Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise und Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der StadtForst (Lausitz)  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:03
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0470/2022 Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise und Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der StadtForst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Balzer, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika

Herr Zuber: Die Kalkulationsgrundlagen der Elternbeiträge sind im Kita- und Schulbereich unterschiedlich. Er erläutert die Kalkulationswerte, welche auch in den Erläuterungen zur Vorlage enthalten sind, und geht auf die notwendige Erhöhung der Zuschussbeteiligung der Elternanteile für das Mittagessen in Schulen und Kitas ein. Warum muss für das Essen etwas bezahlt werden? Diese Entscheidung wird auf Länderebene getroffen und im Land Brandenburg besteht diese Regelung. Wichtig ist, dass vom Kalkulationsstatus 01.09.2022 ausgegangen wird. Nicht berücksichtigt sind alle zukünftigen Preissteigerungen aufgrund von erhöhten Energie- und Gaspreisen oder anderen Rahmenbedingungen. Bei einem Elternanteil von 2,34 € im städtischen Kita-Bereich wäre der durchschnittliche Preis immer noch niedriger als bei freien Trägern. Eine Übersicht aus den letzten Schuljahren zeigt die Beteiligung der Schüler städtischer Schulen an der Schülerspeisung. Herr Zuber erläutert das Zahlenmaterial anhand seiner Präsentation.

 

Herr Staudacher fragt, ob er den Zahlenvergleich richtig deutet, dass die Stadt den Anteil der freiwilligen Bezuschussung herabsetzt? Er weist darauf hin, dass eine Kostensteigerung an den Endverbraucher weitergeleitet werden muss.

Herr Zuber: Grundlage ist, dass der häusliche Anteil der Eltern zur Anwendung gebracht bzw. in die Kalkulation einbezogen wird. Diese Kalkulation erfolgte in den letzten Jahren nicht kontinuierlich, sondern in größeren Abständen. Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes war die Kalkulation auch eine Option. Er erläutert ausführlich die aktuelle Kalkulation im Kita- und Schulbereich, welche zu einer Erhöhung der Zuschussbeteiligung der Eltern führt. 

 

Frau Maaß kann die Erhöhung nachvollziehen, hat aber Bedenken in Bezug auf die Kinder.  Konsequenz wird sein, dass Eltern noch öfter kein Essengeld bezahlen und Kinder um 11 Uhr die Einrichtung verlassen müssen bzw. viele Eltern werden ihre Kinder nicht bringen, weil es ihnen peinlich ist. Sie kann aufgrund persönlicher Bedenken und ihrer Berufserfahrung der Vorlage nicht zustimmen.

 

Frau Beier, Kathleen: Auch im Grundschulbereich werden Eltern die Essenpreiserhöhung nicht bezahlen können, was nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch den Mittelstand betreffen wird. Hinzu kommt, dass Qualität und Vielfalt des Essens nachgelassen haben.

 

Herr Zuber: Auch die Stadt hat wahrgenommen, dass das Qualitätsmanagement zu überprüfen und zu aktivieren ist. Der Anbieter hat ebenfalls die Möglichkeit, vor Ort Mängel aufzunehmen, was nur eingeschränkt genutzt wird. Die Stadt wird dies intensiver betrachten und begleiten.

Nun zu der Frage, ob man sich das Essen leisten kann. Staatlicherseits erfolgt für Eltern, die sich Schulessen finanziell nicht leisten können, die Finanzierung über das Bildungs- und Teilhabepaket (Erstattung bzw. Übernahme der Kosten für die Schulspeisung). Die Eltern müssen selbst aktiv werden, um diese Mittel zu erhalten.

 

Frau Maaß: Die Lösungsvariante, dass Kinder aus ihrer Brotbüchse zur Mittagszeit essen  und dadurch ganztags betreut werden können, wurde leider wieder abgeschafft. Für die Erzieherin ist es eine schwierige Situation, wenn Kinder kein Mittagessen erhalten.

 

Herr Staudacher ist selbst Lehrkraft und weiß, was Bildung und Teilhabe bedeuten, nämlich gesonderte Antragstellungen für Unterrichtsmaterialien, Essen, Schulausflüge etc. Dieser Antragswulst ist abnormal. An seiner Schule wurde folgendes Verfahren eingeführt: Die Anträge für Bildung und Teilhabe werden seitens der Lehrerschaft oder Schulsozialarbeiter bereitgestellt oder schon vorausgefüllt. Die Verwaltungsvorgänge müssen verkürzt werden, damit betroffene Kinder und Jugendliche darauf zugreifen können. Dies ist eine Bitte an die Verwaltung, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Kitas zur Unterstützung, damit die Verfahrensweise der Antragstellung vereinfacht wird.

Herr Staudacher sieht die Kostensteigerung von 20 % in der jetzigen Situation als ein fatales Zeichen. Er ist gern bereit, in den nächsten Tagen vor dem HWA und der SVV in die Verwaltung zu kommen, um gemeinsam mit dem Kämmerer eine Berechnung der notwendigen Kostensteigerung vorzunehmen.

 

Frau Beyer, Sylvia: Seit diesem Jahr sind viele Lebensmittel teurer geworden, was sich fortsetzen wird. Wir haben die Aufgabe, auch Eltern, die keine Leistungsempfänger sind, zu unterstützen, damit die Kinder weiter an der Schulspeisung teilnehmen können. Der Zuschuss sollte von der Stadt so erhöht werden, dass trotzdem alle Kinder in der Schule essen können.

 

Frau Beier, Kathleen: Die Antragstellung für das Bildungs- und Teilhabepaket ist Eltern, die über dem Budget liegen, nicht möglich. Die Eltern des Mittelstandesssen aber die höheren Kosten bezahlen und ihre Kinder werden deshalb auch nicht mehr am Mittagessen teilnehmen. 

 

Herr Staudacher wiederholt sein Angebot zum Gespräch, um einen Kompromissvorschlag zu entwickeln.

 

Herr Engwicht: Es wurde intensiv diskutiert und gerechnet mit dem Ergebnis, dass die Stadt aus dem Stadthaushalt einen freiwilligen Beitrag zur Unterstützung der Essenpreise leistet. Alle künftigen Steigerungen der Kosten gehen zu Lasten der Stadt. Die Möglichkeit zur Unterstützung und Hilfestellung bei Anträgen für das Bildungs- und Teilhabepaket sollte genutzt werden. 

 

Herr Zuber schlägt vor, sich auf eine Beschlussempfehlung zu einigen, diese aber nicht im HWA am 21.09., sondern in der Sonder-SVV am 21.10. und in einem HWA davor einzubringen.

 

Frau Zimpel bittet um Abstimmung zur Vorlage mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Abstimmung Stadtverordnete:  1/0/6

Abstimmung Sachkundige Einwohner:  0/1/3

 

Herr Zuber: Die Beschlussvorlage ist angenommen, wird aber seitens der Verwaltung vom HWA am 21.09.2022 zurückgenommen und nochmals später eingebracht.