Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information und Diskussion zu unterschiedlichen Modellen von Schulbezirken  

 
 
17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 16.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:41
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

 

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Herr Zuber teilt mit, dass die Verwaltung einige Informationen zum bestehenden Modell der aufgeteilten Schulbezirke inklusive dem Überschneidungsgebiet und dem Modell der deckungsgleichen Schulbezirke vorbereitet hat. Des Weiteren informiert er, dass für den besseren Austausch Vertreterinnen zweier Grundschulen anwesend sind, Frau Förster Schulleiterin der Grundschule Keune und Frau Burchardt stellvertretende Schulleiterin der Grundschule Mitte. Er übergibt das Wort erst einmal an Frau Gebauer.

 

Frau Gebauer stellt anhand einer Präsentation (diese ist dieser Niederschrift beigefügt) die verschiedenen Modelle der Schulbezirke und deren Verfahren vor. Sie erläutert die rechtliche Seite, das allgemeine Verfahren und das Verfahren für die Eltern. Zum Schluss zeigt sie die Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells auf. In der Zusammenfassung weist sie darauf hin, dass das Verfahren der deckungsgleichen Schulbezirke nicht nur einen Mehraufwand für die jeweilige Grundschule, sondern auch für die Eltern, das Gesundheitsamt, die Schulträger und das staatliche Schulamt bedeuten würde. Sie stellt noch die konkreten Zahlen der Umschulungsanträge des Schuljahres 2022/2023 vor. Es gab 22 Umschulungsanträge, von denen 18 positiv und 4 negativ beschieden wurden. Hier sind auch Anträge von Kindern dabei, die von außerhalb des Stadtgebietes nach innerhalb oder umgekehrt umschulen wollten. Die Anzahl der Umschulungsanträge ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes betrugen 17 Stück, wovon nur 3 abgelehnt wurden. Daran kann man erkennen, dass der überwiegende Teil der Anträge positiv beschieden werden.

Da von der Grundschule Nordstadt kein Vertreter teilnehmen konnte, hat die Schulleiterin eine Stellungnahme geschickt. Frau Gebauer liest diese vor: „Die Öffnung der Schulbezirke hätte eine permanente Unsicherheit in der Planung der einzelnen Schulen zur Folge, z.B. wieviele Schüler kommen zu uns, wer wird abgelehnt, welche Auswahlkriterien werden gesetzt, wer legt diese fest, wer kontrolliert diese, wie viele Klassen müssen gebildet werden, wie viele Lehrer können eingesetzt und geplant werden. Das sind alles Sachen, die die Schule schon zeitnah wissen muss und die mit diesem Verfahren sehr weit nach hinten rücken würden.“

 

Frau Burchardt teilt mit, dass die Grundschule Mitte sich der Meinung der Grundschule Nordstadt anschließt. Sie erachten die festen Schulbezirke mit Überschneidungsgebiet als sehr sinnvoll, dadurch kann besser variiert werden und es gibt feste Planungszahlen.

 

Frau Förster von der Grundschule Keune hat bisher bereits beide Modelle kennen gelernt und sieht das sehr entspannt. Das jetzige Modell der zugeteilten Schulbezirke funktioniert aus ihrer Sicht sehr gut und ist eine sichere Sache. Die drei Grundschulen stimmen sich untereinander ab und auch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem staatlichen Schulamt klappt sehr gut. Bei einem deckungsgleichen Schulbezirk müssten sich die Eltern diszipliniert bis zu einem bestimmten Termin bei der Wunschschule telefonisch anmelden. Die Schulen müssten auch einen Überblick über alle zukünftigen Schulanfänger des gesamten Stadtgebietes haben, damit keiner „hinten herunterfällt“. Das Prozedere ist dann eben langwieriger, da die Schule Verschiedenes prüfen muss. Sie möchte noch darauf hinweisen, dass sich aus ihrer Sicht schon Schulprofile an den drei Grundschulen geformt haben. Die Grundschule Mitte ist die einzige Ganztagsschule, die Grundschule Nordstadt ist medial am besten ausgestattet und die Grundschule Keune ist Schule für gemeinsames Lernen mit Lernbüro und leichter Sportausrichtung. Des Weiteren bildet sie derzeit vier Studenten aus, davon zwei Referendare. Sie verweist auf die jeweiligen Homepages der Schulen. Sie findet abschließend beide Modelle legitim.

 

Herr Staudacher bedankt sich für die Ausarbeitungen der Verwaltung. Wie schon genannt, sind Guben und Potsdam die nahesten Beispiele dafür, dass die deckungsgleichen Schulbezirke wohl nicht so schlecht sein können. Er stellt fest, dass unterschiedliche Ausrichtungen der Grundschulen durchaus erkennbar sind und auch weiter gefördert werden sollten. Er weißt darauf hin, dass die zukünftige Verpflichtung zur Ganztagsschule, die Schulen vor neue Herausforderungen stellen wird. Beide Schulbezirksmodelle haben ihre Vor- und Nachteile. Die FDP Fraktion hat ihren Antrag entsprechend zurück gezogen und er findet es richtig und wichtig, dass es nun in diesem Ausschuss eine Diskussion über die verschiedenen Modelle gibt.

 

Herr Dr. Jaehn ist der Meinung, dass es in der Grundschule Keune doch ein gewisses Profil gibt. Dort gibt es Englischunterricht ab Klasse 1, was aus seiner Sicht für viele Eltern attraktiv wäre. Er möchte gern wissen, welche Umschulungsanträge denn abgelehnt wurden. Er meint, dass man bei einer Ablehnung nur 4 Wochen Frist zum Widerspruch hat. Wenn dann dem Wunsch nicht statt gegeben wird, geht man zum Spezialanwalt und es wird mit Eilantrag geklagt. Er findet die zugeordneten Schulbezirke schon in Ordnung, findet aber, dass im Einzelfall doch human entschieden werden soll.

 

Frau Gebauer informiert, dass von 22 Umschulungsanträgen 4 abgelehnt wurden. Zwei davon waren Anträge von Grundschule Mitte nach Grundschule Keune, die aufgrund der Kapazitätsgrenze abgelehnt wurden. Die Grundschule Keune ist Schule für gemeinsames Lernen und dort gibt es eine Grenze von 25 Plätzen, die erschöpft war. Ein Umschulungsantrag von der Grundschule Mitte nach Grundschule Nordstadt wurde auch aus Kapazitätsgründen abgelehnt, genauso wie der vierte Antrag von der Grundschule Mitte an eine auswärtige Schule. Grundsätzlich werden Umschulungsanträge die rechtzeitig eingehen und eine gute Begründung haben, positiv entschieden. Nahezu in allen Ablehnungen ist der Grund die Kapazitätsgrenze.

 

Frau Förster weißt noch darauf hin, dass der zuständige Schulrat Herr Nedoma vom staatlichen Schulamt jeden Antrag sorgfältig prüft und auch rechtssicher agiert, damit es nicht zu Widersprüchen kommt.

 

Frau Burchardt widerspricht, dass es Englischunterricht ab Klasse 1 nur in der Grundschule Keune geben soll. Sie verweist auf den Lehrplan, der Begegnung Sprache ab der 1. Klasse beinhaltet und nach dem alle staatlichen Schulen ihren Unterricht gestalten.

 

Herr Dr. Jaehn hat nur auf der Homepage der Grundschule Keune dazu etwas gefunden und ist daher davon ausgegangen, dass die anderen Grundschulen keinen Englischunterricht ab der 1. Klasse anbieten. Er findet, dass die Homepages der verschiedenen Grundschulen nicht so übersichtlich gestaltet sind, wie er sich dies vorstellt.

 

Frau Sonntag findet nach wie vor, dass diese Diskussion überflüssig ist und versteht nicht, warum ein System, welches so gut funktioniert geändert werden sollte.

 

Frau Beyer, Sylvia drückt ihr Unverständnis aus, dass die deckungsgleichen Schulbezirke wie von Frau Gebauer dargestellt wurde, eine Planungsunsicherheit beim Gesundheitsamt auslösen würde. Sie ist der Meinung, dass dem Gesundheitsamt doch alle zunftigen Schulanfänger vorliegen würden und es egal wäre, in welche Schule sie schlussendlich kommen. Das ist für sie kein gewichtiger Punkt, der beachtet werden müsste.

 

Frau Gebauer erläutert, dass das Gesundheitsamt die Termine eben pro Schule vergibt und dass es für sie dann wichtig ist zu wissen, wie viele Kinder und Eltern dann jeweils kommen würden. Seitens des Gesundheitsamtes kommen schon im September Anfragen über die Listen der bevorstehenden Einschulungen und damit einhergehenden Untersuchungen. Bei deckungsgleichen Schulbezirken würde sich dieses Verfahren in die Länge ziehen und das Gesundheitsamt hat auch nur begrenzte Kapazitäten für die Terminvergabe.

 

Frau Müller weißt noch darauf hin, dass im jetzigen System bereits beim Termin in der Schule bei der Anmeldung Listen mit vorgegebenen Terminen des Gesundheitsamtes vorliegen und sich jeder direkt für eine passende Uhrzeit einträgt.

 

Herr Staudacher erläutert, dass es auch andere Möglichkeiten der Terminvergabe gibt und verweist auf Cottbus, wo das Gesundheitsamt ermöglicht, sich digital einen Termin zu buchen. Er sieht dies nicht als Problem. Er möchte nochmals darauf eingehen, warum aus seiner Sicht diese Diskussion und eine eventuelle Umstellung des Verfahrens notwendig ist. Aufgrund der Schulentwicklungsplanung und auch aus der zukünftigen Verpflichtung der Ganztagsschule ergeben sich automatisch verschiedene Schulprofile und Schwerpunkte, weil jede Schule ein anderes pädagogisches Konzept umsetzen wird. Daraus ergibt sich, seiner Meinung nach zwangsläufig ein Anstieg der Umschulungsanträge, weil nicht jedes Konzept zu jedem Kind passt.

 

Frau Sonntag betont nochmals, dass nach ihrer Auffassung und Verständnis die einzigen Ablehnungsgründe für eine Umschulung die Kapazitäten sind. Mit dem jetzigen Verfahren kann man jedes Jahr aufs Neue auf die Schulbezirke einwirken und die Grenzen verschieben, wenn notwendig. Sie denkt, dass die Umschulungsanträge beherrschbar sind.

 

Herr Dr. Jaehn fragt, ob er richtig verstanden hat, dass in der Grundschule Keune eine Begrenzung auf 25 Kinder pro Schuljahr besteht.

 

Frau Förster erläutert, dass dies bei der Schule für gemeinsames Lernen so ist. Aber das staatliche Schulamt zieht in Erwägung in Zukunft eine größere Anzahl zu zulassen. Allerdings stößt die Schule dann auch an ihre (Kapazitäts-)Grenzen, sowie die beiden anderen Grundschulen auch. Es gab ja bereits mit Potsdam Schulentwicklungsgespräche und Frau Förster ist froh, dass die drei Schulstandorte erhalten bleiben. Sie versteht die Anfrage von Frau Dreßler, wie es strategisch in Zukunft weiter geht, es wird ihrer Ansicht nach, noch mehr Zuzüge in der Region geben, nicht zuletzt wegen der Nähe zur polnischen Grenze.

 

Herr Dr. Jaehn möchte zu Bedenken geben, dass außer in Berlin und Brandenburg der Stichtag vorverlegt wurde. Aus medizinischer Sicht ist das sehr zu begrüßen. Brandenburg hat den Stichtag laut Tagesspiegel aus finanziellen Gründen nicht verlegt, hier ist es immer noch der 30. September. Damit werden aus seiner Sicht mehr Rückstellungen provoziert und Unruhe in das Verfahren gebracht.

 

Frau Zimpel bedankt sich bei Frau Förster und Frau Burchardt und schließt den Tagesordnungspunkt.