Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Potenzialanalyse Fotovoltaik in der Stadt Forst (Lausitz) hier: Selbstbindungsbeschluss  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0503/2022 Potenzialanalyse Fotovoltaik in der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Selbstbindungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Frau Korittke informierte, dass das Planungsbüro „Fugmann & Janotta“, welches bereits am, 19.05.2022 und am 22.09.2022 im Ausschuss für Planung war, online dazu geschalten ist, um gegebenenfalls entsprechende Erläuterungen und Antworten zu geben.

 

Sie erklärte, dass mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung besprochen wurde, dass nicht das gesamte Werk des Solarkatasters versendet wird, sondern zwei Exemplare in der Verwaltung ausliegen, die man sich ausleihen kann. Zudem haben alle Stadtverordneten einen Link zugesandt bekommen wo die Unterlagen einzusehen sind.

Frau Korittke weist darauf hin, dass es sich bei einem Selbstbindungsbeschluss um eine generelle Handlungsempfehlung für die Stadt Forst (Lausitz) handelt. Dies entbindet nicht davon, dass, wenn Planungen erforderlich sind, sie trotzdem beraten werden und in die Beschlussfassung gehen.

 

Wenn die Stadtverordnetenversammlung am 02.12.2022 diesem Selbstbindungsbeschluss zustimmen sollte, wird die Unterlage auch veröffentlicht. Damit ist es auch für alle Interessenten zugänglich, welche Flächen auf unserem Stadtgebiet als geeignete Flächen für Solaranlagen eingestuft sind.

 

Herr Herzberg begrüßte das Planungsbüro Fugmann & Janotta online und fragte, ob es von den Anwesenden jetzt schon Fragen gibt.

 

Herr Gäbler sagte, dass er das Kataster insgesamt begrüßt und die Ampelvariante ebenfalls in Ordnung findet. Er fragte nach dem Verfahrensweg, was passieren würde, wenn ein Interessent im Bereich einer gelben Fläche einen Antrag stellt und wer dies begutachtet bzw. entscheidet.

 

Frau Korittke antwortete, dass die Entscheidung durch die Stadtverordneten getroffen wird. Sie erklärte, dass die Verwaltung diesen Antrag prüft, eine entsprechende Empfehlung abgibt und die Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt.

 

Herr Gäbler bat um Aufklärung, was auf Seite 2 mit harten und weichen Ausschlusskriterien gemeint ist.

 

Herr Olheide antwortete, dass auf Seite 5 erklärt ist, was harte und weiche Ausschlusskriterien sind.

 

Herr Gäbler bezeichnete die Umsetzung in der Beschlussvorlage als irreführend und nicht verständlich. Der Text sollte daher in der Beschlussvorlage nochmals geprüft werden. Für ihn sind auch die Prozentangaben zu den Flächen unverständlich und nicht nachvollziehbar.

 

Herr Olheide wird sich diesbezüglich nochmals mit Herrn Gäbler verständigen.

 

Auch für Herrn Herzberg ist es nicht logisch und verständlich dargestellt. Er hat in der vorigen Woche landwirtschaftliche Betriebe besucht. Sie haben zwar einen Versorgungsauftrag, sind aber auch natürlich glücklich, dass sie mit „Nichtstun“ viel Geld verdienen können. Er stellte fest, dass die Verwaltung diese Zahlen festgelegt hat. In dem ihm zur Verfügung gestellten Ordner hat er gelesen, dass die Gremien und die Verwaltung die Abstände zu den Siedlungsflächen und Bodenzahlen festlegen sollen. Das ist nicht passiert. Die Gremien, wie auch die Landwirtschaftsbetriebe wurden nicht einbezogen.

 

Herr Auerswald erwähnte, dass er die Aussagen, die Herr Herzberg angeblich von den Landwirtschaftsbetrieben bekommen hat, nicht nachvollziehen kann.

 

Herr Gäbler weist auf die Aussage, dass keine Einbeziehung der Gremien stattfand, zurück. Seit einem viertel Jahr hatten die Stadtverordneten Zeit, sich einzubringen. Es gab von Seiten der Stadtverordneten keinerlei Hinweise. Der Landwirt ist ein Geschäftsmann, der seine Entscheidung frei hlen kann. Es ist nicht die Aufgabe der Stadtverordneten über die Versorgungslage zu entscheiden. Es ist keine Pflicht, eine PV-Anlage zu errichten.

 

Herr Auerswald erwähnte, dass wir mit dieser Sache keinen Landwirt in eine Richtung drängen, das er was machen muss. Wir stellen nur fest, wo solche Flächen sind, genutzt werden können und die Entscheidung dann bei den Landwirten liegt.

 

Herr Heiber bemerkte, dass auf Seite 3, 929 ha 8,4 % des Stadtgebietes sein sollen. In den Unterlagen stehen allerdings 804 %. Er hat ein Problem mit dem Selbstbindungsbeschluss. Allerdings findet er die Potenzialanalyse gut. Er hätte sich gewünscht, dass die Verwaltung in eine andere Richtung geht, in Richtung Solar und Dachflächen. Er sagte, dass wir uns mit dem Selbstbindungsbeschluss selbst binden, obwohl wir es nicht müssen. In diesem Zusammenhang wies er auf die Internetseite der Stadt Bonn hin, die ein Solarkataster hat. Dort werden kleine Solarflächen auf Dachflächen gefördert. Die Verwaltung sollte auch in diese Richtung denken. Bei der heutigen Beschlussfassung würde er sich enthalten.

 

Herr Mattern findet es gut das dieses Kataster erstellt wurde. Er gibt auch Herrn Gäbler Recht, dass die Zahlen nicht verständlich sind. Er fragte zu den finanziellen Auswirkungen, ob wir 146.000,00 €r die Pflege des Katasters ausgeben und ob 30.000,00 € schon ausgegeben wurden.

 

Frau Korittke bedankte sich für die Hinweise und sagte eine nochmaligen Prüfung zu. In den Unterlagen, die per Link zur Verfügung gestellt wurden, ist alles umfassend erläutert. Für die Bauleitplanung gibt es im Haushalt eine Haushaltsstelle, aus der auch andere Planungen finanziert werden. Die Gesamtkosten für das Solarkataster belaufen sich auf 47,0 TEUR, bereits bezahlt wurden 30,0 TEUR.  

 

Herr Staudacher wies auf die Gemeindegrenzen zu Groß Schacksdorf und Simmersdorf im Süden der Stadt hin und fragte nach, ob diese Gemeinden beteiligt wurden. Er fragte, wie es rechtlich aussieht, diese Fläche mit zu erschließen. Was muss beachtet werden und wie sieht das Potenzial aus, diese Grenzflächen über die Stadtgrenze von Forst (Lausitz) hinaus als Fotovoltaikanlage einzubringen?

 

Frau Korittke erklärte, das die Stadt Forst (Lausitz) rein rechtlich nur auf ihrem Planungshoheitsrechtsgebiet so eine Karte anfertigen kann. Man könnte auch mit den anliegenden Gemeinden sprechen, um in Kooperation eine bessere Erschließungsmöglichkeit zu erreichen. Bisher gab es dazu keine Gespräche.

 

Herr Herzberg bemerkte, dass ihm bekannt ist, das vermeintliche Investoren im Stadtgebiet unterwegs sind und auf die Bürger zugehen. Verschiedene Bürger sollen schon Vorverträge unterschrieben haben.

 

Frau Korittke antwortete dazu, dass die Anträge, die bei der Verwaltung vorgelegen haben, in diesem Ausschuss besprochen wurden. Andere Anträge an die Verwaltung zur schriftlichen Prüfung gibt es nicht und über privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Eigentümer und gegebenenfalls einem Investor ist nichts bekannt.

 

Herr Herzberg fragte, was die Stadt Forst (Lausitz) davon hat, wenn Einzelpersonen Geld verdienen und die Stadt Forst (Lausitz) eventuell nur die Arbeit hat und nichts verdient. Zudem bemerkte er, dass er nicht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen.   

 

Herr Dr. Jaehn führte aus, dass die Landwirtschaft nur durch EU-Förderung existieren kann. Es gibt keine Speichermöglichkeit für Solarenergie. Die Sache ist nur dann profitabel, wenn das steuerlich entsprechen gefördert wird oder der Strompreis, wie jetzt, bei 0,33 € liegt. Er wird diesem „Schwachsinn“ nicht zustimmen. Die Stadt hat nichts von dieser Schizophrenen Energiepolitik.

Herr Herzberg fragte, was die Stadt Forst (Lausitz) an Einnahmen erzielt, wenn wir uns mit dem Thema weiter beschäftigen und schon über 100 % unserer erneuerbaren Potenziale erfüllt haben. Außerdem kritisierte er, dass die Stadtverordneten nicht im Vorfeld zu den Bodenzahlen einbezogen wurden.

 

Frau Korittke bemerkte, dass es am 19.05.2022 im Planungsausschuss die erste Information gab und dass das beauftragte Büro anwesend war. Hier wurde der erste Aufschlag und Input durch die Verwaltung gegeben, um dieses Kataster aufzustellen. Dann gab es den ausdrücklichen Wunsch der Fraktionen, dass wir uns mehr Zeit lassen, damit es jeder auch nochmals lesen kann. Die SPD Fraktion hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Nach Fristablauf wurde durch sie nochmals im Haupt- und Wirtschaftsausschuss angefragt, ob es von den anderen Fraktionen noch Stellungnahmen gibt. Dies wurde verneint. Es hat also sehr wohl eine Beteiligung stattgefunden.

 

Herr Heiber sagte, dass die Stadt Forst (Lausitz) die Gewerbesteuereinnahmen und die Sondereinahmen nach dem EEG hat. Investoren, die sich Ökologie, Klimaneutralität und Umweltbewusstsein auf die Fahne geschrieben haben, wollen heute erneuerbare Energien bereitgestellt haben. Weiterhin fragte er zu den Karten mit den Eignungsflächen 21, 19.1 und 38 an, die in den Unterlagen als bedingt geeignet ausgewiesen sind und in diesem Vortrag von der Firma Fugmann & Janotta als geeignet ausgewiesen wurden. Warum diese Änderung?

 

Frau Korittke bat das Planungsbüro, die Frage von Herrn Heiber zu beantworten.

 

Herr Janotta antwortete, dass unter der Ausweisung bedingt geeignet die Abwägungskriterien auf den Flächen vorzufinden sind, die man bei der weiteren Planung berücksichtigen muss. Die Fläche ist nach wie vor geeignet, es gibt nur ein paar Aspekte, die man bei der weiteren Planung beachten muss. Er wies darauf hin, dass man in den Steckbriefen, die das Planungsbüro erstellt hat, genau sehen kann, welche Aspekte das sind.

 

Herr Auerswald stellte fest, dass speziell diese Flächen vorher noch „grün“ gekennzeichnet waren und jetzt „gelb“ sind.

 

Dazu antwortete Herr Janotta, dass die Abwägungskriterien mit den Stadtverordneten abgestimmt wurden. In der ersten Phase wurden nur harte und weiche Kriterien betrachtet. In der zweiten Phase wurden die Potenzialflächen und die Abwägungskriterien, die angewendet wurden, betrachtet. Im zweiten Schritt gab es nochmals detaillierte Informationen zu Flächen, die der Stadt übergeben wurden. Diese Informationen waren vorher nicht frei zugänglich.

 

Herr Herzberg führte aus, dass die Stadt Forst (Lausitz) ihr Potenzial übererllt hat. Wir haben eine Biogasanlage in Forst (Lausitz), die ihre Produktion verdoppeln will. Es muss nicht alles auf PV-Anlagen gesetzt werden. Herr Herzberg hat keine Auskunft darüber erhalten, ob die Stadt Forst (Lausitz) Eigentümer von Flächen ist.

 

Herr Auerswald sagte, dass erneuerbare Energien nicht nur aus einer Biosgasanlage bestehen. Bei erneuerbaren Energien geht man in mehrere Richtungen, wie z.B. Photovoltaik, Wind und Biogasanlagen.

 

Herr Gäbler äerte sich verwundert darüber, dass wir schon über 100 % des Klimaschutzkonzeptes erfüllt haben. Seiner Meinung nach fehlen hier noch viele Prozente. Wir müssen etwas tun, um zur Klimaneutralität beizutragen. Die Biogasanlage lebt zum größten Teil von der Anlage in Roggosen. Weiterhin fragte er das Planungsbüro nach der Aktualität der Bodenwerte. Aus welchen Jahr sind sie?

Herr Janotta antwortete dazu, dass die Bodenwerte auf Zahlen der Reichsbodenschätzung basieren. Es handelt sich also um sehr alte Zahlen. Sie geben das Potenzial der Böden wieder. Es kann sein, dass die Landwirte intensiv gewirtschaftet haben und sich die Bodenwerte verändert haben. Es sind keine aktuellen Zahlen.

 

Frau Geisler gibt eine Grundsatzinformation, warum dieses Solarkataster gemacht wurde. Zu dem Zeitpunkt, wo es angelaufen ist, gab es in der Stadt Forst (Lausitz) 7-8 Anträge. Es ging vor allem darum, einheitliche Bewertungskriterien zu bekommen für die unterschiedlichen Flächen. Das ist sehr wichtig, um eine einheitliche Vorhergehensweise in der Stadt Forst (Lausitz) zu haben. Sie wies nochmals darauf hin, dass die „gelben“ Flächen keine Ausschlussflächen sind. Sollte ein Antrag für diese Flächen eingehen, wird dieser selbstverständlich im Ausschuss vorgestellt. Nach den Kriterien kann eine Abwägung erfolgen. Für die Verwaltung ist es eine gute Hilfe, wie die Flächen bewertet werden. Das Thema der Dachflächen wurde innerhalb dieses Konzeptes mit bearbeitet, kann jedoch nur pauschal formuliert werden. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, kann nicht jeder private Eigentümer verpflichtet werden, PV-Anlagen auf seinem Dach zu errichten.

 

Herr Auerswald sagte, dass die Biogasanlage hauptsächlich aus Mais gespeist wird. Seitdem in Forst die Biogasanlage steht, wird Jahr für Jahr an der Autobahn Mais angebaut. Das macht die Bodenwertzahl kaputt.    

 

Herr Herzberg äerte den Wunsch, für den nächsten Planungsausschuss den Geschäftsführer der Forster Biogasanlage einzuladen, um von ihm einen Vortrag über Sinn und Zweck einer Biogasanlage zu erhalten und welche Rohstoffe verwendet werden. Er sagte, dass ihm jede Menge Informationen fehlen, um einen Beschluss fassen zu können.

 

Herr Mattern beantragte, dass jetzt über die Vorlage abgestimmt wird.

 

Herr Bayer wies auf einen Schreibfehler in den Erläuterungen hin. Demnach müsste anstelle der Vorlage SVV/655/2019 die Vorlage SVV/665/2019 stehen. Zudem merkte er an, dass das Datum von der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2022 richtigerweise 24.05.2019 heißen muss. Weiterhin ist ihm nicht bekannt, dass die Beauftragung eines Büros für die Erstellung eines Selbstbindungsbeschlusses durch die Stadtverordneten in Auftrag gegeben wurde.

 

Frau Korittke führte dazu aus, dass es mehrere Anträge auf Errichtung von Solaranlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gab. In diesem Zusammenhang wurde eine Vorlage für Klein Jamno erarbeitet und die Empfehlung seitens der Verwaltung angegeben, das dort kein Solarfeld errichtet werden soll. Im Haupt- & Wirtschaftsausschuss wurde diese Vorlage dann von der Verwaltung zurückgezogen und durch die Stadtverordneten der Auftrag erteilt, das gesamte Stadtgebiet zu betrachten, welche Flächen für Solaranlagen geeignet und nicht geeignet sind. Durch die Verwaltung wurden daraufhin mehrere Angebote eingeholt und das aktuelle Büro beauftragt. Eine Vorlage im Ausschuss war aufgrund der Wertgrenze nicht erforderlich.

 

Herr Bayer hatte erwartete, dass es einen Beschluss im Haupt- & Wirtschaftsausschuss gibt, wo er diese Verfahrensweise nachvollziehen kann. Er erwartet zur Stadtverordnetenversammlung nochmals entsprechende Informationen.

 

Herr Herzberg bedankte sich beim Planungsbüro und beendete die online-Zuschaltung.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  1/2/4

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:  2/0/2