Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Satzungsbeschlusszur Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"   

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 23
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0474/2022 Beschluss zur Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschlusszur Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung "Klinger Weg"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Es gibt keine Fragen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Forst (Lausitz) fasst den Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Klinger Weg“ entsprechend Anlage 2.

 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7/1/1

 

Damit ist die Vorlage mehrheitlich befürwortet.