Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise und Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der StadtForst (Lausitz)  

 
 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 21.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 13:00 - 13:15
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0470/2022/1 Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise und Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der StadtForst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Balzer, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine

Herr Zuber informiert über den bisherigen zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Beschlussvorlage.

 

13:10 Uhr betritt Herr Bayer den Raum.

 

Herr Engwicht fragt, ob die Mindestlöhne in den letzten Jahren nicht bezahlt wurden. Er hätte sich gewünscht, mehr in diesem Thema involviert gewesen zu sein, zum Beispiel mit einem Gespräch.

Herr Zuber antwortet, dass das Gespräch mit Herrn Staudacher stattgefunden hat.

 

Herr Staudacher informiert über die Inhalte des Gespräches und seine Kommunikation mit den anderen Fraktionen. Er hat eine Tabelle vorbereitet um die Beiträge allen erläutern zu können.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten (bis zur Einschulung) in Höhe von 2,34 Euro pro Portion ab dem 01. Januar 2023 und hebt damit den Beschluss vom 06. März 2015 Drucksachennummer SVV/0089/2015 mit der Zuschussfestsetzung 1,70 Euro auf.

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Grundschulen in Höhe von 3,60 Euro pro Portion ab dem 01. Januar 2023 und hebt damit den Beschluss vom 06. März 2015 Drucksachennummer SVV/0089/2015 mit der Zuschussfestsetzung 2,45 Euro auf.

 

Abstimmungsergebnis:

1/3/3