Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)"  

 
 
15. Sitzung des Ausschusses für Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0507/2022 Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Herr Herzberg fragte, ob es zusätzliche Erläuterungen gibt oder ob wir gleich zur Abstimmung kommen können.

 

Herr Heiber sagte, dass in einem Industriegebiet grundsätzlich Photovoltaikanlagen für die Zukunft ausgeschlossen werden sollten.

 

Frau Geisler antwortete, dass es sich um eine wertvolle Industriefläche handelt. Die Zurückstellung des Baugesuches wurde beim Bauordnungsamt eingerichtet.

 

Herr Heiber führte dazu aus, dass wir eine Selbstbindung eingehen und schließen eine Fläche aus, r eine eigenständige Solaranlage. Er fragte, wieviel potenzielle Investoren haben wir, die bei der Verwaltung angefragt haben, die ein Hauptgewerbe errichten wollen. Zudem fragte er, ob wir uns auf sicheren rechtlichen Gebiet befinden, wenn es, wie gesagt, mehrere Entscheidungen mehrerer Gerichte gibt, die eindeutig sagen, PV-Anlagen in Industriegebieten sind zulässig. Herr Heiber gibt folgende Frage zu Protokoll.

 

  1. Im PA vom 22.09.2022 wurde die Potenzialanalyse PV-Flächen durch Fugmann & Janotta vorgestellt. Darin sind unter anderem Kriterien herausgearbeitet worden, die die Flächennutzung mit PV-Anlagen kritisch bewerten bis hin zum Ausschluss der Nutzung. Von einem generellen Ausschluss von Flächen in Gewerbe- & Industriegebieten war allerdings in der Analyse keine Rede (Siehe Seite 5 Harte und Weiche Restriktionskriterien) Erst auf Seite 8 der Potenzialanalyse spricht diese von Abwägungskriterien für die Flächennutzung.

Weshalb wird also die Potenzialanalyse hier herangezogen um Fakten zu schaffen, die der Analyse gar nicht entsprechen?

 

  1. Ein Investor, der z.B. eine Schuhfabrik errichten möchte, wird nie eine PV-Anlage nebenbei errichten, weil das aus rein betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Erwägungen überhaupt nicht attraktiv ist und es überhaupt nicht seinem Portfolio entspricht. Ein solcher Investor beantragt i.d.R. den Anschluss an das öffentliche Stromnetz.

 

Investoren, die heute und immer mehr auf eine ökologische, umweltverträgliche und klimaneutrale Produktion setzen, setzen darauf, dass klimaneutral erzeugte Energie am zukünftigen Standort vorhanden ist bzw. erzeugt wird und er diese auf kurzem Weg beziehen kann.

Welchen Sinn macht es, eine Forderung aufzustellen. Die PV-Anlagen nur dann zulassen wenn sie als Nebengewerk eines potentiellen Investors errichtet werden sollen?

 

  1. Welche / wie viele potenzielle Investoren haben z.Z. einen Bauantrag, eine Bauvoranfrage gestellt, die sich im Industriegebiet der Stadt Forst (Lausitz) ansiedeln wollen und a) eine PV-Anlage errichten und b) ein anderes Gewerk / Gewerbe (unter Angabe welches Gewerbe) errichten möchten?

 

  1. Wenn es diese Größenordnung an Bauanträgen / Bauvoranfragen, die einen generellen Ausschluss von PV-Flächen im Industriegebiet rechtfertigen würden nicht gibt, warum möchte man dann mit solch einem weitreichenden Beschluss als Kommune unter Haushaltssicherung auf Steuereinnahmen und Einnahmen aus Sondervergütungen nach EEG verzichten, wo doch im Industriegebiet Flächen seit Jahren / Jahrzehnten ungenutzt brach liegen?

 

  1. Bewegen wir uns hier auf rechtlich sicherem Grund, wenn es bereits mehrere Urteile verschiedener Gerichte gibt, die erklären, dass PV-Anlagen in Industriegebieten grundsätzlich zulässig sind, wenn man mit solch einem Beschluss diese grundsätzliche Zulässigkeit einschränken möchte?

Frau Korittke bedankte sich für die Fragen und sagte, dass ein Selbstbindungsbeschluss keine Rechtswirkung nach außen hat. Ein Selbstbindungsbeschluss bedeutet, dass es eine Handlungsempfehlung für die Verwaltung ist und keine Satzung. Sie sagte, dass es grundsätzlich möglich ist, in Industriegebieten eine Solaranlage zu errichten. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und wenn die Gemeinde es nicht möchte, dass auf ihren Industrieflächen PV-Anlagen errichtet werden, dann ist das rechtlich möglich. Zudem sagte sie, dass die Fragen zum Haupt- & Wirtschaftsausschuss beantwortet werden.  

 

Herr Gäbler sagte, dass er es in dem Fall unterstützten wird, dass in Industriegebieten keine großflächigen PV-Anlagen errichtet werden.  

 

Frau Korittke informierte darüber, dass es im vorletzten Haupt- & Wirtschaftsausschuss einen Vortrag von der Wirtschaftsförderung gab, welche Anfragen es für welche Gebiete gibt und wie der Stand ist. Sie bat Herrn Heiber sich mit Frau Zimpel zu verständigen.

 

Herr Staudacher sagte, wenn es einen Abwägungsprozess gibt, entweder PV-Anlagen oder Industrie, würde er zu 100 % Industrie wählen, da ihm Gewerbeflächen dort lieber sind.

 

Herr Engwicht fragte an, dass in der Vorlage auf Seite 3 bestimmte Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Welche Betriebe sind damit gemeint. Gehen wir hier einen Schritt zu weit.

 

Herr Olheide erklärte, dass es Abstufungen der Gebietsklassifizierung gibt. In Industriegebieten sollen erheblich störende Betriebe angesiedelt werden. Industriegebiete können nicht so leicht entwickelt werden.

 

Frau Korittke ergänzte, dass wir jetzt mit dem 1. Änderungsverfahren beginnen.

 

Herr Heiber bemerkte, dass es schwierig sein wird, über die Jahre Investoren herzubekommen. Es ist aber auch der Meinung, dass das IGG nicht mit PV-Anlagen zugestellt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:  5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:  3/0/1