Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal Am Wasserturm" (Beschlussvorlage SVV/0178/2020)  

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 21
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0486/2022 Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal Am Wasserturm" (Beschlussvorlage SVV/0178/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Es gibt keine Fragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 Bau­gesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innen­entwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasser­turm“ einschließlich der Anlage 1 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020), auf der Grundlage des § 1 Abs. 8 BauGB.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

8/0/1

 

Damit ist die Vorlage einstimmig befürwortet.