mit der Bewertung falsch gelegen habe und verweist auf die mehrfachen Hinweise der Bürgermeisterin, mit welchen Konsequenzen die Stadtverordneten zu rechnen haben. Sie fragt, ob die Schuldfrage auch bei den Stadtverordneten zu suchen sei.
Herr Dr. Lück führt aus, dass der Hinweis auf die Rechte und Pflichten der Stadtverordneten, eine Aufgabe und Pflicht der Bürgermeisterin sei. Andererseits sei die Bewertung der eigenen Schuldfrage als durchschnittlicher Stadtverordneter zu betrachten. Herr Dr. Lück gibt an, dass dieses geprüft worden sei und er kein Risiko erkenne.
Frau Janisch bedankt sich für die spannenden Ausführungen. Sie gibt an, es seien gewisse Erleichterungen innerhalb der Fraktion „unabhängig Links (uL)“ und ergänzt, bestärkt worden zu sein, mit gesundem Menschenverstand und nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen zu treffen.
Herr Horn gibt an, dass seine Frage ausführlich beantwortet worden sei. Ergänzend fragt er, ob sich ein Stadtverordneter, im Falle einer Finanzierungslücke, schädlich gegenüber der Stadt Forst (Lausitz) verhalten hätte.
Herr Dr. Lück verneint die Frage, da man sich rechtlich auf die Vorlage verlassen kann. Er aus, dass aus einem Beschluss einer Verwaltungsvorlge für die Stadtverordneten keine Haftung enstehen kann. Dieses sei ein Schutzmechanismus der Rechtsprechung und das Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Stadtverordneten.
Herr Paeschke informiert, dass die CDU-Fraktion, vertreten durch Herrn Bayer, in der Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am Montag, den 04.07.2022, erklärt habe, dass die Tagesordnungspunkte nicht ausreichend bezeichnet und weitere Anträge der CDU-Fraktion zum Sachverhalt möglich seien.
Frau Taubenek erklärt, dass die zwei Beanstandungen nicht leicht gefallen seien. Die Rechtslage stelle sich durchaus kompliziert dar. Frau Taubenek führt aus, dass ein möglicher Ausgang bei Nichhandeln ihrerseits unklar gewesen wäre. Des Weiteren erklärt Frau Taubenek, auf Grundlage des bestehenden Grundsatzbeschlusses, sie an der Gubener Straße festgehalten und sich nicht dagegen gestellt habe. In weiterer Folge werde Frau Taubenek in der im Oktober stattfindenden Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage einbringen, um eventuell bestehende Ansprüche gegen die Stadtverordneten nicht geltend zu machen.
Abschließend gibt Frau Taubenek an, dass ein großes Problem bleibe. Es gebe kein Kinder- und Jugendzentrum und keine finanziellen Mittel.
Es gibt keine weiteren Anmerkungen.
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