Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Umsetzung Grundlagenbeschlusses vom 29.06.2018 bzgl. nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 Hier: Beantragung von Fördermitteln im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“   

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 18
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0488/2022 Umsetzung Grundlagenbeschlusses vom 29.06.2018 bzgl. nachhaltige Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10
Hier: Beantragung von Fördermitteln im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Dr. Wußmann erläutert, dass die Vorlage entstanden ist, weil zwei Jahre keine neuen Vorlagen zu der Gubener Straße eingereicht wurden und der Grundlagenbeschluss noch nicht aufgehoben wurde.

 

Herr Staudacher fragt, ob die Tagesordnungspunkte 18 und 19 zusammen diskutiert werden können.

 

Herr Paeschke holt sich die Bestätigung der beiden einreichenden Fraktionen.

 

Frau Zimpel erläutert, dass die Vorlage eingebracht wurde, weil die Arbeit an einem Kinder- und Jugendzentrum vorangehen sollte. Sie erläutert die Gegebenheiten aus sozialpädagogischer Sicht.

 

Herr Engwicht gibt bekannt, dass die Fraktion „Gemeinsam für Forst“ beiden Anträgen nicht zustimmen wird, weil ein Abriss nicht in Frage kommt und die Förderfähigkeit des CDU-Antrages vakant ist.

 

Herr Handreck bittet Frau Korittke um Äußerungen zu der Förderfähigkeit des Projektes. Er fügt an, dass bereits Mittel im Haushalt eingeplant sind, ob die ausreichend sind, kann nicht gesagt werden.

 

Frau Korittke informiert, dass Maßnahmen, Eigenanteile, Förderansatz, Umsetzung, Zeitrahmen usw. eingebracht werden müssen. Außerdem muss eine Untersuchung durchgeführt werden zur Wirtschaftlichkeit eines Neubaus und einer Sanierung. Der Haushaltsplan muss dahingehend angepasst bzw. geprüft werden. Das bestehende Gebäude müsste für 5,5 Millionen laut Schätzung saniert werden. Die Haushaltsanteile müssten in dem neuen Haushalt eingeplant werden.

Diese Anträge müssen auch am 23.09.2022 bei dem Ministerium eingereicht werden.

 

Herr Staudacher fasst den vergangenen Abwägungsprozess zusammen und fragt, ob für den Standort Stadion am Wasserturm eine Vorlage eingereicht wird und wie dieser dann aussieht.

 

Herr Paeschke erklärt, dass eine Aufhebung des Grundsatzbeschlusses, aus Haftungsgründen, nur mit einem Antrag der Verwaltung kommen kann. Herr Paeschke sieht eine Einigung nur dann gegeben, wenn eine angesehene Mehrheit für einen Standort zustande kommt.

 

Frau Zimpel gibt zu bedenken, dass die geplanten Jugendstellen in der Südstadt sind und die Nordstadt außen vorgelassen wird.

 

Herr Staudacher möchte betonen, dass er denkt, wenn wieder knappe Mehrheiten entstehen, keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann und an beiden Standorten keine Einigungen erzielt werden.

 

Herr Dr. Jaehn findet, dass eine kostengünstige Variante gebaut werden und damit die Diskussion eine Einigkeit finden könnte.

 

Herr Handreck gibt zu bedenken, dass ein Bau der öffentlichen Verwaltung an andere Bestimmungen gebunden ist als ein Privatbau. Er sieht in den Vorlagen keine klaren Mehrheiten.

 

Herr Dr. Wußmann betont, dass die Vorlage eingebracht wurde, weil eine neue Diskussion angeregt werden soll um Ergebnisse zu erzielen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt,

zur nachhaltigen Entwicklung eines Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am innerstädtischen Standort Gubener Straße 10 (Grundlagenbeschluss vom 29.06.2018, SVV/0562/2018) Fördermittel im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu akquirieren, um die Planung und die Umsetzung des Vorhabens zu sichern.

 

  1. Grundlage des zu stellenden Fördermittelantrages ist eine der nachfolgenden Variantenvorschläge, über die der Reihenfolge nach einzeln abzustimmen ist:

 

Vorschlag 1) 

Abriss des vorhandenen Gebäudes und Realisierung eines Ersatzneubaus

 

Vorschlag 2)

Umbau und Sanierung des Gebäudes gemäß noch nicht bestätigter Vorplanung der Bauplanung Bautzen GmbH vom 30.01.2020 (vgl. SVV/0110/2020)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

2/4/3

 

Damit ist die Beschlussvorlage nicht befürwortet.