Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH  

 
 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:56
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0449/2022 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lausitz Klinik Forst GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute

TOP 18 wird nach der Pause um 16:10 Uhr behandelt.

 

Herr Bayer kritisiert den Ausdruck innerhalb des Vertrages, dass die Sprache der Geschlechtergerechtigkeit hier Anwendung finde und sehe darin eine gewisse Schwierigkeit. Ergänzend merkt er an, dass im § 6 neu schriftlich oder gestrichen werden könne.

 

Herr Handreck gibt an, dass die Beteiligungsverwaltung der Landeshauptstadt sehr akribisch sei. Der Mehrheitsgesellschafter der Gruppe Ernst von Bergmann, werde dieses beschließen. Außer redaktioneller Sachen und der Sprache der Geschlechtergerechtigkeit, welches als nicht so wichtig erachtet werde, sei es mehr von Bedeutung, die Möglichkeit, dass Sitzungen stattfinden können und Beschlüsse nicht mehr schriftlich nachgeholt werden müssen. Abschließend möchte er von größeren Änderungsanträgen abraten und appelliert, dass es wichtig sei, Klarheit bis Ende des Jahres zu schaffen.

 

Herr Dr. Jaehn gibt an, dass die AfD-Fraktion diesem nicht zustimme. Eine Hybridsitzung war nach eigener Erfahrung nicht zielführend und technisch mehrfach gestört. Herr Dr. Jaehn bittet um Äerung von Herrn Schmidt als Geschäftsführer.

 

Herr Dr. Schüler kritisiert die fehlenden Gründe für das Abhalten einer Hybridsitzung im Vertrag. Gründe, wie für die allgemein kommunalen Organe, was expliziert aufgeschrieben werden müsse, sei in diesem Fall nicht aufgeführt.

 

Herr Handreck sieht dieses als Möglichkeit, auch ein Gremium wie die Stadtverordnetenversammlung, in anderer Form so stattfinden zu lassen. Technische Voraussetzungen seien gegeben.

 

Herr Kostrewa möchte dieses bekräftigen und weist auf

 

§ 6 (7) In begründeten Fällen können die Sitzungen der Gesellschafterversammlung auch in Form

               einer Echtzeitübertragung von Bild und Ton (Videokonferenz) abgehalten und Beschlüsse

               gefasst werden. Voraussetzungen sind, dass

 

a)  kein Mitglied dem Verfahren innerhalb einer bei der Einberufung der Sitzung gesetzten Frist widerspricht,

 

hin, dies sei eine gute Absicherung.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.

 


Abstimmungsergebnis: 14/6/2

Die Beschlussvorlage ist mehrheitlich laut Beschlussvorschlag angenommen.