Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber erläutert, dass die Vorlage der Verwaltung in dieser Form bereits im letzten Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport vorlag. Dort gab es rege Diskussion und durch Herrn Staudacher auch Anregung auf Änderung und die Vorlage wurde zurückgestellt. Dies wurde dann in einem separaten Termin mit der Verwaltung und Herrn Staudacher besprochen und kam zu dem Schluss, dass die Vorlage unverändert wieder eingebracht wird. Somit wurde die Vorlage in der Beratungsfolge weitergegeben. Da aber offensichtlich noch Diskussionsbedarf bestand, wurde entschieden, die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung durch die Verwaltung zurückzuziehen, um die Beratungsfolge noch einmal in den Ausschüssen zu durchlaufen, um somit allen Fraktionen und vor allem auch den Sachkundigen Einwohnern die Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Aus dieser Erfahrung heraus, möchte die Verwaltung in Zukunft, sofern kein Termindruck besteht, bei erhöhtem Diskussions- und Beratungsbedarf, eine Vorlage im Ausschuss zurückzustellen und die Beratungsfolge auszusetzen, um sie dann im nächsten Ausschuss nochmals zur Beratung einzubringen. In der vorliegenden Beschlussvorlage sind neben den allgemeinen Dingen der Kostenfestsetzung insbesondere für den Kitabereich detailliert dargelegt, wie es zu der häuslichen Ersparnis kommt. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wurde der Elternanteil von 2,34 € / Portion ermittelt. Es wird immer wieder zeitnah aktualisiert kalkuliert. Der Spielraum ist hier sehr gering, weil der Gesetzgeber hier klare Positionen hat. Herr Zuber zeigt und erläutert eine Übersicht (siehe Präsentation im Anhang), in der (durch eine Erhebung zusammengetragen), die Elternanteile bei den freien Trägern dargestellt sind. Es ist ersichtlich, dass fast alle freien Träger mit dem Elternanteil über dem Wert von 2,34 € liegen und die Stadt Forst (Lausitz) als städtischer Träger sich somit im unteren Bereich bewegt. Im Bereich der Grundschulen und der Oberschule ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass der Träger eine Versorgung anbieten muss, aber es ist nicht festgelegt, dass der Träger sich an dieser Versorgung beteiligt. Die Stadt Forst (Lausitz) hatte in der Schulspeisung einen Zuschuss von 0,50 € festgelegt. Im Verlauf der Jahre kam es zu verschiedenen Preiserhöhungen durch die Anbieter und die Stadt hatte sich dazu entschieden, dies abzufedern und den Elternanteil nicht anzuheben. Inzwischen ist der städtische Anteil im Grundschulbereich auf 1,65 € angestiegen. Ziel der Vorlage ist es, dies wieder auf einen städtischen Anteil von 0,50 € zurückzuführen. In der Oberschule ist die Inanspruchnahme der Mittagessenversorgung eher gering. Wenn es Kinder gibt, die aus finanziellen Gründen, nicht an der Schulspeisung teilnehmen können, haben die Eltern die Möglichkeit über den Landkreis einen Antrag aus den Förderprogrammen, die über das Bildungsteilhabepaket laufen, zu stellen. Beratungen und Begleitung bei der Antragstellung ist sowohl über den Landkreis möglich als auch über die städtischen Sozialarbeiter in den verschiedenen Einrichtungen.
Frau Tscharn wundert sich über den geringen Anteil der Stadt bei der Grundschule.
Herr Zuber erläutert, dass es dazu prinzipiell keine Regeln gibt, dass der Träger Kosten bei den Grundschulen und der Oberschule zu übernehmen hat. Der Grundsatz ist, dass es keine Zuschüsse durch den Träger gibt und dass die Eltern den Beitrag komplett allein übernehmen müssen. Der Zuschuss durch die Stadt Forst (Lausitz) geschieht bzw. geschah immer freiwillig. Im Kitabereich ist dies anders, dort ist die häusliche Ersparnis die Grundlage für eine Berechnung der Anteile für den Träger und der Eltern.
Frau Maaß hat seit der letzten Ausschusssitzung recherchiert und in der Kita Kinderland nachgefragt, weil sie ja die Befürchtung geäußert hatte, dass sich die Anzahl der Eltern, die sich das Essen durch die aktuelle Verteuerung nicht leisten können, erhöhen würde. Sie konnte dies nicht feststellen. Auch die Nachfrage nach der Qualität des Essens ergab, dass den Erziehern keine Beanstandungen vorliegen.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/1/4 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/1/4
Die Vorlage ist nicht angenommen.
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