Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information des Werksausschusses für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" über Anforderungsgerechte Grundstücksentwässerungsanlagen - rechtlicher Rahmen und technische Anforderungen für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung   

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 15.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:06
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP 7 wird nach TOP 9 behandelt.

 

Herr Dr. Jaehn verlässt 16:20 Uhr die Versammlung.

 

Herr Schmidt erklärt die Anforderungsgerechte Grundstücksentwässerungsanlagen mit Hilfe einer Präsentation. Diese ist dem Protokoll beigefügt.

 

Frau Taubenek fragt, ob es dann in der Praxis so sein kann, dass jemand bei dem einzelnen zu Hause prüfen kommen kann.

Herr Schmidt erklärt, dass die Überwachungsprotokolle von den Eigentümern eingereicht werden und der Eigenbetrieb nur einfordert, wenn das Protokoll im System fehlt.

 

Herr Staudacher fragt, in welcher Form die Protokollierung eingereicht werden muss und ob dem Bürger Kosten entstehen.

Herr Schmidt erklärt, dass ein Fachkundiger das Protokoll erstellen muss und somit Kosten entstehen. Die Form der Übermittlung ist egal.

 

Herr Schmidt fährt mit dem Vortrag fort.

 

Herr Krautz betritt 16:50 Uhr die Versammlung.

Herr Dr. Jaehn betritt 16:55 Uhr die Versammlung.

Damit sind 9 Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses anwesend.

 

Frau Taubenek fragt, ob es Bestandsschutz gibt, ob überhaupt schon Protokolle vorliegen und wie man jedem Bürger kurz alles nahe bringen kann.

 

Herr Engwicht erklärt, dass es eine aktuelle Satzung gibt und die Frage war, wie die Vorschriften dem Bürger nahegebracht werden können und was die Stadtverordneten helfen können, dem Bürger durch die Vorschriften durchzublicken.

 

Mehrere Stadtverordnete sprechen sich kritisch gegen die Länge des Vortrages aus, weil die technischen Anforderungen und Normen nicht Diskussionsbestandteil sein können, sondern nur die Rahmen für die Bürger zur Einhaltung.

 

Herr Engwicht erklärt, dass die Stadtverordneten nicht über die Gesetzmäßigkeiten  beraten, sondern über die Auswirkungen auf den Bürger.

Herr Engwicht fragt, ob die Abweichungen in unserer Satzung etabliert werden müssen.

Herr Schmidt antwortet, dass aus seiner Sicht nichts geändert werden muss.

Die Abweichungen werden bereits so gehandhabt.

 

Herr Horn betritt um 17:30 Uhr den Raum. Damit sind 10 Mitglieder des Ausschusses anwesend.

 

Herr Schmidt erklärt weiter, dass oft der Bürger selbst entscheidet. Es werden Einzelfallregelungen getroffen.

 

Herr Staudacher fragt, ob jeder Bürger jetzt ein Schreiben bekommt.

Herr Schmidt antwortet, dass die Bürger einzeln angeschrieben werden. Allerdings ist das sehr aufwendig. Anlassbezogen werden einzelne Straßenzüge bearbeitet.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230215_Grundstücksentwässerungsanlagen (3851 KB)