Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Unterjährige Berichtspflicht gem. § 29 KomHKV zum Haushaltsvollzug 2022  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:56
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Handreck macht Ausführungen anhand einer Präsentation.

Die „Unterjährige Berichtspflicht gemäß § 29 KomHKV wird auch als Top im HWA am 15.02.2023 und in der SVV am 03.03.2023 aufgenommen.

Die Unterlagen (Präsentation) bekommen alle Mitglieder des HWA und der SVV zugesandt.

 

Herr Handreck:

Der Bericht wurde mit der Einladung verschickt.

 

Wir haben folgenden Stand:

Wir haben mit Stand 26. Januar (auch wenn das Kalenderjahr 2022 abgeschlossen ist), zumindest geldflussseitig, Ergebnisrechnung ist noch nicht abgeschlossen. Es kommen immer noch Rechnungen, die den Verursachungszeitraum 2022 betreffen.

Heute ist der 06.02.2023, was die Spalte Ergebnisrechnung betrifft, sieht das dann noch etwas anders aus.

Noch nicht gebucht ist die Anlagenrechnung.

Bis ca. Ende März soll alles durchgebucht sein.

 

Herr Staudacher hat Fragen zur Grundsteuer, wo er auch Bürger begleitet hat.

Die Bundesebene hat gesagt, dass dies aufkommensneutral sein soll.

Viele Bürger haben aber eine Erhöhung bekommen.

Schlüsselzuweisungen sind auch geringer. Gibt es hier eine Lösung des Problems?

Es ist die kommunale Ebene, die von der Erhöhung der Grundsteuer betroffen ist.

Herr Handreck:

Erhöhung Grundsteuer B, geteilt, damit ein Messbetragsvolumen von ca. 481 TEUR

Nehmen Sie den Bescheid, den Sie bekommen haben und legen den alten zum Vergleich daneben sollte höher sein Einspruch.

Die Finanzbehörden lassen allle Bescheide bis zum Sommer 2024 den Eigentümern zukommen.

Wenn das Messbetragsvolumen dann her ausfällt als jetzt, würde das bedeuten, ab 01.01.2025 ggf. eine Reduzierung des Hebesatzes.

Das Thema wird besprochen in einer der Sitzungen September, Oktober, November, spätestens 4. Quartal 2023.

 

Nach Grundsteuer A sind u. a. landwirtschaftliche Unternehmen besteuert.

Gartenanlagen hälftig im Eigentum der Stadt (Stadt hat ca. 42 Gartenanlagen), Rest Privateigentum. Für Grund und Boden dieser Gartenanlagen müssen wir als Stadt die Erklärung abgeben.

 

Die Steuerkraft der Gemeinde spielt natürlich eine Rolle, ist die Größe, nach der die Schlüsselzuweisungen erfolgen.

Der Landesdurchschnitt wird angerechnet.

 

Herr Paeschke:

Hat eine Frage, was den Finanzhaushalt betrifft.

Wenn wir im Plan bei der Finanzierungstätigkeit 350.000 und 778.000 Auszahlung haben und dann bei Rechnungen 46 bzw. 54 Millionen.

Wie kommt sowas zustande?

Herr Handreck:

Finanzhaushalt 2022 350.000 EUR bei Kreditaufnahmen

Auszahlung in zwei Jahresscheiben

Bei Ein- und Auszahlungen sind die Prolongationen verbucht, sie werden nicht geplant, wirken sich aber aus in der Finanzrechnung.

 

Herr Paeschke:

Wir finanzieren unsere Investitionstätigkeiten aus Kassenkrediten?

 

Herr Handreck:

Am längsten dauert es bei der Investitionsförderbank des Landes Brandenburg (teilweise als Zwischenfinanzierung, da die meisten geförderten Vorhaben nach dem „Erstattungsprinzip“ folgen).