Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2023/2024  

 
 
16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:52
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0501/2022 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2023/2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarah Gebauer
Anett Müller
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Gebauer, Sarah

 

Frau Müller gibt das Wort an Frau Gebauer, die die Vorlage erstellt hat.

 

Frau Gebauer erläutert, dass sich die Grenzen der Bezirke für die Grundschule Mitte und Grundschule Keune für das kommende Schuljahr verändert haben. Die Kinderzahlen haben sich in den beiden Gebieten so verändert, dass es in einem Gebiet mehr und im anderen weniger Kinder gibt. Zum Ausgleich wurden die Grenzen daher verschoben. In der Beschlussvorlage sind die Änderungen zu den einzelnen Straßen aufgeführt. Der Schulbezirk der Grundschule Nordstadt und das Überschneidungsgebiet hat sich nicht verändert. Das Verfahren für das Überschneidungsgebiet bleibt gleich wie in den vergangenen Jahren. Die Zuteilung in diesem Gebiet erfolgt über die Stadt Forst (Lausitz) und die Eltern werden entsprechend benachrichtigt.

 

Herr Zuber bittet Frau Gebauer um die Erläuterung, welche Funktion das Überschneidungsgebiet hat.

 

Frau Gebauer erläutert, dass das Überschneidungsgebiet geschaffen wurde, weil es in diesem Gebiet eine erhöhte Anzahl von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Damit es nicht zu einer zentrierten Zuteilung auf die Grundschule Nordstadt kommt, wird in diesem Gebiet eine Zuteilung durch die Stadt vorgenommen. Somit wird eine sinnvolle Verteilung vorgenommen und jede Schule kann sich an der Integration beteiligen.

 

Herr Herzberg möchte wissen, welcher Schulbezirk bei der Verschiebung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen Mitte und Keune größer geworden ist und welcher sich verringert hat.

 

Frau Gebauer erläutert, dass der Bezirk der Grundschule Mitte verkleinert wurde und der Bezirk Grundschule Keune somit größer geworden ist. Es lag eine Zentrierung von Kindern vor, die sonst in der Grundschule Mitte gelandet wären und somit die Anzahl von Kindern die Kapazität dieser Grundschule überstiegen hätte. Hingegen hätte die Grundschule Keune freie Kapazitäten gehabt. Daher wurde die Grenze zum Ausgleich verschoben.

 

Herr Herzbergs Wahrnehmung zu den Migranten ist, dass diese sich im ganzen Stadtgebiet verteilen und nicht mehr in der Gubener Str. und Innenstadt zentriert sind.

 

Frau Müller gibt an, dass immer noch eine starke Zentrierung von Migranten und Flüchtlingen im Stadtgebiet vorhanden ist. Viele sind noch in den Heimen in der Gubener Straße. Auch die ukrainischen Flüchtlinge sind zentral in der Berliner Straße, Cottbuser Straße und am Haag untergebracht. Wenige sind in der C.-A. Groeschkestraße. Die Verwaltung berücksichtigt immer das ganze Stadtgebiert und nimmt eine sinnvolle Verteilung vor.

 

Herr Zuber fügt hinzu, dass flüchtende Personen die in die Stadt Forst (Lausitz) kommen oder zugwiesen wurden, melderechtlich erfasst werden und dann zum Stichtag berücksichtigt sind. Sodass z.B. die Personen in der C.-A. Groeschkestraße in dessen Schulbezirk zugeordnet sind und aus dem Überschneidungsgebiet dann zusätzlich eine sinnvolle Verteilung vorgenommen wird.

 

Herr Engwicht möchte gern eine bessere Übersicht über die Zahlen, insbesondere der geplanten Rückstellungen.

 

Frau Gebauer gibt an, dass in jedem Schuljahr mit 20-25 Rückstellungen gerechnet wird dies ist in der Vorlage auch benannt. In den letzten Jahren waren es etwas mehr, aber im Durchschnitt ist es etwa gleichbleibend. Bei den 147 Kindern die bis dato für das nächste Schuljahr gemeldet sind, wird also auch von 20-25 Rückstellungen ausgegangen. Zum 01.12. wird jeweils eine Abfrage gemacht, welche Kinder im Stadtgebiert gemeldet und bis zum 30.09. des Folgejahres 6 Jahre alt sind. Dies wird dann in regelmäßigen Abständen bis zur Einschulung durchgeführt und auch dem staatlichen Schulamt gemeldet. Frau Gebauer bietet an, dass zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 02.12.2022 eine Abfrage zum Stichtag 01.12.2022 gemacht werden kann und sie die dann aktuellsten Zahlen präsentieren könnte.

 

Herr Engwicht möchte wissen ob ukrainische Flüchtlingskinder in der Aufstellung berücksichtigt sind.

 

Frau Gebauer kann dies bejahen.

 

Herr Zuber möchte wissen, ob jemand Fragen zu der Funktionalität der Schulbezirke hat.

 

Frau Beyer, Silvia hatte schon vor ein paar Jahren nach der Notwendigkeit gefragt und ist eigentlich der Meinung, dass sich jeder die zuständige Schule anhand des Profils einer Schule aussuchen können sollte und nicht durch die Zuweisung über den Wohnort. So haben die Eltern die Möglichkeit, sich die Schule anhand von Spezialisierungen (z.B. Sport) und den Neigungen des eigenen Kindes entsprechend auszusuchen. Es hätte sich in der Vergangenheit auch gezeigt, dass im jetzigen System der zugeteilten Schulbezirke Umschulungsanträge in der Regel nicht genehmigt werden können.

 

Herr Zuber gibt an, dass Umschulungsanträge häufig auch wegen Geschwisterkindern gestellt und seines Wissensstandes nach auch mehrheitlich stattgegeben werden, sofern dies aus Kapazitätsgründen möglich ist.

 

Herr Zuber informiert darüber, dass die FDP-Fraktion heute einen Antrag in der Verwaltung eingereicht hat, mit dem Ziel, dass es deckungsgleiche Schulbezirke gibt. Das bedeutet im Wesentlichen, dass es nur noch einen Schulbezirk geben soll und die Eltern sich somit eine Schule aussuchen können. Er informiert weiterhin, dass die Vorlage nicht zur Beratung im Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport vorgesehen ist (zu den Hintergründen hierzu, müsste man Herrn Staudacher befragen), sondern nur im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am Mittwoch, dem 16.11.2022 und danach in die Stadtverordnetenversammlung am Freitag, dem 02.12.2022 geht. Herr Zuber weist darauf hin, dass wenn diese Vorlage beschlossen wird, sie in dieser Form nicht wirksam werden kann, da die Schulkonferenzen nicht dazu angehört werden können. Dieser Prozess ist bereits abgeschlossen und die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit den Schulkonferenzen abgestimmt. Daher würden die Einschulungen 2023/2024 nicht geordnet durchgeführt werden können, sollte es einen neuen Beschluss geben. Er empfiehlt über die Sinnhaftigkeit dieser neuen Beschlussvorlage nachzudenken und diese dann nicht für das Einschulungsjahr 2023/2024, sondern für das darauffolgende Einschulungsjahr in Erwägung zu ziehen. Die Eltern könnten dann zwar die Schule im ersten Schritt frei wählen, aber die Einrichtungen haben trotzdem Kapazitätsgrenzen, werden diese Grenzen überschritten, wird im zweiten Schritt wieder auf Wohnortnähe zurückgegriffen. Dies würde wiederum bedeuten, dass z.B. Kinder mit Migrationshintergrund und Flüchtlingskinder die zentral in der Stadt wohnen, wieder der Grundschule Nordstadt zugeteilt werden. Er sieht darin ein gefährliches System und hat den bisherigen Beratungen nicht entnommen, dass das System der verschiedenen Schulbezirke infrage gestellt wird.

 

Frau Müller möchte ergänzen, dass ein System ohne festgelegte Schulbezirke den Eltern suggeriert, dass sie sich einfach eine Schule aussuchen könnten. Hierzu würde dann auch ein geordnetes Verfahren benötigt und es müssten Kriterien festgelegt werden (z.B. nähe Wohnort), wenn die Anträge an einer Schule die Kapazitäten übersteigen. Für das kommende Schuljahr ist die Änderung auf ein neues Verfahren eigentlich schon zu spät, da das laufende Verfahren bereits begonnen hat. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass ein System ohne festgelegte Schulbezirke den Eltern vorgaukelt, dass sie freie Wahl hätten und dies wäre nicht transparent genug.

 

Frau Gebauer fügt hinzu, dass nicht nur das interne Verfahren der Verwaltung, sondern auch externe Verfahren berücksichtigt werden müssen. Es müssen Meldungen an das staatliche Schulamt getätigt werden, sowie Meldungen bis zum MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport). Das staatliche Schulamt muss allem sein Veto geben. Die Klassenfrequenzen und die Planung der Aufteilung von dato 147 Kinder müssen noch in diesem Jahr mitgeteilt werden. Bei einem neuen Beschluss könnten diese Meldungen nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden.

 

Herr Herzberg führt an, dass ein Verfahren ohne Schulbezirkseinteilung schon einmal von der CDU per Beschlussvorlage eingeführt wurde. Nach einem Jahr wurde dies aber wieder abgeschafft, da die Verwaltung einen zu hohen Aufwand zu beklagen hatte. Er gibt zu bedenken, dass es in den 90ern allerdings auch noch einige tausend Einwohner mehr in Forst gab und somit auch mehr Kinder. Er findet, dass das Argument des zu hohen Aufwands heute aus seiner Sicht nicht mehr zulässig wäre. Die wenigen Kinder in der Stadt Forst (Lausitz) würden in Berlin in einem Stadtbezirk wohnen und dort funktioniert es ja schließlich auch.

 

Frau Zimpel gibt zu bedenken, dass bei größerer Einwohnerzahl auch mehr Mitarbeiter in der Verwaltung tätig wären.

 

Herr Zuber möchte betonen, dass es nicht Anliegen der Verwaltung war, zu sagen, dass es durch diesen Beschluss Mehrarbeit gibt und aus diesem Grund nicht möglich wäre. Er führt aus, dass diese Vorlage den Eltern Wahlfreiheit suggeriert, die einfach realistisch nicht da ist. Wenn an einer Schule die Anmeldungen die Kapazitäten übersteigen, wird im zweiten Verfahren wieder auf Wohnortnähe zurückgegriffen. Dies würde zu Verschiebungen im ganzen Stadtgebiet führen.

 

Frau Sonntag findet die Diskussion überflüssig, da das System mit den eingeteilten Schulbezirken funktioniert. Sie findet es schade, dass die Vorlage nicht in diesem Ausschuss beraten wird. Nach ihrer Erfahrung gibt es schon im laufenden System noch genug Verunsicherung bei manchen Eltern, die nicht so vertraut mit dem Ablauf sind, z.B. durch Wartezeiten auf Bescheide. Ein anderes Verfahren würde zu noch mehr Verunsicherung führen. Außerdem gibt es für Eltern durch freie Träger auch Wahlmöglichkeiten.

 

Herr Herzberg meint, dass aus der Diskussion in den 90ern seiner Meinung nach die freien Träger entstanden sind. Er findet die Variante der festgelegten Schulbezirke jetzt die Bessere, da es in den 90ern nicht soviele Migranten gab wie heute.

 

Herr Zuber ergänzt, dass die freien Träger nicht durch die Einteilung der Schulbezirke entstanden sind. Diese sind durch Beschlüsse der Stadt Forst (Lausitz) über Schulstandortschließungen und daraus resultierenden Elterninitiativen entstanden.

 

Frau Beyer, Silvia sieht ein, dass die Umsetzung eines neuen Systems nicht von heute auf morgen passieren kann. Sie sieht aber eine Chance darin für die Schulen, sich besser zu profilieren.

 

Herr Zuber gibt zu bedenken, dass, auch wenn im Idealfall ein gutes Schulprofil ausgeformt wird, es dennoch nach wie vor Kapazitätsgrenzen an den Schulen gibt. Die Schulen haben mit Personalknappheit zu kämpfen, da bleibt wenig Zeit für solche zusätzlichen Aufgaben und ein umfangreicheres Anmeldeverfahren.

 

Frau Zimpel stimmt Herrn Zuber bezüglich Lehrermangel und zusätzlichen Aufgaben, für die eigentlich keine Zeit ist, zu. Desweiteren befürchtet sie, dass es noch mehr Unmut unter den Eltern geben wird, wenn sie schlußendlich doch nicht den (suggeriert freiwählbaren) Platz an der gewünschten Schule bekommen.

 


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/1

 

Die Vorlage ist einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.