Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen im Rahmen eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich undzur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0529/2023 Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen im Rahmen eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung "9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida

Es gibt keine Fragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

 

  1. der Geltungsbereich des vorbereitenden Bauleitplans mit der Bezeichnung 9. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) wird geändert. Der geänderte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.

 

  1. den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung vom 17.01.2023 bestehend aus der Planzeichnung vom 17.01.2023. Die Begründung vom 17.01.2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 3 sind Bestandteil des Beschlusses. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

6/2/0

 

Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich befürwortet.