Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber informiert zur aktuellen Situation anhand seiner Präsentation. Seit 24.02.2022 gibt es ein hohes Flüchtlingsaufkommen aus der Ukraine nach Polen mit 6,1 Mio. Flüchtlingen, in der Gegenrichtung mit 4,1 Mio. Flüchtlingen und täglich flüchten noch immer ca. 23.000 Ukrainer nach Polen, die im Rahmen des europäischen Verteilschlüssels von anderen Ländern aufgenommen werden. Im Einwohnermelderegister der Stadt Forst (Lausitz) sind zurzeit 319 Flüchtlinge registriert, wobei die größte Steigerung besonders in den Altersgruppen 6 – 14 und 41 – 50 Jahre zu verzeichnen ist. Folglich muss bei 100 Kindern mehr die Sozialinfrastruktur reagieren. Er stellt die prozentuale Verteilung der Kinder in Kitas, Grundschulen, Oberschule und Gymnasium dar. Wie in der Vergangenheit sind auch jetzt nicht alle Kinder angekommen.
37 % wurden bei kommunalen Kindergärten und freien Trägern aufgenommen und 63 % der Kinder zwischen 0 und 5 Jahren werden von ihren Müttern betreut. Die Unterbringung ist wohnraummäßig gut durch die Regelungen des Landkreises mit der FWG. Bei steigender Anzahl von Sprachkursen wird sich der Anteil der Kinderbetreuung erhöhen und mehr Betreuungspersonal muss in den Einrichtungen vorhanden sein.
33 % der grundschulpflichtigen Kinder von 6 – 14 Jahren sind nicht in der Stadt Forst (Lausitz) angekommen. Hier sind die Gründe noch festzustellen. Jedoch sind 67 % für die Grundschulen grenzwertig. Das Staatliche Schulamt konzentriert die Aufnahme in der Grundschule Mitte, wo in allen Klassenstufen zusätzliche Schüler meistens ohne Deutschkenntnisse lernen. Nicht nur in den Grundschulen sind dabei fehlende Lehrkräfte das größte Problem, sondern auch in den weiterführenden Schulen und in der Oberschule, weil das Land keine Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Ursache ist nicht nur die Flüchtlingssituation. Besonders die Oberschule war bereits in den letzten Jahren nicht ausreichend mit Lehrkräften versorgt. Folgende Kinder sind im Einwohnermelderegister registriert: 0 – 5 Jahre 35, Grundschule 101 (68 erfasst in der Schule), Oberschule 27 (5 Kinder nicht erfasst).
Die Unterbringung der Flüchtlinge in FWG-Wohnungen führt aufgrund des Kinderlärms zu Problemen mit den Mietern, was bereits in der Einwohnerfragestunde bei der SVV angesprochen und an den Landrat herangetragen wurde. Inzwischen gibt es Abstimmungen zwischen Landrat, Bürgermeisterin und FWG sowie ein Maßnahmenpaket. Nächste Woche wird ein Hoffest stattfinden, um ein besseres gegenseitiges Verständnis zu erreichen und Spannungen abzubauen. Nachzuholen ist die sozialpädagogische Betreuung; denn die Flüchtlingssituation wird anhalten und die Stadt prägen.
Die Formular-Situation ist für die Eltern eine große Herausforderung. Unterstützung beim Ausfüllen wird in der DRK-Begegnungsstätte unter Einbeziehung der Kreisverwaltung und Sozialarbeitern gegeben. Die in Deutschland vorhandene Papierform wurde bereits in der Ukraine als auch in anderen europäischen Ländern durch digitale Formate ersetzt.
Frau Beyer, Sylvia: Der Lehrermangel ist an den Schulen ein generelles Problem. In der Grundschule Nordstadt sind die Lehrer mit hohen Klassenstärken konfrontiert und es finden aufgrund des Lehrermangels keine Arbeitsgruppen mehr statt. Die Situation wird durch die Flüchtlinge verschärft. Die Stadt als Schulträger muss beim Staatlichen Schulamt immer wieder Bedarf anmelden.
Herr Engwicht: Gibt es Kontakt zu Familien, deren Kinder nicht die Schule besuchen? Die gesetzliche Schulpflicht muss durchgesetzt werden. Herr Zuber: Die Schulpflicht greift erst nach 3 Monaten (vorher Orientierung). Innerhalb der Verwaltung erfolgt ein Abgleich der Melderegister, um festzustellen, ob die Kinder in der Schule angekommen sind oder wo sie sich aufhalten. Dies ist ein großer Verwaltungsaufwand. Den Familien in FWG-Wohnungen stehen Sozialarbeiter zur Verfügung zwecks Begleitung bzw. Vermittlung zwischen der Stadt und den Familien. Es gibt auch immer wieder Fälle, dass Privatpersonen Flüchtlinge in polnischen Zwischenstationen abholen, denen das Anmelden im Einwohnermeldeamt nicht bekannt ist. Differenzen bei den Zahlen angemeldeter Personen gibt es auch zwischen ausländerrechtlicher Erfassung des Landkreis und städtischem Melderegister.
Herr Staudacher: Wie engmaschig sind die Rückmeldungen? In welchen Zeitabständen wird von der Verwaltung geplant? Herr Zuber: Vor den Sommerferien erfolgte die Erfassung der Kinder wöchentlich, jetzt im monatlichen Modus.
Herr Jaschan fragt, ob die Kinder von Eltern oder eigenen Landsleuten beschult werden könnten. Dazu müssten Klassenräume zur Verfügung gestellt werden. Herr Zuber: Prinzipiell erfolgt dies. Jede Lehrkraft aus der Ukraine mit Deutschkenntnissen wird gesucht und über das Staatliche Schulamt in den Schulen angemeldet. Auch in Forst (Lausitz) gibt es solche Fälle. Die Kinder unterliegen aber der Schulpflicht und die Beschulung zu Hause funktioniert rechtlich nicht. Der Schulbetrieb muss entsprechend ausgerichtet werden, was mitunter schon an der Raumgröße scheitert. Der Lehrermangel ist ein Systemproblem und auch ohne ukrainische Flüchtlinge vorhanden. Nicht angemeldete Kinder sind oft trotzdem vorhanden und werden über Fernunterricht an ihrer Schule in der Ukraine beschult; denn dort ist ebenfalls Schulpflicht. Nach der Registrierung unterliegen sie dem deutschen Schulrecht.
Herr Jaschan möchte wissen, warum Kinder und Lehrer deutsch sprechen müssen. Wenn Schulklassen mit ukrainischen Kindern und Lehrern gebildet würden, wäre dies nicht notwendig. Herr Zuber: Im Rahmen des Staatlichen Schulamtes des Landes ist das deutsche Schulrecht Maßgabe zur Vermittlung der pädagogischen Inhalte. Dies ist schwierig, wenn die Sprache nicht gesprochen wird. |
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