Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Herr Frank Müller, Grundstückseigentümer Cottbuser Straße 135, äußerte sich bezüglich des Bauvorhabens B 112 Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz). Er führte aus, dass er eine eigene Stellungnahme an das Landesamt für Bauen und Verkehr gerichtet hat. Seine Einwände richten sich dagegen, dass ein Teil der Grundstücke innerhalb dieses Bauabschnittes vom vorhandenen Regenwasserkanal abgetrennt werden sollen. Seine Stellungnahme liegt auch der Stadt Forst (Lausitz) vor.
Weiterhin führte er aus, dass bezüglich der Abwasserentsorgung keine Aussagen getroffen werden.
Er bemerkte kritisch, dass er sich mit seinem Anliegen im Februar diesen Jahres an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewandt hatte mit der Bitte, diese Problematik nochmals in den Fraktionen zu beraten. Bis heute hat er jedoch keine Rückantwort erhalten, ob dies geschehen ist.
Frau Jahnke wies darauf hin, dass die Abwasserentsorgung sowie die weiteren Medienträger nicht explizit im Planfeststellungsverfahren enthalten sind und deshalb hier keine Aussagen getroffen werden. Frau Korittke ergänzte, dass seine Stellungnahme bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen ist und diese an den EB Städtische Abwasserbeseitigung weitergeleitet wird.
Herr Paeschke erklärte, dass er die Situation mit Herrn Schmidt besprochen hat. Momentan ist es so, dass aufgrund des fehlenden Gefälles eine Pumpstation errichtet werden müsste, die aus Kostengründen abgelehnt wird. Von ihm wurde jedoch zu bedenken gegeben, dass es eine schwierige Situation mit Regenwasser im Bereich der Einfahrt zu NP gibt und dies auf jeden Fall nochmals in die Überlegungen einfließen muss. Herr Paeschke war der Auffassung, dass die Beantwortung durch Herrn Schmidt schriftlich erfolgt ist.
Herr Staudacher kommt zur Ausschusssitzung (19.43 Uhr).
Herr Salan aus dem OT Bohrau fragte bezüglich des TOP 7 nach, ob die Möglichkeit besteht, zu dem geplanten Vorhaben einen weiteren Anbau zu errichten, um die alte Feuerwehrtechnik, Stühle, Bänke und sonstiges Mobiliar einzulagern.
Frau Korittke führte dazu aus, dass dies zum jetzigen Projekt nicht mit einbezogen werden kann. Es handelt sich hier um eine geförderte Maßnahme, die einer baufachlichen Prüfung unterliegt. Es liegt bereits eine Nachbewilligung vor, sodass hier keine zusätzlichen Maßnahmen mehr möglich sind. Frau Korittke erklärte, dass es im Rahmen des Projektes „Forst besser machen“ diese Information bereits gab. Es soll nun versucht werden, diese Maßnahme in den Haushalt 2023 einzuordnen. |
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