Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der stellvertretende Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung wurden form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht.
Es sind 5 Stadtverordnete und 5 sachkundige Einwohner anwesend. Damit ist der Ausschuss beschlussfähig. |
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